• chepri
    Dabei seit: 1148342400000
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    gesperrt
    geschrieben 1296840580000

    @Kourion sagte:

    Entscheidest du dich zu fliegen und stellst vor Ort fest, dass es nicht zumutbar ist, kannst du vor Ort Abhilfe verlangen (anderes Hotel).

     

    Bist du dir sicher, dass darauf ein Rechtsanspruch besteht? Immerhin hat er es rechtzeitig gewußt und hingenommen. Könnte also sein, dass der Reisevertrag geändert ist.

    Aber ich schreibe schon wieder viel zu viele "könnte" und fast hätte ich noch einen § angeführt. Mosaik wird die Sache mit seinen Experten schon klarstellen, und dann braucht es auch kein Gesetz.

  • Frankie187
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    geschrieben 1296840720000

    Ja genau es handelt sich um die besagte Reise. Da Plus Tours alle reisen bist zum 14.2 abgesagt hat gehe vom jetzigen Zeitpunkt noch davon aus das ich fliegen werde.Je wie sich die Situation verändert kann sich das selbstredend noch ändern.

    Nein nichts der gleichen ich bekam heute Mittag einen Anruf von Opodo.de, die vom Reiseveranstalter über die Situation informiert wurden. Später bekam ich dann folgende Email

    Sehr gehrte Damen und Herren,

    wir beziehen uns auf Ihre Urlaubsbuchung und möchten uns vorab für das uns

    damit entgegengebrachte Vertrauen bedanken.

    Bedauerlicherweise wurden wir von unserer Partneragentur darüber in

    Kenntnis gesetzt, daß momentan in dem von ihrem gewählten Hotel Bauarbeiten bestehen ,es

    wir ein neues Stockwerk gebaut. Ebenso wird neben dem Hotel ein neues

    Gebäude gebaut. Dadurch kann es zu optischen und akustischen

    Beeinträchtigungen kommen.

    Das war dann auch alles. Weiss jetzt auch nicht was ich davon halten soll

  • chepri
    Dabei seit: 1148342400000
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    geschrieben 1296841390000

    Wie schon gesagt: Wenn du es kommentarlos hinnimmst brauchst du dich später auch nicht mit Mängeln beim Veranstalter melden. Eine hinterhältige Sache in meinen Augen. Meiner unmaßgeblichen Meinung nach ein Grund, den Reisevertrag aufzukündigen.

    Aber wie gesagt, ganz ohne § und Fachkommentar, nur so aus dem Bauch heraus.

    Hier habe ich eine Seite gefunden, wo man dir bestimmt weiterhelfen kann: www.reisemosaik.at/Reiserecht/

  • Kourion
    Dabei seit: 1216684800000
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    geschrieben 1296841914000

    @chepri

    Steht in deinem zitierten Link. Den habe ich mir auch kopiert.  ;)

     

    P.S.: Verwunderlich ist auch für mich ständig, wie spät ein RV o.Ä. von solchen Dingen erfährt - z. B. Thema Überbuchungen.

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)
  • Frankie187
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    geschrieben 1296842287000

    Ich hab auf der Seite folgende gefunden

    Geringfügige Auswirkungen von Bauarbeiten in der Außenanlage berechtigen zu einer Minderung des Reisepreises um 10%.

    AG Kleve, Urteil v. 6.4.2001 - 36 C 47/01 OLG Celle, Urteil v. 26.4.2001 - 11 U 117/00 Quelle: NJW RR 2001, 1560

     

    Naja da sind nur Bauarbeiten in der Außenanlage betroffen und zudem geringfügige. Keine Ahnung wie die Bauarbeiten da aussehen. Vielen dank chepri:)

  • mosaik
    Dabei seit: 1082419200000
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    geschrieben 1296846076000

    @chepri sagte:

    Aber ich schreibe schon wieder viel zu viele "könnte" und fast hätte ich noch einen § angeführt. Mosaik wird die Sache mit seinen Experten schon klarstellen, und dann braucht es auch kein Gesetz.

    Ich brauch schon Gesetze, aber hier nicht unbedingt Paragrafen ;) !

  • mosaik
    Dabei seit: 1082419200000
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    geschrieben 1296846693000

    Ein Reiseveranstalter ist verpflichtet, bei Bekanntwerden einer Änderung gegenüber seiner Reiseausschreibung den Kunden zu informieren. Dies trifft (vor allem) auch bei Baustellen im unmittelbaren Bereich der gebuchten Unterkunft zu.

    Nun ist es eigentlich für einen Konsumenten gar nicht feststellbar, ob es sich um viel oder wenig Lärm, um eine grobe Beeinträchtigung des Urlaubs oder um eine "bloße hinzunehmende" Beeinträchtigung handelt.

    Man könnte nun versuchen, beim Veranstalter eine kostenlose Umbuchung auf ein anderes Angebot aus seinem(n) Katalog(en) zu bekommen, um das Risiko ganz (fast) ganz auszuschalten. Stimmt er dem nicht zu, bleibt, wie schon von @Kourion richtig festgestellt "nur noch" die Mängelrüge und das Abhilfeverlangen.

    Diese Fälle sind immer unangenehm, weil so schwer vorhersehbar.

  • Frankie187
    Dabei seit: 1296432000000
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    geschrieben 1296847181000

    Wow, danke für die schnellen Antworten.

    Was heißt denn kostenlose Umbuchung? Ich habe ein entsprechendes Hotel beim RV gesehen kostet aber 80 Euro pro Person mehr. Muss ich die dann zahlen? Sorry aber ich kenn mmich im Reiserecht überhaupt nicht aus.

  • mosaik
    Dabei seit: 1082419200000
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    geschrieben 1296847683000

    @Frankie187 sagte:

    Wow, danke für die schnellen Antworten.

    Was heißt denn kostenlose Umbuchung? Ich habe ein entsprechendes Hotel beim RV gesehen kostet aber 80 Euro pro Person mehr. Muss ich die dann zahlen? Sorry aber ich kenn mmich im Reiserecht überhaupt nicht aus.

    Unter der Annahme, dass die Baustelle doch mehr als nur unbedeutend ist, muss ein Reiseveranstalter dem Kunden entweder einen kostenlosen Rücktritt anbieten oder eine zumindest kostenfreie Umbuchung, sofern er noch aufgrund seines Angebots dazu in der Lage ist (allfällige Mehrkosten für die neue Reise muss der Kunde aber selbst bezahlen; der Reiseveranstalter muss auch nicht Angebote von anderen Reiseveranstaltern anbieten). 

    Mehrkosten müsste der Veranstalter nur dann übernehmen, wenn man anreist, vor Ort feststellt, dass der Lärm unzumutbar ist. Dann muss der Reiseveranstalter entweder eine gleichwertige oder höhere Leistungen ohne Aufpreis anbieten. Bei einer minderen Leistung hat er auf jeden Fall die Preisdifferenz zwischen der gebuchten  und der erhaltenen Leistung dem Kunden zurückzuzahlen.

  • colognecurly
    Dabei seit: 1244764800000
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    geschrieben 1297590575000

    Guten Morgähn :p

    So, ich wollte ja noch berichten, wie es so weitergeht mit meiner Mängelanzeige..

    Diese Woche kam dann endlich mal Post (nach 5 Wochen) und es gab eine nette Entschuldigung, fand ich ja schonmal gut. Die angebotene Entschädigung wurde selbstredend nicht in der geforderten Höhe angeboten, sondern liegt so bei der Hälfte, so daß wir in die zweite Runde gehen. Übrigens hier mal ein Danke von mir an holidaycheck, ich hätte fröhlich den bisher mitgelieferten Scheck eingelöst um schonmal den Teil gesichert zu sehen. Jetzt weiß ich, daß ich das besser nicht mache.

    Telefonisch kontaktiert berichtete mir dann der Sachbearbeiter des Reiseveranstalters, daß das Hotel angeblich ganz spontan die Bauarbeiten vorgezogen hat, als der Sturm anrückte weil die ja eh hätten aufräumen müssen... ja ne, is klar :laughing: . Widerspricht natürlich allen anderen Tatsachen, daß die Reiseleitung vor Ort das so spontan schon 3 Tage vorher wußte etc. etc.

    Jetzt hab ich mal geantwortet und meine Forderung nochmal beziffert, aber ich denke, das wird wenig Sinn machen, es ohne Anwalt durchzuboxen. Traurig aber wahr. Kostet doch alle nur unnötig Geld, auch wenn es die Rechtschutzversicherung trägt..

    Bin mal gespannt, wie es weitergehen wird.

    LG und einen schönen Sonntag

    Christa

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