Die von Dirk wiedergegebene neue Rechtsprechung ist meines Erachtens überfällig und bedeutet für die pauschal reisenden Gäste einen wesentlichen Fortschritt.
Als Nicht-Reisekaufmann versuche ich, mir vorzustellen, wie diese Hotelüberbuchungen überhaupt zustande kommen. Sollte meine Schilderung von der Realität abweichen, bitte ich darum, mir das nachzusehen und mich zu korrigieren.
Ich unterstelle, daß die Überbuchungen ihren Ursprung nicht bei den Veranstaltern, sondern bei den Hotels haben. Offenbar verkaufen die Hotels den Veranstaltern für identische Zeiträume ja wohl mehr Zimmer, als sie aufgrund ihrer Kapazität eigentlich de facto zur Verfügung stellen können.
Grund: Sie fürchten, daß die Zimmerkontingente, die sie den Veranstaltern en bloc verkauft haben, nicht ausgeschöpft werden und sie teilweise auf leeren, unbezahlten Zimmern sitzen bleiben.
(Dieser Vorgang ist wohl analog zu den Überbuchungen im Flugverkehr zu sehen, wo die Gesellschaften bewußt mehr Sitze verkaufen, als sie haben, weil jeder leere Sitz sie viel Geld kostet.)
Was geschieht nun, wenn ein Gast ein Zimmer im Hotel xyz bucht? Der Veranstalter müßte doch eigentlich bei dem Hotel nachfragen, ob das Zimmer für den gewünschten Zeitraum frei ist oder nicht. Bestätigt das Hotel die Buchung verbindlich, müßte doch das Risiko Überbuchung in diesem Falle voll auf das Hotel übergehen. Das bedeutet, daß, wenn das Hotel trotz gegenteiliger Zusage überbucht ist, etwaige Regreßforderungen von Gästen vom Reiseveranstalter an das Hotel weitergegeben werden können, sofern entsprechende Vertragsklauseln vereinbart wurden.
Nach der neuen Rechtsprechung werden also im Endeffekt die Hotels die Schadenersatzforderungen der Gäste erfüllen müssen. Könnte es nicht sein, daß sich die Hotels zukünftig 3x überlegen, ob sie Buchungen bestätigen, wenn das Damoklesschwert Regreßforderung über ihnen hängt?
Das würde wiederum dazu führen, daß sich das Thema Überbuchungen irgendwann erledigt!?