Ich kenne einen Fall von Deutschland über Paris nach Bogota mit der Air France. Dort hatte auch der Zubringerflug Verspätung. Die Frau bekam eine Übernachtung in Paris und über den Klageweg die 600 Euro zugesprochen.
Die 600 Euro mußten trotz verlorenem Gerichtsurteil bei der Air France per Gerichtsvollzieher eingetrieben werden.
LG
holzwurm