• vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1439406443000

    @Urmel

    Das von gabriela_maier angeführte Urteil spielt für dein Anliegen zunächst einmal gar keine Rolle. Zum einen geht es da nicht um eine Stornogebühr, zum anderen sind solche Urteile immer inter partes zu treffen, also jedes einzeln und zwischen den einzelnen Gegner.

    (Zu den weiteren Ausführungen hinsichtlich des Gebarens von Anwälten und dessen Tücken schweigt des Sängers Höflichkeit ...)

    Richtig ist jedoch: Eine Stornopauschale kann nicht verlangt werden.

    Gem. den Bestimmungen des §651 muss der Versanstalter die Reise mägelunbehaftet erbringen können, das ist hier vollkommen unstreitig nicht der Fall.

    Vielmehr kündigt er die Unterbreitung eines gänzlich neuen Angebotes an, welches Urmels ablehnen und alles Erlangte zurückfordern können.

    Ob zusätzlich Schadenersatz zu fordern wäre müsste über etwas präziseren Angaben zu eruieren sein.

    Für mich schlummern in den etwas häppchenweise reintröpfelnden Darstellungen vom Urmel noch so allerhand Fragezeichen:

    Wie zum Beispiel kommt sie/er zu der Einschätzung, ITS könne "keine" Alternative anbieten, wo doch genau dies angekündigt wird?

    Soll an einer Reise zur selben Zeit festgehalten werden ist Urmel aufgefordert Vorschläge zu machen. Zuerst einmal hübsch, aber welche Bedingungen sollen da gelten? Darf es beispielsweise auch ein vergleichbares Produkt zum wesentlich höheren Preis in abweichender geographischer Lage sein?

    Alles ziemlich nebulös - jedoch bekommt man nur auf die richtigen Fragen eben auch brauchbare Antworten!

    ;)

    Rechtsbeistand? - MÖÖP!

    Es wäre tatsächlich besser, zuerst einmal ganz elementare Details auf Augenhöhe zu klären, ich bin ziemlich sicher einige Missverständnisse auszumachen ...

    :frowning:

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Kourion
    Dabei seit: 1216684800000
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    geschrieben 1439406597000

    @Urmel

    Hier mal die AGB von ITS, die mich auch mit diesem Abschnitt erstaunen:

    "4.2 Der Veranstalter ist berechtigt, Leistungsänderungen vorzunehmen, wenn sich diese aufgrund von Umständen außerhalb der Einflusssphäre des Veranstalters nach Vertragsschluss ergeben. Hierzu gehört auch der Austausch der angegebenen Unterbringung oder der angegebenen Beförderung bei weitgehend identischem Standard, soweit ansonsten eine Preisanpassung erforderlich wäre. Über solche Änderungen wird der Veranstalter den Reiseteilnehmer unverzüglich unterrichten. Sofern die Änderungen erheblich oder unzumutbar sind, erhält der Reiseteilnehmer mit einer Erklärungsfrist von zehn Werktagen nach Mitteilung das Recht zur kostenlosen Umbuchung oder zum kostenlosen Rücktritt. Ein etwaiges sonstiges Kündigungsrecht des Teilnehmers bleibt hiervon unberührt."  Quelle its.de

    Aha - der "Austausch einer Unterbringung" gilt hier nicht als erhebliche Änderung. :?

    Anderes Reisedatum, anderer Flughafen sind nicht aufgeführt - auch keine erhebliche unzumutbare Änderung ? :?

    Ich finde, das geht gar nicht. Aber OK, wäre dann wohl neben Öger der zweite RV, der mit dieser Sache um die Ecke kommt.

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)
  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1439407650000

    Nachtrag:

    Urmel hat zuerst von einer Aufforderung zur Unterbreitung von Vorschlägen berichtet, danach von einer Gebührenforderung - die vermeintliche "Unverschämtheit" könnte somit schlichterdings ein Irrtum sein. Schade wie ausgeschlossen eine solche Überlegung in den vernetzten Zeiten geworden ist!?

    Wie auch immer - eine erstattungsfähige Kündigung ist an sich unbestreitbar, muss notfalls aber dennoch erstritten werden. 

    M.E. liegt das in weiter Ferne - wie gesagt ...

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1439407855000

    @Kourion

    Sorry, aber die AGB spielen hier eher eine zu vernachlässigende Rolle - maßgeblich sind die Bestimmungen des BGB § 651 - da ist das Urmel schon auf der richtigen Fährte.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Urmel49
    Dabei seit: 1263081600000
    Beiträge: 122
    geschrieben 1439408466000

    Ja das stimmt, ich bin von HC aufgefordert worden nach Alternativreisen bei ITS zu suchen.

    ITS kann aber weder in Türkei, Kroatien oder Ägypten mir was passendes anbieten.

    Also fragte ich an ob ich einen anderen Reiseveranstalter wählen könnte und da wurde mir mitgeteilt das es von Seiten ITS nicht ginge. Dann wollte ich eine kostenlose Kündigung und da wurde mir die Gebühr mitgeteilt

  • gabriela_maier
    Dabei seit: 1224374400000
    Beiträge: 1705
    gesperrt
    geschrieben 1439409066000

    Richtig, § 651 BGB ist hier massgebend. Und was die AGB nvon ITS angeht, na, vielleicht müssten die mal juristisch untersucht werden. Einiges davon ist aus der Mottenkiste.

    Bevor das jetzt wieder zum xtenmal in einer besserisches Diskussion abseits der betroffenen userin ausartet, ich möchte @murmel gerne direkt fragen: was willst Du eigentlich erreichen? Storno ? Kein Problem, tu das. Alternativen raussuchen ? Bei ITS ? Oder woanders ? Woanders geht nur mit Storno und Neubuchung. Oder willst Du klagen, also auf Schadensersatz wegen vertaner Urlaubszeit ? Übrigens, vor Gericht muss Du ( oder auch Dein Anwalt ) auf die Frage der Gegnerseite: was Du alternativ in der Zeit gemacht oder auch nicht gemacht hast, nicht antworten. Das geht keinen was an.

    Ich werde mich hier ausklinken. Aber falls du dich entschliessen solltest, zu stornieren und auf Schadensersat zu klagen, helfe ich Dir gerne.

    Gruss Gabriela

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1439409161000

    Urmel, dem widersprichst du sofort und vollumfänglich.

    Ich glaube immernoch an eine irrtümliche Info (ja, doc hatte ich bei Öger auch, aber isch jeeb nädd dring!).

    Nur um mal die Wahrnehmung für Klärungsabläufe ins Bewusstsein zu rufen:

    Die fragliche Entscheidung aus gabriela_maiers Bezug erging 4/14 - die Reise fand 9/12 (schließlich nicht) statt. Soviel zur Sinnhaftigkeit eines Verzichts auf außergerichtliche Einigung ...

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Domino27
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    geschrieben 1439409287000

    @ Holginho

    Mein Beitrag hat sich mit urmels überschnitten.  Mit Stornokosten revidiere ich meine Aussage.

    Paradies ist, wenn einer aufpasst, dass kein Depp reinkommt.
  • gabriela_maier
    Dabei seit: 1224374400000
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    gesperrt
    geschrieben 1439409596000

    @ vs

    und wurde in 12/2014 veröffentlicht. Nur soviel zur sorgfältigen Recherche.

    Gruss Gabriela

  • Urmel49
    Dabei seit: 1263081600000
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    geschrieben 1439409934000

    @) Gabriela

    also da mir ITS keine Alternativreisen bieten kann möchte ich die Reise kostenlos stornieren.

    Ich würde bei einem anderen Veranstalter FTI  z.b Türkei  oder Ägypten neu buchen.

    Eigentlich möchte ich nicht gerichtlich klagen und das man sich auf dem realen Weg einigen kann, das die Reise kostenlos storniert wird. Denn mit ITS bin ich schon oft im Urlaub gewesen und würde dann nächstes Jahr im Herbst frühzeitig eine Reise bei denen mir suchen und buchen.

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