Peter hat Zeit, aber halt immer nur zur Mittagspause, gell
Also: schon beim ersten Posting war mir eigentlich klar, dass es sich nicht um eine "Reisepreiserhöhung wegen Treibstoffkostenpreiserhöhung" oder ähnlichem sein kann. Das lässt sich schon aus der Höhe der Differenz erkennen.
Aber gut, ich hatte erstmal also eine Preiserhöhung in diesem Sinne betrachtet. Daher meine Info bzgl. Aufgliederung, Kalkulationsgrundlage und die gesetzlich zulässige maximale Erhöhung von fünf Prozent.
So, nun stellt sich aber heraus, dass es sich um einen falschen Reisepreis an sich handelt.
Da hat nun einmal Erika1 völlig Recht mit ihrem korrekten Hinweis auf die Anfechtbarkeit. Ein Reiseveranstalter kann nach Erkennen eines Rechen- / Angebotsfehlers seine Buchungsbestätigung anfechten. ABER, dies kann er nur in einer angemessenen Frist zwischen Ausstellung der Buchungsbestätigung und dem Erkennen des Fehlers machen. Man spricht hier von sieben bis 10 Werktagen.
Nun hängt es also davon ab, wann wurde gebucht und wann kam die Mitteilung?
Wurde schon vor Wochen oder gar Monaten gebucht, wird eine Irrtumsanfechtung seitens des Veranstalters wohl in die Leere gehen - da ist zuviel Zeit vergangen. Er wird sich aber andererseits sicher vors Gericht zitieren lassen, bevor er nachgibt (oder man hat einen guten Anwalt auf Reiserecht spezialisiert).
Bei einer Anfechtung muss der Reiseveranstalter glaubhaft machen / nachweisen können, dass es sich um einen seltenen / Einzelfehler im System gehandelt hat. Und wie gesagt: umgehend erkannt wurde. Bei späterem Erkennen handelt es sich meines Erachtens um einen Fehler, der im unternehmerischen Risiko des Veranstalters liegt und nicht auf den Kunden abgewälzt werden darf.
Meint
Peter