Hallo,
Ich brauche dringend eure Hilfe!
Eine Bekannte von mir wollte heute mit KLM von Düsseldorf über Amsterdam nach Almaty (Kasachstan) fliegen.
Der Flug im Düsseldorf mit kleinem Fokker 50 (KLM) Maschine sollte um 16:20 starten und um 17:25 im Amsterdam ankommen. Der Anschlussflug mit Airbus A330-200 (KLM) startete um 18:35.
Der Fokker 50 hatte technische Probleme und startete erst um 18:00, der Anschlussflug wurde verpasst. Jetzt muss meine Bekannte bis morgen Abend auf nächsten Flug warten. KLM hat ihr kostenloses Hotelzimmer zur Verfügung gestellt und ich glaube noch 10 Euro fürs Essen.
Jetzt ist ihr Urlaub wegen KLM um einen Tag kurzer geworden und hier kommen meine Fragen:
1. Muss KLM in diesem Fall noch dazu eine Entschädigung leisten (600 Euro)?
2. Wenn ja, sollte man von KLM irgendein Nachweis verlangen?
3. Wie soll man vorgehen wenn sie auf Stur schalten?
4. Ist das der Fall „Nichtbeförderung“?
Dazu habe ich folgendes gefunden:
„Luftbeförderungsvertrag: Nichtbeförderung / Ausgleichszahlung
VO (EG) Nr. 261/2004 Art. 5, 7
1. Die VO (EG) Nr. 261/2004 findet auch Anwendung, wenn zwar der Vertragsschluss des Beförderungsvertrages vor Geltung dieser VO erfolgte, die Nichtbeförderung (hier ersatzweise Beförderung) jedoch erfolgte, nachdem die VO in Kraft getreten war.
2. Eine „Nichtbeförderung“ im Sinne von Art. 2j liegt auch dann vor, wenn eine ersatzweise Beförderung durch ein anderes Fluggerät erfolgt.“