Wenn ich den Fehler mache,eine Reise zu buchen,die ich dann nicht antreten kann ,werde ich zahlen Keiner wird sagen,da hast du eben einen Fehler gemacht. Oder glaubt jemand daran?
Buchungsbestätigung
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geschrieben 1219094400000elly
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geschrieben 1219094677000
...nochmal: Schau mal bitte in die gesetzlichen Grundlagen und frage ggf. einen Anwalt Deines Vertrauens. Es macht wenig Sinn hier von gefühltem Recht/Unrecht o.ä. zu schreiben. Dafür gibt es einschlägige Gesetzestexte und auch Grundsatzurteile.
Davon abgesehen halte ich persönlich Reisepreise von € 20 für "gefühlten" Blödsinn, denn das kein kein RV anbieten und das sollte auch jedem "Kunden" klar sein...
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geschrieben 1219094868000
@elli47 sagte:
Wenn ich den Fehler mache,eine Reise zu buchen,die ich dann nicht antreten kann ,werde ich zahlen Keiner wird sagen,da hast du eben einen Fehler gemacht. Oder glaubt jemand daran?
Ich merke schon Du hast meinen letzten Beitrag nicht verstanden.
Scheinbar ist hier schon Hopfen und Malz verloren.
Somit ist hier für mich EoD.
LG
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geschrieben 1219095175000
Hallo elli47
also Punkt eins handelt es sich hier um einen offensichtlichen Irrtum, der ja auch entsprechend schnell korrigiert wurde. Damit ist das rechtlich völlig einwandfrei.
Ich meine mich sogar an das Gegenteil erinnern zu können. Wenn ich etwas so offensichtlich zum falschen Preis kaufe, ohne daß ich den Verkäufer auf diesen Irrtum aufmerksam mache, dann mache ich mich selbst sogar strafbar.
Ob das dann unter Erschleichung von Leistungen, unerlaubte Vorteilsnahme, einfachen Betrug, oder was auch immer fällt weiß ich nicht. Jedenfalls schützt das Gesetz nicht nur den Käufer, sondern auch den Verkäufer, wenn für seine Kunden absolut eindeutig und zweifelsfrei feststehen muß, daß es sich hier um einen Irrtum handelt. Hierüber würde ich zuerst einmal nachdenken, bevor ich hier große Reden schwinge.
Der Verkäufer hat die Pflicht seinen Irrtum schnellstmöglich zu korrigieren. Mit bewusster Täuschung hat das auch garantiert nichts zu tun. Denn wenn die Veranstalter so etwas absichtlich machen würden, was meinst Du dann, was Ihnen die Vermittler erzählen würden.
Übrigens sprichst Du hier von Absicht, verars...., und vergackeiern u.s.w.
Hier kannst Du Dich glücklich schätzen, wenn der Veranstalter nicht mitliest und falls er das tut, daß er dann Humor hat. Denn die Einzige die rechtlich hier etwas falsch gemacht hat bist Du.
Definitiv reden wir hier von übler Nachrede, Geschäftsschädigung und falschen Verdächtigungen. Alles nicht zu knappe Straftatsbestände. Nur noch mal so die Erinnerung, daß das Internet kein rechtsfreier Raum ist.
Tut vielleicht zwar weh, hilft aber enorm beim Denken!
Gruß
Berthold
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geschrieben 1219095202000
Hab schon verstanden-wenn der Veranstalter einen Fehler macht,liegt es am System.Wenn der Verbraucher einen Fehler macht,muss er dafür zahlen.
Bist Du nicht auch Verbraucher ?
elly -
geschrieben 1219095622000
@ elli47
So ist es eben nicht. Denn lt. BGB darf jeder seine Willenserklärung anfechten, wenn er über deren Inhalt im Irrtum war oder eine Erklärung diesen Inhaltes nie abgeben wollte.
Das gilt auch für Dich, falls Du mal Fehler machen solltest. Und falls du mal in diese Situation kommen solltest, wirst auch Du froh sein, dass dies gesetzlich so geregelt ist.
Abgesehen davon glaub ich langsam, dass die Diskussion hier nichts bringt, da Du scheinbar eine bestimmte Antwort haben möchtest, die Dir hier aber keiner geben wird.
Wenn Dir das Leben Zitronen gibt, dann mach Limonade draus! -
geschrieben 1219095698000
Hallo Ellie,
hier geht es ja um für jeden erkennbare Fehler, Irrtümer. Jetzt mal übertrieben: Du willst 2 Zimmer buchen, hängst aus Versehen 2 Nullen dahinter.
Dann kannst Du dem Veranstalter auch Deinen Irrtum klarmachen und Du musst keine 200 Doppelzimmer beziehen.
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geschrieben 1219095807000
...elli, ich habe Dir doch schon im (bereits gelöschten) Thread die gesetzlichen Grundlagen gepostet, was ist daran nicht zu verstehen?
Das versteh ich nun wiederum nicht...