Hallo zusammen,
ich hoffe Ihr könnt uns helfen! Wir haben im Reisebüro eine Pauschal Reise über BigExtra gebucht von DUS nach DUBAI. Wir haben extra über Emirates einen Flug gewählt ohne Zwischenlandung mit super Flugzeiten, da meine Freundin bei Starts und Ladungen immer wieder mit der Angst zu kämpfen hat.
Nun kam gestern die Rechnung und Bestätigung über BigExtra mit Flügen über Lufthansa und mit Zwischenlandung (Hin und Rück) in München.
Sofort haben wir telefonisch in unserem Reisebüro und kurz hinterher auch schriftlich (per Mail) zu dieser Bestätigung widersprochen.
Unsere Reisebüro hat freundlicher Weise die Email von BigExtra an uns weitergeleitet:
"Nach Rücksprache mit unserer Flugabteilung können wir Ihnen mitteilen, dass bei Buchung Emirates-Flüge angezeigt wurden, welche Ihnen als Reisebüro zunächst auch bestätigt wurden. Allerdings konnten die EK-Flüge bei diesem Angebot aufgrund eines technischen Fehler nicht eingebucht werden. Die Fehlermeldung erschien bei uns unmittelbar nach Buchung, welche aber für Sie nicht ersichtlich war. Eine Umbnuchung auf die EK-Flüge ist leider nicht möglich, da wir hier LH im Kontigent haben.
Das Angebot ist z.B. auf unserer Homepage wie folgt ausgeschrieben: Linienflug mit renommerter Fluggesellschaft (z.B. Emirates, Umsteigeverbindung möglich) ab Deutschland nach Dubai und zurück.
Somit ist auch eine kostenlose Stornierung unsererseits nicht möglich
Key Account BigExtra"
Was wir aber nicht verstehen können, dass BigExtra in oben aufgeführten Email einen technischen Fehler zugibt, aber nicht in der Lage war uns dieses mitzuteilen, sondern eigenmächtig umbucht auf LH Flüge. Des weiteren warum sind jetzt auf einmal bei diesem Angebot hier nur LH im Kontigent? Den Hinweis auf deren Homepage kann sich die gute Dame von BigExtra doch ersparen, denn ich war im Reisebüro gebucht und haben die Homepage vom Veranstalter nie vorher angeschaut.
Was aber ein wenig uns wundert ist die tatsache, dass Sie nicht auf die AGB von BigExtra hingewiesen hat, denn da steht unter Punkt 1.2:
1.2. Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot des Reiseveranstalters vor. Der Reisevertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Reisende die Annahme ausdrücklich oder schlüssig – etwa durch Leistung der Anzahlung auf den Reisepreis oder durch Reiseantritt - erklärt.
Wir wissen nicht mehr weiter, da für uns ein Flug über München mit Lufthansa, wie bereits oben erwähnt (Freundin) nicht in Frage kommt!
Haben wir hier eine Chance aus der Sache ohne großen Schaden (Geld) wieder rauszukommen. Wir haben bis jetzt auch nicht die Anzahlung geleistet, da ja sonst das "schlüssige" Handeln greifen würde.
Über einige hoffentlich positiv Antworten von Euch würden wir uns freuen und verbleiben
DIRK