Ich komme aus der Versicherungsbranche, und kenne es so, dass die Abbruchskosten (Krankheit) die Krankenversicherung trägt, sofern man eine private besitzt.
Muß man aufgrund eines Unfalls (der im Urlaub passiert) die Reise abbrechen, trägt diese Kosten die Unfallversicherung - soweit man wiederum privat versichert ist und diesen Punkt inkludiert hat (die meisten Vers. allerdings haben das automat. dabei).
So, die Reiseversicherung:
hier gibts natürlich viele versch. Punkte!
Also folgendes:
Ein Reiseabbruch muß von einem Arzt VOR ORT schriftlich verordnet werden! Dann muss man die Reiseversicherung verständigen, und dann fliegt man heim...
Ich weiß, nicht, ob das bei Euch der Fall war.
Über welche ANstalt habt Ihr denn gebucht, und was hat es gekostet.
Ich hab grade die Prospekte der Mondial (ex Elvia) hier auf dem Tisch liegen.
Ist schwierig, das hier so zu beantworten, da ich 1) Deine Unterlagen nicht kenne, 2) das Gespräch zwischen Dir und Deiner "Reisebürofachfrau" nicht gehört habe und 3) eigentlich alle Umstände der Rückreise nicht kenne.
Wahrscheinlich wirst Du auf den Kosten des Rückflugs sitzen bleiben.
Evtl. zeigt man sich "kulant" und refundiert Dir die "nicht genützen Urlaubstage".
Eine Klage gegen die ehem. ANgestellte dürfte schwierig sein, da sie Dir als Privatperson ja kein Unheil zukommen ließ, sondern das passierte in Ausübung ihrer Tätigkeit -> und dann liegt die Haftung natürlich wieder beim Reisebüro, egal ob sie dort nocht tätig ist oder nicht!