Zugegeben, ein etwas eigenartiger Fall:
Eine Kollegin ist in der vergangenen Woche aus dem Urlaub zurückgekehrt. Ein Urlaub, an den sie sich wohl nur ungern zurück erinnern wird. Sie leidet an diversen Allergien, u.a auch an einer Allergie gegen Nüsse. Auf dem Hinflug im Flieger gab es wohl ein Stück Nusskuchen (auf dessen Verpackung es keinen Hinweis auf Nüsse gab ), den Sie als solchen auch nicht erkannt und gegessen hat. Mit Beschwerden von Ausschlag, extremen Halsschwellungen und Atemnot führte der erste Weg im Urlaubsort ins Krankenhaus. Dort wurde sie mit einer Antibiotkia-Infusion 12 Std. behandelt und danach auf eigene Verantwortung entlassen. Da sie keine Auslandskrankenversicherung hat, bleibt sie wohl auf einem Großteil der Kosten von über € 400,00 sitzen.
Nach ihrer Rückkehr aus dem Urlaub, hat sie sich einen RA genommen und möchte nun den Reiseveranstalter (oder die Fluggesellschaft?) in Regress nehmen und Schmerzensgeld geltend machen. Sie beruft sich dabei auf ein EU-Gesetz, wonach potenzielle Allergene, zu denen auch Nüsse gehören, deklarationspflichtig sind. Der Reiseveranstalter ist ein deutsches , die Fluggesellschaft eine deutsch-türkisches Unternehmen.
Was meinen die Reiserechtsexperten von Euch dazu ? Ich bin jedenfalls gespannt aus den Ausgang dieses Verfahrens.
Grüße von Effi