• Kourion
    Dabei seit: 1216684800000
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    geschrieben 1345976148000

    @Stefan

    Hi,

    da du dein Problem nicht genau benennst:

    Worum genau geht es ? Geänderter Flughafen, anderes Flugdatum oder geänderte Flugzeiten ?

    Dazu:

    Wird der Abflug- / Anflughafen, etc. abgeändert, kannst du kostenfrei vom Vertrag zurücktreten = kostenfrei stornieren.

    Wird das Flugdatum verändert, ist ebenfalls eine kostenlose Stornierung möglich.

    Werden die Flugzeiten geändert, kannst du nicht kostenfrei stornieren.

    Es gelten die AGB der Veranstalter, die du durch Unterschrift (falls im RB gebucht) oder durch Anklicken (falls online gebucht) akzeptiert hast und in denen vermerkt ist, dass Flugzeiten voraussichtlich sind - also geändert werden können.

    Dort wird ebenfalls auf eine mögliche Änderung des Streckenverlaufs (ev. nachträglich eingeschobener Zwischenstopp) bzw. auf einen möglichen Austausch der ausführenden Airline hingewiesen.

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)
  • zeron161
    Dabei seit: 1222214400000
    Beiträge: 481
    geschrieben 1345977779000

    @fernweh1957:

    Ach ja- das ist mir neu - nenn mir mal ein Unternehmen, wo es garantiert NIE u Änderungen kommt.

     Oh, kein Problem.

    Zum Beispiel "original Parts Volkswagen" - und ich betonte keine Änderungen wegen höherer Gewalt oder menschlichen Versagen.

    ****Niveau ist keine Creme.****
  • stefan62
    Dabei seit: 1145923200000
    Beiträge: 12
    geschrieben 1345981208000

    Überflüssiges Zitat entfernt!

    @Kourion

    Hi,

    erstmal danke für deine Interrese :D

    Bei mir handelte sich um folgendes (ist aber schon Schnee von Gestern, es war ):

    Habe über HC (ca. 3.7.12) bei xnec Turkei, FMO hin und Zurück, gebucht und bestätigt bekommen. (Vorschus Bezahlung 295,-)

    Nach ca. 2 KW: Flughafenänderung, Gabelflug FMO - AYT und zurück FRA (Ankuft 23:55). Es sind 480 km von mein Wohnort und meine Auto soll am FMO stehen (78km von zu Hause).

    Xnec Angebot: Zug-ticket + 10,-Enschädigung. Für mich eine Frechheit, weil nur die Bus Tickets (2 Pers.+Gepäck) von Osnabrück zum Flughafen FMO ca. 30,-Euro kosten werden. Bus war im Angebot nicht drin. Über die Strapazen der Nacht-Rückreise schweigend.

    Natürlich habe ich storniert. War zvar ärgerlich, aber OK ich nagm es an und habe über einen anderen gebucht. Nach Hause kam ein Sheck statt Überweisung auf Konto - weitere "Unkosten" und Zeitverlust !

    Denke so was soll alles der Verursacher bezahlen. Deshalb meine Frage über ein Gerichtsverfahren.

    Was mich aber wirklich geärgert hat war, das die selbe Reise (nur paar Stunden später) die ganze Zeit im Angebot war - natürlich nur teuerer!! Und niemand von xnec hat mir diese Möglichkeit angeboten. Niemand hat sich virklich interresiert, nur hin und her schreiben und telefonieren - bis zum "Kulanz".

    Meine Meinung nach war meine freiwilige Stornierung Absicht. Normaleweise wurde doch niemand auf solche "verrickte" Idee, uns nach FRA landen lassen, doch kommen.

    Wenn ich im einem Elektroladen Kaffemaschine kaufe (mit Lieferung) verkaufen die mir doch keine Waschmaschine mit Abholung im Bremen bei Hersteller - oder ?

    Irgendwo muss doch auch bei Reisen die Gränze sein ! Für mich persönlich habe ich die schon gesetzt: nie mehr xnec, auch wen die Reise um sonst wurde :?

  • wauzih
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    Zielexperte/in für: Madeira
    geschrieben 1345981866000

    zeron161:

    .../...

    Es gibt genug global operierende Logistik Unternehmen deren Termin und Zeitplanung exakt funktionieren, .../...

    *****************************************************************

    Nun ja, das funktioniert bei Warentransporten auch nicht wirklich immer wie geplant, doch sind die Folgen für die Beteiligten bei einer Abweichung beim Transportvertrag von Waren und Gütern grundsätzlich anders gelagert, was letztlich an den unterschiedlichen branchenüblichen Vertragskonditionen liegt.

    Falls ein Warenlogistikunternehmen die vereinbarten Vertragskonditionen nicht einhalten kann oder aus ökonomischen Zwängen abändern möchte, dann sind alle daraus entstehenden Belastungen i.d.R. Sache des Auftragnehmers.

    Beim Personentransport und dann insbesondere bei Pauschalreisen sehen die allgemein üblichen Vertragsbedingungen -wie bekannt- total anders aus.

    Und da ist es logisch, daß angesichts der auf den branchenüblichen Vertragsgrundlagen basierenden Folgen ein Warenspediteur im Frachttermingeschäft anders motiviert ist als ein Personentransporteur in Pauschalreisesegment.

    *tschaui*

    das wauzih

    meinereiner backt mit selbst aufgeschlagenen Eiern.
  • Kourion
    Dabei seit: 1216684800000
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    geschrieben 1345983746000

    @Stefan

    Nur kurz, da OT ;):

    Flüge ab FMO sind m. E. - zumindest zur Zeit - "riskant", da die Flieger nicht immer ausgelastet werden können und dann Flüge zusammengelegt werden.

    Drum nehme ich davon Abstand, obwohl ich diesen Flughafen ebenfalls direkt vor der Nase habe.

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)
  • abholl
    Dabei seit: 1125446400000
    Beiträge: 1161
    geschrieben 1345985403000

    Zeron,

    aber auch bei den hocheffektiven Logistikunternehmen wird der Kunde nur eine Zeit genannt bekommen, bis zu der er seine Güter ausgeliefert bekommt. Über den Weg und den Abgangsort der Ware wird er keine Verfügung treffen können!

    Bei einer Sendung, die wie eine pauschalreisende Familie mit zwei Kindern aus wenigstens 12 Packstücken besteht, von denen mindestens 2 Sperrgut und überschwer sind, würde ein Versand der sogar vorschreibt, mit welcher Maschine und um wie viel Uhr der Transport stattfinden muss und bitte auch ohne Verzögerungen derselben, ein vielfaches dessen kosten, was der gesamte Urlaub kostet. Das wirst Du doch nicht abstreiten wollen, oder?

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
    Beiträge: 58805
    geschrieben 1345985478000

    "Amtsgericht Hamburg-Altona, Urteil vom 21.06.2000

    - 318c C 36/00 -

    Sofern die Dauer für den Bustransfer außer Verhältnis zum Flug steht, liegt ein erheblicher Mangel vor

    Wenn das Flugzeug beim Rückflug auf einem mehrere hundert Kilometer entfernten Flugplatz landen soll, kann der Urlauber auf Kosten des Veranstalters einen separaten Flug buchen und sich einen Mietwagen für die Reststrecke nehmen. Das hat das Amtsgericht Hamburg-Altona entschieden.

    Im Fall hatte ein Urlauber eine Flugreise in die Türkei gebucht. Für die Rückreise war eigentlich ein Direktflug von Antalya nach Hamburg geplant. Der Reiseveranstalter änderte jedoch die geplante Rückreise. Der Urlauber sollte nun mit dem Bus von Alanya nach Antalya reisen, von dort mit einem anderen Bus nach Dalaman, von Dalaman mit dem Flugzeug nach Frankfurt und von dort mit dem Bus nach Hamburg.

    Das war dem Urlauber zu viel. Er buchte auf eigene Faust einen Flug von Antalya nach Frankfurt und mietete dort ein Auto, um nach Hamburg weiter zu fahren.

    Zu Recht, wie das Gericht meinte. Er könne vom Reiseveranstalter die Mehrkosten für den von ihm gebuchten Flug und den Mietwagen verlangen. Der Urlauber habe den Reisevertrag wegen eines erheblichen Mangels gem. § 651 e Abs. 1 BGB kündigen können. Dieser erhebliche Mangel sei darin zu sehen, dass der Rückflug nicht wie vereinbart nach Hamburg, sondern nach Frankfurt erfolgen sollte. Maßstab sei hier nach der Rechtsprechung das Verhältnis zwischen Bustransfer und Flugdauer. Wenn der Bustransfer vom Flughafen doppelt so lange dauere wie der Flug selbst, läge ein erheblicher Mangel vor. Hier wurden für den Bustransfer von Frankfurt nach Hamburg fünf Stunden veranschlagt. Dieser Zeitraum stehe außer Verhältnis mit der mutmaßlichen Flugzeit."

     

    @stefan62

    Wie aus obiger Entscheidung zu entnehmen hast du mit der kostenlosen Kündingung wegen eines erheblichen Mangels den Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten bereits ausgeschöpft.

    Es ist zudem anzunehmen, dass auch die teurere Reise mit dem unkomfortablen Routing durchgeführt worden wäre, von daher hätte dir ein solches Angebot von xnec auch nichts genützt.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • stefan62
    Dabei seit: 1145923200000
    Beiträge: 12
    geschrieben 1345994890000

    Absolut überflüssiges Zitat entfernt. Nutze bitte den Button Beitrag verfassen

    @vonschmeling

    Vielen dank !!! :D

    genau so eine sachliche Antwort habe ich gesucht. Mehr solcher Antworten wurden bei den hier veöffentlichen Fragen nur wünschenswert  ;) !!

    Damit kann man schon etwas anfangen. Kostenlose Storno war (im dieser Fall) mein Recht - nicht "Kulanz" des Veranstalter - egal wie lange vor dem Abflug. Dann brauche ich nicht betteln sonder die Bedienungen für eine Entschädigung stellen. Ich habe mich für Storno entschieden - damit hat sich das!

    Einverstanden.

    Bei x-lern, meine ich, ist es nicht wie bei Pauschalreisen (auch wenn die es so presentieren). Hier kaufe ich ein bestimmtes Produkt unter konkreten Bedienungen wie Flug, Flughafen, Transfer, Hotel und auch Preis... Dafür nehme ich ins Kauf die abweichende Storno-Bedienungen. Bekomme ich was anderes ist es, meine Meinung nach, Vertragsbruch.

    ... und konkret: die andere Reise war FMO-AYT-FMO angeboten. Aber hast du Recht, es konnte sich ändern.... :?

    Nochmal: vielen, vielen Dank !! Super.

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1346005608000

    @stefan62

    Soweit von dir beschrieben sehe ich leider keinen Anspruch auf Entschädigung.

    Der Reisepreis ist in voller Höhe zu erstatten, und nein, das ist keine Kulanz sondern dein gutes Recht.

    Provoziert hat dein Veranstalter das Storno sicher nicht. Wie @Kurion schon schrieb gehört FOM leider zu den Flughäfen, die häufiger als andere mangels Auslastung der Flüge vom Teller fallen.

    Auch die X-Veranstalter behalten sich übrigens für Pauschelreisen Änderungen der Flugzeiten, Routings oder Airlines in ihren AGB zumeist vor.

    ;)

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • zeron161
    Dabei seit: 1222214400000
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    geschrieben 1346005724000

    @abholl:

    Bei einer Sendung, die wie eine pauschalreisende Familie mit zwei Kindern aus wenigstens 12 Packstücken besteht, von denen mindestens 2 Sperrgut und überschwer sind, würde ein Versand der sogar vorschreibt, mit welcher Maschine und um wie viel Uhr der Transport stattfinden muss.

    Hmm, was soll denn da so schwierig sein :frowning:

    Ich z. B. habe meine im September stattfindende Reise bereits im November 2011 gebucht, zwei Erwachsene mit max Gepäck. Ist doch eine Milchmädchenrechnung die Restressourcen eines Urlaubsfliegers zu ermitteln, hierzu benötigt niemand ein Quantenmathematik Studium.

    Leute, es sind hier doch eindeutig wirtschaftliche Interessen und Planungsfehler.

    Mangels Auslastung werden die Flugzeiten geändert und zwischengelandet bis der Flieger halt mal voll ist.

    ****Niveau ist keine Creme.****
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