• Kirschrot
    Dabei seit: 1307664000000
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    geschrieben 1691307169281

    Ein kleines Update: Unser erstes Anschreiben hat Dertour komplett ignoriert. In einem Zweiten wurde eine Klaglosstellungsfrist gesetzt, darauf wurde am dann allerletzen Tag geantwortet.

    Nicht überraschend, weißt man alles von sich.

    Zitat: "Wir machen darauf aufmerksam, dass die Fluggesellschaft für die Beförderung der Gäste verantwortlich ist, unabhängig der Aussage der Bundespolizei.In diesem Fall haben die Reisedokumente von .... nicht den Vorgaben der Fluggesellschaft entsprochen, so dass die Mitnahme verweigert wurde. "

    Mir wird darüber hinaus vorgeworfen, ich hätte in eigener Regie ohne Rücksprache einen neuen Flug gebucht, wodurch ich Dertour die Möglichkeit genommen hätte Abhilfe zu schaffen. (Wie die aussah haben wir ja festgestellt, als es um den Rückflug ging) - hier wird nun behauptet die neuen Tickets wurden auf unseren Wunsch hin erstellt und bezahlt. Ähhm was hätten wir den in der Situation sonst machen sollen? Eine Alternative wurde uns nicht angeboten und in einer Mail habe ich VOR Zahlung Dertour auch mitgeteilt, das es das nicht sein kann und ich nicht nochmal zahlen möchte, weil ich ja schon habe. Da fing aber wieder das Pingpong an und wir wurden an die Reiseleitung vor Ort verwiesen.

    Im Übrigen hatte ich VOR Abflug Dertour über das Problem informiert, der Mitarbeiter hat mich in keiner Weise darauf hingewiesen, das wir falsch agiert haben, zu diesem Zeitpunkt hätte ich meinen selbst gebuchten Flug noch jederzeit stornieren können und sie hätten immer noch für Abhilfe sorgen können.

    Jetzt gibt es wieder eine neue Frist und wir können darauf warten, das uns Dertour die Vorgaben der Fluggesellschaft liefert, worin festgehalten ist, wie die Reisedokumente auszusehen haben, vermutlich wieder am aller letzen Tag. Ich persönlich habe bei Qatar nichts dazu gefunden, lediglich zwei Passagen, die festlegen das man für seine Dokumente eigenverantwortlich ist und im Falle einer Einreiseverweigerung, die Kosten für den Rückflug sowie eine etwaige Strafe selbst zu tragen hat. Insofern hatte die Fluggesellschaft null eigenes Riskio uns trotzdem zu befördern.

    Mein aktuelles Fazit: Dertour sollte sich schämen, so geht man, auch wenn es Probleme gibt nicht mit Kunden um. Man sollte auch in solch einer Situation an einer schnellen Lösung arbeiten und Interesse daran zeigen, das Problem zeitnah anzugehen. Jede Frist bis zum Ende auszureizen ist nicht zielführend und *******.

    Solange alles glatt geht, ist jede Reisegesellschaft super, erst wenns zu Problemen kommt, zeigt sich das wahre Gesicht.

    Ich habe nun einen neuen Reisepass beantragt, der Beamte war super erstaunt, warum ich einen Neuen möchte, da dieser Ja noch eineinhalb Jahre gültig wäre, auch er konnte die Entscheidung null nachvollziehen und hatte sowas zuvor noch nie gehört.

    Nun heißt es wieder abwarten ...

  • Kalabrese 3
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    geschrieben 1691308633694

    Ich hatte 2018 auch schon mal Probleme mit Qatar Airways. War aber eine ganz andere Geschichte. Falls Du die Deutschland Adresse brauchst :

    Qatar Airways plc.

    Schillerstraße 20

    60313 Frankfurt am Main

    Deutschland

  • Kirschrot
    Dabei seit: 1307664000000
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    geschrieben 1691310070548

    Ach spitze! Herzlichen Dank!

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1691310283207 , zuletzt editiert von vonschmeling

    @Kirschrot

    In Teilen argumentiert DER rechtlich schwer angreifbar. Für die formale Vorgehensweise ist ein Abhilfeersuchen obligatorisch. Darauf muss auch keiner hinweisen, dem du dein Handling schilderst. Selbst wenn man einen gestrichenen Flug eigenmächtig und ohne Frist zur Abhilfe bucht kann einem das u.U. auf die Füße fallen.

    Mir ist sehr wohl bewusst, dass so eine "Choreo" unter Stress nicht bedacht wird, nur bleibt Vorschrift nun mal eben Vorschrift.

    Korrekt ist auch das Vorbringen, der Veranstalter sei für die Handlungsweise des LFU nicht verantwortlich, jedoch ist er es für die vertragsgemäße Beförderung seiner Kundschaft.

    Anstatt nun erleichtert zu sein, dass ihr DER quasi "Arbeit abgenommen" habt mit der eigenmächtigen Beschaffung der Flüge dreht man den Spieß jetzt um und das auch noch zu Recht.

    Ich möchte dich darauf hinweisen, dass Qatar Mitglied der SÖP ist. Du könntest demnach bei der Fluggesellschaft Beschwerde führen und die Kosten für die verweigerte Beförderung verlangen. Sollte dies abschlägig beschieden werden ist ein Antrag auf Schlichtung bei der SÖP möglich.

    Mein Rat wäre diese Vorgehensweise parallel zur Einrede beim Veranstalter zu verfolgen.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Kirschrot
    Dabei seit: 1307664000000
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    geschrieben 1691333688980

    Danke! Ich hab die Sache ja einem Anwalt übergeben und auch wenn mich vieles aufregt, weil man so einfach nicht mit Kunden umgeht, versuche ich es von außen zu betrachten, auch wenn es nicht leicht fällt, Geduld aufzubringen und abzuwarten - ich werde berichten, wie es weiterging ...

    Am Ende haben wir aber zwei "Baustellen", es geht ja auch noch um die Kosten für die Sitzplatzreservierung und somit war die Deutschlandadresse von Qatar für mich sehr wertvoll - danke nochmal!

  • nate1
    Dabei seit: 1244332800000
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    geschrieben 1691335391577

    Eine weitere Adresse in Deutschland klick mich.

    "Es gibt nix Bessas wia wos Guads."
  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1691352700731 , zuletzt editiert von vonschmeling

    @Kirschrot

    Ich habe es so interpretiert, dass der Anwalt die Einrede gegenüber dem Veranstalter vertritt und eine Beschwerde beim LFU noch gar nicht erwogen wurde ... Sorry falls ich mich irrte!

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Kirschrot
    Dabei seit: 1307664000000
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    geschrieben 1692371917305 , zuletzt editiert von Kirschrot

    Überraschung!

    Dertour hat sich vor Ablauf der Frist gemeldet, meinen Fall nochmal geprüft und sich "im Sinne" der Kundenzufriedenheit bereit erklärt und die Flüge zu erstatten. Supertoll aber nicht optimal.

    Es gab keine Entschuldigung für das Pingpong, den aggressiven Reiseleiter vor Ort und alles was sonst noch so dran hing. Letztlich bleib ich auf 150 ,- € SB und 100 ,- € Sitzplatzreservierung für den nicht stattgefunden Rückflug hängen. Dazu eine Auszug aus meiner letzten Mail von Qatar:

    "Bitte erlauben Sie uns mitzuteilen, dass, wenn das Ticket von einem Reisebüro ausgestellt wurde, nur dieses die Befugnis hat, die Reservierung zu ändern/erstatten. Alle Änderungen/Aktionen müssen vom Reisebüro veranlasst werden."

    Sie haben mich reservieren lassen, mein Geld über die Kreditkarte eingezogen und sagen jetzt, ich hätte es nicht dürfen ... mein Anwalt ist grad im Urlaub, danach bespreche ich mit Ihm wie und ob man damit weitermacht - die Entschädigung für nicht erfolgten Transport steht ja auch noch im Raum ... aber erst Mal ist wichtig gewesen, dass die tatsächlich angefallen Mehrkosten, die ja nicht gerade gering waren ersetzt werden und darüber binich schon mal sehr froh. wenn auch vom Ablauf her nicht glücklich.

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1692382440979

    Ich kann nicht umhin "Gemach!" zu fordern ... sorry @Kirschrot.

    Der Hinweis von Qatar bezieht sich m.E. durchaus eindeutig auf Änderungen und Erstattungen betreffend die gegenständliche Buchungsmethode.

    Auch in Sachen Nichtbeförderung sehe ich bei weiterem Verlangen gewisse Schwachstellen. Die LFU haben durchaus das Recht bestimmte Anforderungen an die Reisedokumente zu stellen, diese anzugreifen könnte sich schwierig gestalten.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • HABERLING
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    geschrieben 1692383838587

    Hallo, aber eine Airline hat nicht das recht ein Offizielles Dokument (Reisepass) als ungültig zu erklären.

    Zitat Bundespolizeidirektion:

    Ein Reisepass verliert erst seine Gültigkeit, wenn wesentliche Daten und somit die Identität des Ausweisträgers nicht mehr festzustellen sind. Dazu zählen: Name, Vorname, Geburtstag, Geburtsort und Passnummer des jeweiligen Dokuments, aber auch das Lichtbild.

    "Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich"
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