• meiwa
    Dabei seit: 1138752000000
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    geschrieben 1211284334000

    hallo,

    problem: baustelle neben dem hotel

    veranstalter informiert über akustische und visuelle beeinträchtigungen, bietet kostenlose umbuchung oder kostenlosen storno an.

    nach rückfrage keine preisminderung, wenn das hotel trotzdem genommen wird.

    hat sich der veranstalter damit einen blankoschein ausgestellt? oder kann man vor ort die mängel bestätigen lassen und anschliessend in anlehnung an die frankfurter tabelle einen regressanspruch geltend machen?

    danke für eure antworten

    lg

    meike

  • Kessy05
    Dabei seit: 1115078400000
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    geschrieben 1211327951000

    Hallo

    Der Veranstalter hat euch informiert, bietet euch Lösungen an und hat damit seine Schuldigkeit getan.

    Tretet ihr trotzdem die Reise in dieses Hotel an, habt ihr selbstverständlich im nachhinein keinen Anspruch auf Regress ! Finde ich auch völlig korrekt so.

    Schlußendlich habt ihr die Sachlage (Baustelle) ja stillschweigend akzeptiert in dem ihr weder umgebucht, noch storniert habt.

    Viele Grüße
  • meiwa
    Dabei seit: 1138752000000
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    geschrieben 1211364336000

    hallo kessy,

    trotzdem stellt es einen mangel dar. von seiten des VA wurde auch keine preisminderung im vorfeld angebote. nur umbuchung oder storno.

    es ist ein mangel, der lt. frankfurter tabelle mit bis zu 25% preisminderung angegeben ist. ich kenne es so, dass dann der VA die möglichkeit gibt, das hotel bestehen zu lassen aber eben vorab den reisepreis senkt.

    es geht auch nciht darum ob er seine schuldigkeit getan hat, oder ob du das ok findest. ich brauche eine rechtlich-fundierte aussage. profundes halbwissen hilft mir leider nicht *g*

  • webyve
    Dabei seit: 1155254400000
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    geschrieben 1211377488000

    Gnaz einfach RV bietet Dir Umbuchung oder Storno an! Hat dir Baustelle mitgeteilt, von daher KEINEN Anspruch auf Reklamation zwecks Baustelle. Es sei denn Du suchst und findest noch andere Mängel (solltest Du da hin fahren)

    Glaube hier ist wieder mal jemand, der es darauf absieht, den Preis nach unten zu drücken, Sorry wenn es nicht so ist, aber kommt verdammt so rüber!

    LG

  • Hogit
    Dabei seit: 1155254400000
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    geschrieben 1211378064000

    Ich denke auch die 25% der Frankfurter Tabelle könntest du evtl. fordern wenn du vorher nicht Bescheid bekommen hättest. Durch die Mitteilung und Möglichkeit zum Storno oder Umbuchen sicher nicht mehr. Wobei das Trotz der Mitteilung ärgerlich ist, denn wer garantiert dass man zu der Zeit jetzt noch ein Vergleichbares Hotel bekommt. Immerhin hat man sich eben dieses ausgesucht und darauf gefreut. Da kann man den Fragesteller schon verstehen.

    Selbst wenn ihr erst im Urlaub von der Baustelle erfahren hättet, hättest du zwar 25% fordern können, aber ob man die dann auch bekommt ..... . Die Frankfurter Tabelle ist nicht bindend!

    Lg

    1. Mai 1994 - Der gelbe Helm hat für immer aufgehört zu leuchten
  • Bulgarienfan
    Dabei seit: 1091923200000
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    geschrieben 1211378449000

    Es gibt im bürgerlichen Recht eine Schadensminderungspflicht. Und gegen die würde eklatant verstoßen, wenn man trotz kostenlosem Umbuchungs- bzw. Stornoangebot bewusst auf die Baustelle fahren würde um einen Preisnachlass abzufassen. Wobei ich von einem gleichwertigen Hotelangebot ausgehe (Qualität und Lage).

    Man glaubt gar nicht, was man hier so alles liest!

    Einmal Bulgarien - immer Bulgarien! Once in Bulgaria - forever in Bulgaria! Веднъж в България – завинаги в България! Однажды в Болгарии – навсегда в Болгарии!
  • Jesla
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    geschrieben 1211390522000

    @meiwa sagte:

    es geht auch nciht darum ob er seine schuldigkeit getan hat, oder ob du das ok findest. ich brauche eine rechtlich-fundierte aussage. profundes halbwissen hilft mir leider nicht *g*

    Wenn Du eine rechtlich-fundierte Aussage brauchst, dann wende Dich doch an einen Anwalt! Ist nicht böse gemeint, aber man muss ja nicht so unhöflich auf die Beiträge anderer reagieren, die Dir helfen wollen.

    Wie schon gesagt wurde hat der Reiseveranstalter seine Pflicht damit erfüllt, dass er Euch eine kostenlose Umbuchung oder Stornierung angeboten hat. Nimmst Du das Angebot nicht an, dann ist der Reiseveranstalter nicht verpflichtet, Dir im Nachhinein Geld zu erstatten, da Du von der Baustelle gewusst hast und den Mangel hingenommen hast. Der Veranstalter kann im Übrigen nicht mal etwas dafür, wenn das Hotel ihn erst vor Kurzem über die Baumaßnahmen unterrichtet. Ich nehme mal an, Dir wurde unverzüglich Bescheid gegeben.

    Ich verstehe auch sehr gut, dass das ärgerlich ist, ich habe denselben Fall und auf ein anderes Hotel umgebucht, aber das kann man eben nicht ändern. Ich würde es auch noch positiv sehen, so ist es doch besser als wenn Du vor Ort den Ärger hättest!

    LG, Jenny

  • Kessy05
    Dabei seit: 1115078400000
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    geschrieben 1211446389000

    @meiwa

    Meine Antwort war weder profund, noch halbwissend !

    Aber sie passte dir nicht ! Richtig ?

    Mein erster Satz im ersten Beitrag ,sagt klar folgendes aus : Nein , kein Anspruch auf Regress..., mit der dazugehörigen Erklärung.

    Auch kein Anspruch auf vorherige Preisminderung !Warum auch ?

    Klar kannst du es darauf ankommen lassen, ins Baustellen Hotel fliegen und anschließend Regressansprüche geltend machen. Das steht dir frei. Aber Schadenersatz wirst du nicht bekommen ! Weil dir der MANGEL bekannt war und du ihn akzeptiert hast, indem du die Reise , trotz vorheriger Bekanntgabe durch den VA, angetreten hast. Der Veranstalter wird das belegen können.

    Damit hast du Regressansprüche verwirkt .

    Was verstehst du jetzt nicht ? Oder was ist unklar ?

    Es ist eben doch nicht so einfach , für "lau" in den Urlaub zu kommen! ;)

    Viele Grüße
  • meiwa
    Dabei seit: 1138752000000
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    geschrieben 1211448144000

    ihr lieben!

    das ganze war nicht für mich! ich hab hier kunden sitzen, die eben dieses problem haben und ich konnte ihnen keine "rechtliche" antwort geben, deswegen hier die frage in der hoffnung, dass ich ne info bekomme, die ich den kunden halbwegs plausibel erkären kann.

  • webyve
    Dabei seit: 1155254400000
    Beiträge: 97
    geschrieben 1211450403000

    Na, wenn es deine "Kunden" sind, dann müsstest Du doch bescheid wissen und solltest dich damit auskennen oder ist deine Ausbildung an Dir vorbeigelaufen? Dachte da lernt man so etwas und bekommt Schulungen etc.! Is zumindest bei ner Bekannten von mir so, die kennen sich damit jedenfalls aus.

    Muss ich nicht verstehen, Ihr?

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