• only4u
    Dabei seit: 1243900800000
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    geschrieben 1358332000000

    Hallo zusammen,

    ich hoffe Ihr könnt uns helfen! Wir haben im Reisebüro eine Pauschal Reise über BigExtra gebucht von DUS nach DUBAI. Wir haben extra über Emirates einen Flug gewählt ohne Zwischenlandung mit super Flugzeiten, da meine Freundin bei Starts und Ladungen immer wieder mit der Angst zu kämpfen hat.

    Nun kam gestern die Rechnung und Bestätigung über BigExtra mit Flügen über Lufthansa und mit Zwischenlandung (Hin und Rück) in München.

    Sofort haben wir telefonisch in unserem Reisebüro und kurz hinterher auch schriftlich (per Mail) zu dieser Bestätigung widersprochen.

    Unsere Reisebüro hat freundlicher Weise die Email von BigExtra an uns weitergeleitet:

    "Nach Rücksprache mit unserer Flugabteilung können wir Ihnen mitteilen, dass bei Buchung Emirates-Flüge angezeigt wurden, welche Ihnen als Reisebüro zunächst auch bestätigt wurden. Allerdings konnten die EK-Flüge bei diesem Angebot aufgrund eines technischen Fehler nicht eingebucht werden. Die Fehlermeldung erschien bei uns unmittelbar nach Buchung, welche aber für Sie nicht ersichtlich war. Eine Umbnuchung auf die EK-Flüge ist leider nicht möglich, da wir hier LH im Kontigent haben.

    Das Angebot ist z.B. auf unserer Homepage wie folgt ausgeschrieben: Linienflug mit renommerter Fluggesellschaft (z.B. Emirates, Umsteigeverbindung möglich) ab Deutschland nach Dubai und zurück.

    Somit ist auch eine kostenlose Stornierung unsererseits nicht möglich

    Key Account BigExtra"

    Was wir aber nicht verstehen können, dass BigExtra in oben aufgeführten Email einen technischen Fehler zugibt, aber nicht in der Lage war uns dieses mitzuteilen, sondern eigenmächtig umbucht auf LH Flüge. Des weiteren warum sind jetzt auf einmal bei diesem Angebot hier nur LH im Kontigent? Den Hinweis auf deren Homepage kann sich die gute Dame von BigExtra doch ersparen, denn ich war im Reisebüro gebucht und haben die Homepage vom Veranstalter nie vorher angeschaut.

    Was aber ein wenig uns wundert ist die tatsache, dass Sie nicht auf die AGB von BigExtra hingewiesen hat, denn da steht unter Punkt 1.2:

    1.2. Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot des Reiseveranstalters vor. Der Reisevertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Reisende die Annahme ausdrücklich oder schlüssig – etwa durch Leistung der Anzahlung auf den Reisepreis oder durch Reiseantritt - erklärt.

     Wir wissen nicht mehr weiter, da für uns ein Flug über München mit Lufthansa, wie bereits oben erwähnt (Freundin) nicht in Frage kommt!

    Haben wir hier eine Chance aus der Sache ohne großen Schaden (Geld) wieder rauszukommen. Wir haben bis jetzt auch nicht die Anzahlung geleistet, da ja sonst das "schlüssige" Handeln greifen würde.

    Über einige hoffentlich positiv Antworten von Euch würden wir uns freuen und verbleiben

    DIRK

  • curiosus
    Dabei seit: 1469923200000
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    gesperrt
    geschrieben 1358332424000

    ...auch wenn Du die homepage und somit den Reisezuschnitt Dir nicht durchgelesen hast, so ist dieses allerdings Bestandteil des Reisevertrages. Darauf hätte Dich Dein RB eigentlich auch hinweisen müssen.

    Damit ist Dein zitierter Punkt 1.2. auch obsolet.

    Guten Flug... ;)

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1358345921000

    Absolut korrekt, selbstverständlich ist der Hinweis auf den vertraglichen Umfang richtig, üblicherweise sollte der Kunde sich darüber vor Abschluss der Buchung informieren, davon geht man beim BigXtra naturgemäß aus.

    Auch korrekt: Der aus den AGB zitierte Absatz kommt für die Causa nicht zum tragen, da keine "Abweichung" vom Vertragsbestandteil "Flug mit Linie" vorliegt.

    Falls das Problem mit den beiden zusätzlichen Starts und Landungen so erheblich ist, dass ihr die Reise nicht antreten wollt, kannst du in den AGB nachlesen mit welchen Kosten ein Storno verbunden ist. Ein rechtlicher Anspruch auf eine kostenlose Stornierung besteht nicht, du wirst hingegen vertragsbrüchig wenn du die vereinbarte Anzahlung nicht rechtzeitig leistest.

    :?

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • curiosus
    Dabei seit: 1469923200000
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    gesperrt
    geschrieben 1358347066000

    ...und da eine Stornierung bekanntlich "teuer" ist, wäre da noch die Möglichkeit z.B. per Bahn nach München zu reisen um dort den Flug (dann ohne Umsteigeverbindung) zum Wohle der Freundin zu starten. Allerdings sollte man dieses unbedingt mit dem Reiseveranstalter vorher entsprechend abklären... ;)

  • Claudia86
    Dabei seit: 1150416000000
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    geschrieben 1358363116000

    Ganz so einfach sehe ich das nicht. Dirk, was habt ihr denn bei der Buchung im Reisebüro für eine Reisebuchungsbestätigung bekommen? Was stand dort explizit drauf? Stand dort verbindlich Flug EK von DUS nach DXB?

    De gustibus non est disputandum. Alle 60 Sekunden vergeht in Afrika eine Minute.
  • Lexilexi
    Dabei seit: 1091059200000
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    geschrieben 1358365545000

    @claudia

    vielleicht hast du es überlesen? der to hat eine pauschalreise gebucht.

    selbst wenn dort unverbindlich die airline und die flugzeiten angegeben wurden, behält sich der veranstalter die änderung beider größen vor.

    Das "F" in Montag steht für Freude.
  • Lexilexi
    Dabei seit: 1091059200000
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    geschrieben 1358366035000

    huhu @only4u

    selbstverständlich ist ein reiseforum für derartige fragen da und dir wird hier ja auch geholfen.

    was ich persönlich nur nich so ganz verstehe ist, warum du das aus den händen des reisebüros gibst. fühlst du dich nicht mehr gut beraten dort?

    das einfachst wäre doch in deinem fall, deine hier gestellte frage direkt an das reisebüro zu stellen bzw. denen den auftrag zu geben, das ganze kostengünstig umzuswitchen.

    Das "F" in Montag steht für Freude.
  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1358366757000

    @claudia86

    Das Reisbüro kann ggf. nur die Falschinformation weitergeben, die es im Augenblick der Buchung bekommt.

    Rechtlich sind diese aber nicht relevant, denn die vertraglichen Vereinbarungen sehen weder einen bestimmten Operator oder einen besonders ausgelobten Non-Stop Flug vor, und maßgeblich ist der vertragliche Leistungsumfang.

    Wozu also dein Einwand? :? :question:

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Claudia86
    Dabei seit: 1150416000000
    Beiträge: 447
    geschrieben 1358367080000

    Danke Lexi, da hast du natürlich völlig recht!

    De gustibus non est disputandum. Alle 60 Sekunden vergeht in Afrika eine Minute.
  • only4u
    Dabei seit: 1243900800000
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    geschrieben 1358373990000

    Hallo @all,

    ersteinmal vielen Dank für die zahlreichen Antworten von Euch!

    @Vonschmeling= Also die Stornokosten betragen bei mehr als 30 Tage stolze 25% (immerhin 500 EUR) Abflug wäre der 27.02.13. Also sollte ich die Anzahlung leisten, damit ich nicht in Schwierigkeiten komme, da Punkt 1.2 sowieso nicht greift (möchte hier bloß mir kein Eigentor schießen).

    @Curiosus = Du wirst es nicht glauben, auch den gedanken mit der Bahnreise hatten wir uns auch schon überlegt. Wir sind ins Reisebüro gegangen und haben gewünscht nach Dubai zu fliegen und dieses soll unbedingt mit Emirates sein. Im Reisebüro hätten wir fast keine Pauschal sondern alles einzelt gebucht, bis diese dort zufälliger auf die Reise von BigExtra gestossen ist und hatte dann den Vorteil des Transfers etc. aufgezählt.

    @Claudia86 also bei der Buchung im Reisebüro stand explizit die Flüge Hin 27.02. 20:45 Ankunft 06:10+1 EK58 und zurück Flug EK55, ansonsten hätte ich ja auch nicht Unterschrieben

    @Lexilexi Nein, bis jetzt habe ich die ganze Sache noch nicht aus den Händen des Reisebüro gegeben. Habe wie schon oben geschrieben, schriftlich widersprochen. Habe jetzt gerade auch eine Email vom Reisebüro bekommen, ich denke mal dies ist die Aufgabe des Reisebüros und zwar:

    Sehr geehrter Herr Dirk R.

    Laut Ausschreibung des Angebotes kann eine Flugänderung vorgenommen werden. Ein Storno ist nur kostenpflichtig möglich. Es tur uns leid, aber es ist bei allen Veranstaltern so, dass Flugänderungen möglich sind.

    Ich persönlich selbst fliege öfters die Fernstrecke mit Lufthansa über München-immer problemlos. Das Preis Leistungs Verhältnis ist ja immer noch sehr gut!

    Ihr Reisebüro

    Du sprichst von eine Auftrag das ganze kostengünstig umzuswitchen...wie meinst Du das genau? Jeder Tipp würde mir hier helfen!

    Danke schon mal im Voraus

    DIRK

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