• effi
    Dabei seit: 1119657600000
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    Zielexperte/in für: Athen
    geschrieben 1159397644000

    Zugegeben, ein etwas eigenartiger Fall:

    Eine Kollegin ist in der vergangenen Woche aus dem Urlaub zurückgekehrt. Ein Urlaub, an den sie sich wohl nur ungern zurück erinnern wird. Sie leidet an diversen Allergien, u.a auch an einer Allergie gegen Nüsse. Auf dem Hinflug im Flieger gab es wohl ein Stück Nusskuchen (auf dessen Verpackung es keinen Hinweis auf Nüsse gab ), den Sie als solchen auch nicht erkannt und gegessen hat. Mit Beschwerden von Ausschlag, extremen Halsschwellungen und Atemnot führte der erste Weg im Urlaubsort ins Krankenhaus. Dort wurde sie mit einer Antibiotkia-Infusion 12 Std. behandelt und danach auf eigene Verantwortung entlassen. Da sie keine Auslandskrankenversicherung hat, bleibt sie wohl auf einem Großteil der Kosten von über € 400,00 sitzen.

    Nach ihrer Rückkehr aus dem Urlaub, hat sie sich einen RA genommen und möchte nun den Reiseveranstalter (oder die Fluggesellschaft?) in Regress nehmen und Schmerzensgeld geltend machen. Sie beruft sich dabei auf ein EU-Gesetz, wonach potenzielle Allergene, zu denen auch Nüsse gehören, deklarationspflichtig sind. Der Reiseveranstalter ist ein deutsches , die Fluggesellschaft eine deutsch-türkisches Unternehmen.

    Was meinen die Reiserechtsexperten von Euch dazu ? Ich bin jedenfalls gespannt aus den Ausgang dieses Verfahrens.

    Grüße von Effi

  • hf40
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    geschrieben 1159400517000

    Ich frag mich eher, warum die Dame Sachen isst, die sie nicht kennt... Da haben wohl beide nicht aufgepasst??? Gerade als Allergikerin müsste sie das wissen!!! Ansonsten hilft auch fragen... obwohl ich aus Erfahrung an der Fleischtheke weiß, dass selbst Verkäuferinnen nicht wissen, was sie verkaufen.

  • effi
    Dabei seit: 1119657600000
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    Zielexperte/in für: Athen
    geschrieben 1159401828000

    @'hf40' sagte:

    Ich frag mich eher, warum die Dame Sachen isst, die sie nicht kennt... Da haben wohl beide nicht aufgepasst??? Gerade als Allergikerin müsste sie das wissen!!! Ansonsten hilft auch fragen...

    Genau diesen Standpunkt vertrete ich auch. Sie sieht das offensichtlich ganz anders. Jedenfalls bin ich auf den Ausgang dieses Falles schon sehr gespannt.

    Effi

  • ck0804
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    geschrieben 1159432470000

    Ich kann auch nicht verstehen wie man sowas essen kann wenn man doch weis das man Alergiker ist und dann noch ohne Versicherung in den Urlaub fährt. Leichtsinn

  • mosaik
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    geschrieben 1159432823000

    Da es sich bei der transportierenden Fluggesellschaft offensichtlich um ein Unternehmen gehandelt hat, das seinen Firmensitz nicht in einem EU-Land hat, wird es auch keinen EU-Gesetzen unterliegen.

    Denn der Reiseveranstalter ist nicht verpflichtet, EU-Gesetze bei all seinen Erfüllungsgehilfen (Transportunternehmen, Hotels usw.) umzusetzen!

    Das heißt im Klartext: Hat man Allergien und kann bei Speisen nicht eindeutig feststellen, ob sie für einen geeignet sind oder nicht, und nimmt man dann trotzdem diese Speise(n) zu sich, kann man dafür nicht den Reiseveranstalter haftbar machen.

    Theoretisch könnte man versuchen, die Fluglinie dafür haftbar zu machen - allerdings kenne ich die Verpackung nicht um sagen zu können, wie aussichtsreich so eine Klage wäre und ob überhaupt.

    Dass man als Allergiker keine Reiseversicherung hat bzw. sich erkundigt hat, ob man überhaupt eine abschliessen kann (auch das könnte ja möglich sein), finde ich vorsichtig ausgedrückt - im Falle, dass man kann - leicht fahrlässig. Aber nun ist es einmal passiert und freuen wir uns, dass es der Freundin wieder besser geht!

    Gruß

    Peter

  • Holginho
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    geschrieben 1159433204000

    Interessanter Fall!

    Grundsätzlich würde ich sagen, das sie kaum eine Chance hat...alleine deshalb, weil (nach deutschem bzw. EU-Recht) eigentlich jedes verpackte Essen (und darum dürfte es sich hier ja gehandelt haben) entsprechend (im Sinne der Inhaltsstoffe) gekennzeichnet sein muß.

    So steht z.B. witzigerweise sogar auf den Verpackungen der Erdnüsse "kann Spuren von Nüssen enthalten" :D

    Andererseits:

    Im Zusammenhang mit mittlerweile teils schon fast hysterischen, und letztlich die Geiz-ist-geil-Mentalität und Urlaubs-Refinanzierungen unterstützenden und gar fördernden (oftmals selbsternannten) Verbraucher"schützern", und einer zunehmenden "Amerikanisierung" des deutschen Rechtssystems fürchte ich aber, das diese gegenübersich selbst (und auch ihren Mitreisenden gegenüber!) völlig verantwortungslos handelnde Touristin zumindest einen Teilerfolg erzielen wird.

    “Mit dummen Menschen streiten ist wie mit einer Taube Schach zu spielen...“ Rest bei Bedarf googeln!
  • Thorben-Hendrik
    Dabei seit: 1105401600000
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    gesperrt
    geschrieben 1159437346000

    Hier handelte es sich NICHT um Handelsware sondern um ein Menü, dass nur "Verzehrfertig" geschützt (und nicht verpackt) war.

    Das zitierte EU Gesetz gilt nur für HANDELSWARE....

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  • Holginho
    Dabei seit: 1086652800000
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    geschrieben 1159437764000

    Hallo Thorben-Hendrik!

    Das ist schon klar, das das EU-Recht ausschließlich für Handelsware gilt - aber die userin sprach eindeutig von "Verpackung" und dann wird dies (auch wenn Bestandteil eines Menues) zur Handelsware...bzw. unterliegt gleichen rechtlichen Grundsätzen...verpackte Ware muss bzgl. der Inhaltsstoffe gekennzeichnet sein.

    Anyway, wenn sie diese Verpackung nicht hat, braucht sie für den Fall der Fälle eine sehr(!) gute Rechtsschutzversicherung.

    “Mit dummen Menschen streiten ist wie mit einer Taube Schach zu spielen...“ Rest bei Bedarf googeln!
  • Sina1
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    gesperrt
    geschrieben 1159438590000

    Sehr interessanter Fall. Auf so gut wie jeder Schokoladen- und Kuchenverpackung, die man im heimischen Supermarkt kaufen kann, steht: "Kann Spuren von Nüssen enthalten". Ich unterstelle, daß ein Allergiker diesen Umstand verinnerlicht hat und daher weiß, auf welche Lebensmittel er u. U. lieber verzichtet. Die Dame wurde ja nicht gezwungen, den Kuchen zu essen. Durch den präventiven Verzicht auf das Dessert ist meines Wissens auch noch niemand verhungert - schon gar nicht auf einem Mittelstreckenflug ;)

    Darüber hinaus gibt es bei den allermeisten Fluggesellschaften die Möglichkeit, Spezialmenüs zu bestellen. Außerdem frage ich mich, wie das Essverhalten der Dame wohl in Restaurants und am Buffet eines Hotels ausgesehen haben mag. Auch dort ist jeder gut beraten, wenn er bei der Essensauswahl die individuelle Verträglichkeit der Lebensmittel berücksichtigt. Ich denke nicht, daß die Klage gewonnen wird.

    Anders sähe z. B. aus, wenn ein Diabetiker z. B. eine Cola light bestellt und eine normale Cola serviert bekommt. :shock1:

  • Thorben-Hendrik
    Dabei seit: 1105401600000
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    geschrieben 1159447894000

    Es wird nicht "verpackt" gewesen sein sondern in einem Pastikschälchen mit Plastikdeckel oder Folie drüber gelegen haben....

    Flugzeugessen ist nur dann Handelsware wenn es einzeln verkauft würde.

    Das "kostenlos" gereichte Essen ist definitiv KEINE Handelsware...

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