Das von gabriela_maier angeführte Urteil spielt für dein Anliegen zunächst einmal gar keine Rolle. Zum einen geht es da nicht um eine Stornogebühr, zum anderen sind solche Urteile immer inter partes zu treffen, also jedes einzeln und zwischen den einzelnen Gegner.
(Zu den weiteren Ausführungen hinsichtlich des Gebarens von Anwälten und dessen Tücken schweigt des Sängers Höflichkeit ...)
Richtig ist jedoch: Eine Stornopauschale kann nicht verlangt werden.
Gem. den Bestimmungen des §651 muss der Versanstalter die Reise mägelunbehaftet erbringen können, das ist hier vollkommen unstreitig nicht der Fall.
Vielmehr kündigt er die Unterbreitung eines gänzlich neuen Angebotes an, welches Urmels ablehnen und alles Erlangte zurückfordern können.
Ob zusätzlich Schadenersatz zu fordern wäre müsste über etwas präziseren Angaben zu eruieren sein.
Für mich schlummern in den etwas häppchenweise reintröpfelnden Darstellungen vom Urmel noch so allerhand Fragezeichen:
Wie zum Beispiel kommt sie/er zu der Einschätzung, ITS könne "keine" Alternative anbieten, wo doch genau dies angekündigt wird?
Soll an einer Reise zur selben Zeit festgehalten werden ist Urmel aufgefordert Vorschläge zu machen. Zuerst einmal hübsch, aber welche Bedingungen sollen da gelten? Darf es beispielsweise auch ein vergleichbares Produkt zum wesentlich höheren Preis in abweichender geographischer Lage sein?
Alles ziemlich nebulös - jedoch bekommt man nur auf die richtigen Fragen eben auch brauchbare Antworten!
Rechtsbeistand? - MÖÖP!
Es wäre tatsächlich besser, zuerst einmal ganz elementare Details auf Augenhöhe zu klären, ich bin ziemlich sicher einige Missverständnisse auszumachen ...