Es gibt wohl nichts, was irrelevanter sein dürfte, als die Meinung der Bundespolizei. Relevant wäre höchstens die Aussage eines Grenzbeamten im Einreiseland. Denn genau das ist die Pflicht des Check-In Agenten: Nur solchen Paxen die Beförderung zu ermöglichen, die eine Chance haben, am Ziel auch einzureisen. Denn sonst kann sich die Airline auf ihre Kosten um den Rücktransport kümmern, das soll natürlich vermieden werden.
Da in Deutschland sowieso immer der Verbraucher Recht bekommt, egal wie dusselig der sich anstellt, versucht der Reiseveranstalter einen Rechtsstreit zu vermeiden und macht ein Kulanzangebot, obgleich eigentlich gänzlich unbeteiligt. Damit sollte es auch gut sein. Qatar ist eine andere Nummer. Dass die klein beigeben, kann ich mir kaum vorstellen, da wird man auch für 100,-- € durch alle Instanzen müssen.
Wenn der stornierte Rückflug noch innerhalb der Chargeback Fristen liegt, würde ich es eher mit einem Chargeback der Kreditkartenabbuchung versuchen. Wenn die Kreditkartengesellschaft das zulässt, ist das Geld erst einmal wieder gutgeschrieben und die Mühe, so kleine Beträge einzuklagen, wird sich Qatar eher nicht machen.