Hallo,
habe den Thread ausgegraben, weil ich gerade das Problem "in umgekehrt" habe und bei Google unterwegs war...
Wir müssen in der Firma im Dezember den ganzen Urlaub für das Folgejahr in eine Urlaubsliste eintragen, um eine "Planung für das Unternehmen" (Originalzitat) zu gewährleisten - keine Planung für uns, so wurde ebenfalls wörtlich erwähnt, eine Zusage sei das noch nicht, da ja "immer etwas dazwischen kommen könne". Beantragen und genehmigen lassen sollen wir erst eine Woche vorher - was eine Urlaubsplanung quasi unmöglich macht, wenn man eine bestimmte Reise buchen möchte, und nicht irgendwas Last Minute. Bisher habe ich mich ein bisschen drumherum laviert und den Schein einfach einen Monat vorher abgegeben, dann hat man sich ein paar Tage Zeit gelassen und dann wurde der Antrag (mit einem langen Gesicht, warum ich das jetzt schon wissen müsse - Antwort "weil ich was buchen will und es fast schon zu spät ist") zähneknirschend genehmigt.
Ein Gespräch diesbezüglich (wir sind Vielurlauber und fahren nach Möglichkeit immer weg, das ging für mich nicht so weiter - auch ein Monat vorher ist für bestimmte Reisen zu kurzfristig) ergab die fragwürdige Auskunft, ich könne ja buchen, falls der Urlaub wg. betriebsbedingter Umstände nicht genehmigt werden könne, müsste das Unternehmen die entstandenen Kosten tragen...das käme aber so gut wie nie vor. Nur die endgültige, unwiderrufbare Zusage könne man längerfristig nicht erteilen, was für mich gleichbedeutend wäre mit "noch nicht genehmigt"...
Nun bin ich jetzt nicht ganz unwissend, was Urlaubsrecht usw. betrifft, eigentlich habe ich mich in der Vergangenheit (andere Firmen) immer nur auf das verlassen, was ich schwarz auf weiss hatte, dort war aber auch eine langfristige Planung (mit Schein) gewünscht. Soll man wirklich auf eine quasi mündliche (die Eintragung in einen Urlaubsplan) Zusage hin etwas buchen, wie sieht es ggf. mit der Erstattung der Kosten aus, wenn man nichts schriftlich hat, für mich und (noch unwahrscheinlicher, nehme ich an) für meinen Partner? Wie wird eine Reiserücktrittsversicherung das sehen für den Fall, dass der AG nicht erstattet?
Ich habe bei alldem ein ungutes Gefühl...bitte Tipps dazu, im Netz habe ich gelesen, dass das gar nicht ganz so wenige Arbeitgeber so machen...ich frage mich (Gesetzestext ist mir hinlänglich bekannt) ob der AG nicht dem AN eine Urlaubsplanung ermöglichen muss...die geht ja nur langfristig...
Thema wird gerade wieder aktuell bei uns...mein Lebensgefährte hat den Urlaub schon seit Monaten genehmigt, wir hätten schon längst buchen können...
Gruss,
Dagmar