• ADEgi
    Dabei seit: 1180828800000
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    geschrieben 1236787612000

    Hallo,

    also nach meinem Dafürhalten ist eine Stornierung ganz klar möglich. Denn das R+F bringt ja, zumindest je nach Wohnort, eine mehr als deutliche Reiseverlängerung mit sich. Außerdem ist ein R+F ja kein Bestandteil der Reise. (eventuell wird es hier ja zu einem) und somit unterliegt die Anreise vermutlich immer noch dem eigenen Risiko.

    Ich würde in Deinem Fall auf eine kostenlose Stornierung bestehen, sofern Du denn eine Buchungsalternative hast. Ansonsten kannst Du ja dem Veranstalter einen eigenen Vorschlag machen. Die Zuzahlung für den Flug ab SXF finde ich allerdings äußerst dreist.

    Drohe erst einmal damit und mach dem Veranstalter klar, daß es sich heirbei um eine Flugstreichung handelt, und daß es Dein Recht ist kostenlos zu stornieren.

    Was wetten, daß Du dann den Flug ab SXF ohen Aufpreis bekommst!

    Versuche es mal.

    Gruß

    Berthold

  • Lilian1507
    Dabei seit: 1173916800000
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    geschrieben 1236787870000

    :frowning:

    Die Änderung des Abflughafens ist ja wohl eine gravierende Änderung des abgeschlossenen Vertrages. Zumal es ja offensichtlich Alternativen ab Berlin gibt! Ich würde auf einer kostenlosen Umbuchung ab Berlin-Schönefeld bestehen.

  • privacy
    Dabei seit: 1171238400000
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    geschrieben 1236788329000

    "Verträge sind einzuhalten". Wird wohl ein Thema werden diesen Sommer.

    Gruß privacy

    Wenn alle Experten sich einig sind, ist Vorsicht geboten. Bertrand Russell (1872-1970)
  • soedergren
    Dabei seit: 1209945600000
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    geschrieben 1236788456000

    Hi michael61,

    hier sollte ein kostenloses Storno auf jeden Fall möglich sein, wobei davon ausgehe, dass es eine normal gebuchte Pauschalreise mit Abflug ab Berlin ist und diese auch entsprechend bestätigt wurde.

    Die 100,00 EUR Zuzahlung sind nicht nur dreist, sondern schlicht nicht rechtens. Wenn der RV eine alternative Transportmöglichkeit direkt ab Berlin hat (auch wenn's Schönefeld statt Tegel ist), dann kann er euch nicht erst nach Hamburg verfrachten.

    Gruß,

    soedergren

  • privacy
    Dabei seit: 1171238400000
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    geschrieben 1236788631000

    Hier dazu noch die Hintergrundinformation

    "Wenn der Veranstalter einfach den Abflug ändert ..."

    Gruß privacy

    Wenn alle Experten sich einig sind, ist Vorsicht geboten. Bertrand Russell (1872-1970)
  • michael6119
    Dabei seit: 1186531200000
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    geschrieben 1236788932000

    Lt. unserem Reisebüro geht das kostenlose Storno oder kostenlose Umbuchung auf SXF deshalb nicht, weil das bei damaliger Buchung so eine Packing Geschichte war.

    Veranstalter hat irgendsowas von Tagespreisen erzählt.

    Für uns als "Otto Normalverbraucher" ist es jedoch eine ganz normale Pauschalreise.

    Gruß

  • soedergren
    Dabei seit: 1209945600000
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    geschrieben 1236789227000

    Also keine ganz normale Pauschalreise. Aber auch keine individuelle Einzelbuchung, oder?

    Auch bei Dynamic Packaging wird letztendlich ein Paket von einem RV geschnürt und auch dabei ist der Vetrag einzuhalten. Wenn in Eurer Buchungsbestätigung irgendwo steht "Flug ab Berlin" ist der Verweis auf's Dynamic Packaging eine Ausrede, mehr nicht. Tagespreise sind auch kein Argument, denn sobald etwas bestätigt ist, ist es bestätigt (es gibt zwar in den AGB meist irgendeine Klausel zu unerheblichen Änderungen, aber der Abflugort ist auf keinen Fall eine unerhebliche Änderung). Also würde ich an deiner Stelle auf Erfüllung bestehen und ansonsten mit kostenlosem Strono drohen.

    Vielleicht hab ich's überlesen, aber welcher RV ist es denn?

    Gruß,

    soedergren

  • chepri
    Dabei seit: 1148342400000
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    gesperrt
    geschrieben 1236789677000

    So langsam nähern wir uns wieder dem beliebten Thema: "Kunde weiß nicht, was er gebucht hat". Aussagen wie "Veranstalter hat irgendwas erzählt" oder "es war so eine Packing Geschichte" bringen nicht viel, und was es letztlich für Otto Normalverbraucher ist, interessiert keinen. Die Rechte bestimmen sich einzig und allein nach dem abgeschlossenem Vertrag, sprich der Buchungsbestätigung. Hat man vielleicht einzelne Bausteine gekauft? Dann sieht es anders aus, als bei einer Pauschalreise. Sind aber vielleicht die einzelnen Bausteine wieder zu einer Pauschalreise geworden? Dann hat man auch die Rechte wie bei einer Pauschalreise.

    @privacy: Diesen Sommer wird es nicht nur um die Frage gehen "Verträge sind einzuhalten", sondern auch darum, wie der "Otto Pauschalurlauber" seine Rechte durchsetzt. Vielleicht wird ab sofort bei Buchung einer Urlaubsreise nicht nur eine Reiserücktrittsversicherung angeboten, sondern auch eine Rechtsschutzversicherung mit dem Hinweis: "Den Abschluß dieser Versicherung empfehlen wir dringend, da damit zu rechnen ist, dass es bei ihrer Buchung zu Problemen kommt"

  • michael6119
    Dabei seit: 1186531200000
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    geschrieben 1236789872000

    Es handelt sich um FTI Packing, den kann man auch hier bei HC buchen.

  • soedergren
    Dabei seit: 1209945600000
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    geschrieben 1236790061000

    Ach ja, nur mal so gaaanz grundsätzlich, weil ja danach gefragt wurde, wo das steht. Prinzipiell schon im BGB §§ 651ff.

    Die hierfür wichtigsten Passagen finden sich in §651c I, II und § 651i und zudem in den AGB des RV.

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