hallo,
problem: baustelle neben dem hotel
veranstalter informiert über akustische und visuelle beeinträchtigungen, bietet kostenlose umbuchung oder kostenlosen storno an.
nach rückfrage keine preisminderung, wenn das hotel trotzdem genommen wird.
hat sich der veranstalter damit einen blankoschein ausgestellt? oder kann man vor ort die mängel bestätigen lassen und anschliessend in anlehnung an die frankfurter tabelle einen regressanspruch geltend machen?
danke für eure antworten
lg
meike