• puffel
    Dabei seit: 1095724800000
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    geschrieben 1216299699000

    Ich komme aus der Versicherungsbranche, und kenne es so, dass die Abbruchskosten (Krankheit) die Krankenversicherung trägt, sofern man eine private besitzt.

    Muß man aufgrund eines Unfalls (der im Urlaub passiert) die Reise abbrechen, trägt diese Kosten die Unfallversicherung - soweit man wiederum privat versichert ist und diesen Punkt inkludiert hat (die meisten Vers. allerdings haben das automat. dabei).

    So, die Reiseversicherung:

    hier gibts natürlich viele versch. Punkte!

    Also folgendes:

    Ein Reiseabbruch muß von einem Arzt VOR ORT schriftlich verordnet werden! Dann muss man die Reiseversicherung verständigen, und dann fliegt man heim...

    Ich weiß, nicht, ob das bei Euch der Fall war.

    Über welche ANstalt habt Ihr denn gebucht, und was hat es gekostet.

    Ich hab grade die Prospekte der Mondial (ex Elvia) hier auf dem Tisch liegen.

    Ist schwierig, das hier so zu beantworten, da ich 1) Deine Unterlagen nicht kenne, 2) das Gespräch zwischen Dir und Deiner "Reisebürofachfrau" nicht gehört habe und 3) eigentlich alle Umstände der Rückreise nicht kenne.

    Wahrscheinlich wirst Du auf den Kosten des Rückflugs sitzen bleiben.

    Evtl. zeigt man sich "kulant" und refundiert Dir die "nicht genützen Urlaubstage".

    Eine Klage gegen die ehem. ANgestellte dürfte schwierig sein, da sie Dir als Privatperson ja kein Unheil zukommen ließ, sondern das passierte in Ausübung ihrer Tätigkeit -> und dann liegt die Haftung natürlich wieder beim Reisebüro, egal ob sie dort nocht tätig ist oder nicht!

    Neid muss man sich hart erarbeiten!
  • Adelaide
    Dabei seit: 1212278400000
    Beiträge: 374
    geschrieben 1216299952000

    Puffel, es war ja lt. Aussage keine Reiseabbruchversicherung inkludiert. Unfallversicherung geht im Regelfall nur bei Unfällen. Was man evtl. versuchen könnte wenn eine Auslandskrankenversicherung besteht ob da evtl. Leistungen erbracht werden. Das sind sehr viele "wenns" die zu beantworten ohne Kenntnis der Umstände nicht möglich sind.

    LG Adriana

  • puffel
    Dabei seit: 1095724800000
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    geschrieben 1216300212000

    Ja, adriana, das hab ich ja gesagt!

    Neid muss man sich hart erarbeiten!
  • ronny215
    Dabei seit: 1292544000000
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    geschrieben 1216300408000

    @puffel sagte:

    Über welche ANstalt habt Ihr denn gebucht

    :laughing: :rofl:

  • puffel
    Dabei seit: 1095724800000
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    geschrieben 1216300846000

    Ich meinte VERSICHERUNGSANSTALT!!!!

    Wird das in Deutschland nciht so bezeichnet?

    Neid muss man sich hart erarbeiten!
  • ronny215
    Dabei seit: 1292544000000
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    geschrieben 1216301142000

    Nee ;) Versicherungs-Unternehmen / Gesellschaft usw.

    Bei uns ist ne Anstalt meist das, wo früher Sigmund Freud gearbeitet hat :laughing: (zB.)

  • Adelaide
    Dabei seit: 1212278400000
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    geschrieben 1216302169000

    Na, es gibt immer noch die BfA - BundesversicherungsANSTALT für Angestellte ;)

    Aber man spricht eigentlich nur von "Versicherung"

    LG Adriana

  • FrauSchulz
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    geschrieben 1216302229000

    Wir haben immer ein Komplettpaket gebucht und geprüft, ob die Forderungen, die wir hatten (krankenvers., Rücktritt usw.), dort in den Klauseln verankert waren.

    Ist zwar nicht gerade billig, aber sicher ist sicher.

    Denke, ihr habt einen großen Anteil daran :? (man schaut sich den vertrag doch an und unterschreibt dafür), dass die Versicherung nicht ausreichte, mal abgesehen von der RB-Mitarbeiterin, die es eigentlich besser wissen sollte. :disappointed:

    Denke auch, dass ihr keine Chance habt, euer Geld wiederzusehen. :(

    War dein Mann schon vorher erkrankt oder es absehbar, dass er krank werden würde oder sich sein Zustand verschlechtert?

    LG

    *** The Stars and Stripes forever! ***
  • Bulgarienfan
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    geschrieben 1216302674000

    Mal zu einer der Fragen:

    Ein Reisebüro muss keine Versicherungsberatung durchführen. Der Hinweis auf die Möglichkeit, eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen, genügt völlig. Mehr kann man nicht verlangen. Den Link zu diesem Urtel hab ich hier vor zwei oder drei Jahren gepostet.

    Wenn allerdings ausdrücklich verlangt wird, gegen alle Eventualitäten versichert zu sein, hätte meines Erachtens der Hinweis kommen müssen, sich von einem Versicherunsfachmann beraten zu lassen.

    Gruß

    Manfred

    Einmal Bulgarien - immer Bulgarien! Once in Bulgaria - forever in Bulgaria! Веднъж в България – завинаги в България! Однажды в Болгарии – навсегда в Болгарии!
  • ronny215
    Dabei seit: 1292544000000
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    geschrieben 1216302743000

    @Adelaide sagte:

    Na, es gibt immer noch die BfA - BundesversicherungsANSTALT für Angestellte ;)

    LG Adriana

    Die hieß mal so!

    Heute "Deutsche Rentenversicherung Bund"! ;)

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