• vonschmeling
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    geschrieben 1692388928100 , zuletzt editiert von vonschmeling

    Ist dir bekannt wie "abgenutzt" sich das Dokument hier darstellte?

    Falls nicht kannst du auch nicht bewerten ob die Ablehnung als missbräuchlich bewertet oder gerechtfertigt durchgeht.

    Das Dokument wurde als nicht ausreichend für den spezifischen Zweck erkannt - dünnes Eis im Streitfall.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • HABERLING
    Dabei seit: 1283126400000
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    geschrieben 1692389375512 , zuletzt editiert von HABERLING

    Zitat Kirschrot :

    Wir sind zu Bundespolizei - die verstand das Problem nicht, da die Abnutzung nur äußerlich ist und alles relevante da war.

    Ich gehe mal davon aus das das der Wirklichkeit entpricht.:blush:

    "Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich"
  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1692390813768 , zuletzt editiert von vonschmeling

    Darüber wird man streiten müssen.

    Vielleicht evaluiert ja der Anwalt die Erfolgsaussichten nach seinem Urlaub? :relieved:

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Wülfi71
    Dabei seit: 1393891200000
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    geschrieben 1692475201183 , zuletzt editiert von Wülfi71

    Es gibt wohl nichts, was irrelevanter sein dürfte, als die Meinung der Bundespolizei. Relevant wäre höchstens die Aussage eines Grenzbeamten im Einreiseland. Denn genau das ist die Pflicht des Check-In Agenten: Nur solchen Paxen die Beförderung zu ermöglichen, die eine Chance haben, am Ziel auch einzureisen. Denn sonst kann sich die Airline auf ihre Kosten um den Rücktransport kümmern, das soll natürlich vermieden werden.

    Da in Deutschland sowieso immer der Verbraucher Recht bekommt, egal wie dusselig der sich anstellt, versucht der Reiseveranstalter einen Rechtsstreit zu vermeiden und macht ein Kulanzangebot, obgleich eigentlich gänzlich unbeteiligt. Damit sollte es auch gut sein. Qatar ist eine andere Nummer. Dass die klein beigeben, kann ich mir kaum vorstellen, da wird man auch für 100,-- € durch alle Instanzen müssen.

    Wenn der stornierte Rückflug noch innerhalb der Chargeback Fristen liegt, würde ich es eher mit einem Chargeback der Kreditkartenabbuchung versuchen. Wenn die Kreditkartengesellschaft das zulässt, ist das Geld erst einmal wieder gutgeschrieben und die Mühe, so kleine Beträge einzuklagen, wird sich Qatar eher nicht machen.

    02/15 DXB, 02/16 EWR, 10/16 SIN, 02/17 AUH, 10/17 HKG, 02/18 KEF, 07/18 MRU, 07/19 LAS, 10/19 PMI/Mein Schiff 3, 06/22 NCE, 08/22 JFK, 06/23 SEZ, 09/23 LCY, 03/24 BCN, 12/24 HND
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  • Günter/HolidayCheck
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    Administrator Zielexperte/in für: Fuerteventura
    geschrieben 1692514848510 , zuletzt editiert von Günter/HolidayCheck

    Da nennt sich Signatur:

    Vielleicht würde er ja gerne mehr reinschreiben, darf er aber nicht:relaxed:

    Auszug aus den Forenregeln

    "Die Signatur darf einschließlich Grußformel 2 Zeilen betragen und keine Links oder Produktnamen enthalten (siehe auch Punkt Werbung)."

    Ansonsten ::sleeping:

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1692521304368

    @Wülfi71

    Ich stimme dir zwar zu, dass dem Veranstalter keinerlei Verschulden zuzurechnen ist, trotzdem ist er verpflichtet für eine Beförderung des Reisenden zu sorgen, was offenbar versäumt wurde und daher eigenmächtig ein Ersatz zu besorgen war.

    Auch richtig: Es ist eine ausgesprochen kulante Lösung angeboten worden, das sollte man anerkennen.

    Was deinen Vorschlag mit dem Chargeback betrifft habe ich Zweifel, dass sich die Kreditkartengesellschaft dazu bereit erklärt. Die Regels sind nun mal die Regels und wird ein leg nicht angetreten sind alle übrigen hinfällig.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Wülfi71
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    Beiträge: 1056
    geschrieben 1692648413132 , zuletzt editiert von Wülfi71

    Na ja, die Threaderstellerin argumentiert ja mit "Leistung verweigert" und das wäre ein Chargeback Grund, es gibt auch Karten, bei denen ein Chargeback auf Knopfdruck im Webportal möglich ist, z.B. bei der DKB Miles & More. Gibt dann eine Gutschrift unter Vorbehalt und der Zahlungsempfänger wird um Stellungnahme gebeten. Gar nicht so selten reagieren die aber überhaupt nicht, insbesondere bei vergleichsweise kleinen Beträgen, und dann wird der Vorbehalt irgendwann aufgehoben. Einen Versuch wäre es wert.

    Bei Karten mit komplizierteren Chargeback Verfahren könnte es schwierig werden, richtig schlüssig ist die Argumentation der Threaderstellerin nicht, da gebe ich Dir Recht.

    [opfftopic]Ich verreise tatsächlich auch 2-3 mal im Jahr ohne Flugzeug, und noch öfter fliege ich dienstlich. Das kommt aber nicht in meine zweizeilige Signatur:stuck_out_tongue_closed_eyes:[/offtopic]

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