@ Gabriele
in deinem zitiertem Gerichtsurteil steht es eindeutig drin, das ITS die Reise kostenlos stornieren muss, da sie ja auch keine Alternativreisen anbieten kann.
Soll die Reise nun tatsächlich an einem anderen Datum und ab einem anderen Flughafen stattfinden ?
Wenn ja, hast du das Recht, kostenfrei zu stornieren - auch wenn's ein Alternativangebot gibt.
Mööööp...falsch!
Was ITS "muß" legt im Zweiifels-/Klagefall ein Richter fest. Das von @gabriela_maier benannte Urteil ist ein Beispielfall und kann nicht als allgemeingültig erachtet werden. In solchen Fällen wird jeder Fall einzeln abgehandelt. Hierbei können kleinste Details von entscheidender Bedeutung sein - deshalb auch meine Nachfragen.
Sorry, aber was genau sagt HC dazu?
Die ganzen Schilderungen zu den Antworten von ITS bzw. HC sind doch noch arg "schwammig"!
HC hat wohl bisher nur weitergegeben, was der Veranstalter will:
@Urmel49 sagte:
... HC hat sich mit ITS in Verbindung gesetzt, das es nicht kostenlos zu stornieren sei, sondern ich müßte 438,00€ zahlen.
Namensvetter, die Wahrscheinlichkeit, daß dies die einzige(!) Antwort von HC war, geht gegen Null!
@ Kourion
ja die Reise soll tatsächlich an einem anderem Flughafen un d auch ein anderes Datum stattfinden
HC hat nur weitergegeben was der 'Veranstalter will
§ 651 Abhilfe steht eindeutig drin was ITS machen müßte
in dem von mir genannten Urteil wurde der RV ( Amtsgericht Hannover ? Könnte das evtl. der uns allen bekannte Branchen-Primus sein ? ) verurteilt, den Storno des Urlaubers für rechtens zu erklären, und damit die sofortige Rückzahlung aller bereits getätigten Zahlungen ebenfalls für rechtens erklärt ( bei Storno zahlen die RV in aller Regel auch zurück, wollen aber über die Stornogebühren einen Teil wieder reinholen oder verrechnen ).
Und wenn es der uns allen bekannte Primus sein sollte, also die haben eine ganz vorzügliche Rechtsabteilung. Deswegen rein vorsorglich behaupte ich mit Nichtwissen: das Urteil ist rechtskräftig !!
bitte definiere "unzählige andere Urteile" zu dem von mir zitiertem Urteil. Dieses Urteil wurde im Dezember 2014 veröffentlicht. Ich gebe mich mit 5 Urteilen ( jeweils das Gericht und mit Aktenzeichen ) zufrieden, aber nur 3 Urteile sollten im Jahre 2014 gesprochen worden sein, und mindestens 2 Urteile in 2015, also um gegfl. aktueller zu sein.
Gruss Garbiela
Holginho, mag sein, das "guten Tag Frau Urmel" und "mit herzlichen Grüßen" habe ich jetzt mal weggelassen
Nein im Ernst, wieso sollte man der Userin das nicht glauben, daß es bisher keine andere Auskunft gegeben hat? Bei der Ögernummer stand man anfangs auch mit offenem Mund da, aber es folgte ja zumindest ein hier kommunizierter zweiter Fall und warum auch immer, vielleicht stehen wir ja vor einer neuen Ära der Handhabung von eigentlich eindeutigen Fälle durch die Reiseveranstalter
Ups! Scheint als wäre etwas schief gelaufen!