@'Sina1' sagte:
Da drängt sich doch die Frage auf, wer wohl die Kosten getragen hätte, wenn der Flieger aufgrund eines anaphylaktischen chocks Deiner Kollegin hätte notlanden müssen...
... der Passagier, der die Notlandung ausgelöst hat.
Gruß
Peter
@'Sina1' sagte:
Da drängt sich doch die Frage auf, wer wohl die Kosten getragen hätte, wenn der Flieger aufgrund eines anaphylaktischen chocks Deiner Kollegin hätte notlanden müssen...
... der Passagier, der die Notlandung ausgelöst hat.
Gruß
Peter
wieviel kostet sowas ?
Mit Sicherheit mehr als ein Flugticket - ich schätze, daß die Summe durchaus im fünfstelligen Bereich liegen dürfte
Ich bin wirklich sehr gespannt, wie die Sache letztendlich ausgeht. Wenn ich Richter wäre, würde ich der Dame was erzählen... :shock:
Also es ist das erste was ich höre das man eine Allergische Reaktion im Krankenhaus mit einer Antibiotika Infusion behandelt. Wir behandeln sowas mit Cortison und Antihistaminika wie Fenistil. Vielleicht hatte sie gar keine Allergie auf die Nüsse sondern einen Infekt den sie sich im Flugzeug geholt hat der dann mit Antibiotika behandelt wurde.
Ich hatte an ihrer Stelle auch eine Auslandskrankenversicherung abgeschlossen.
Die kostet einen im Jahr ca. 16 € für die ganze Familie.
Ich bin auch Allergikerin und fände es grob fahrlässig, diese Versicherung nicht zu haben, auch als nicht Allergiker........
Man weiß nie, was passiert.
LG
Ich möchte kurz ergänzen, wie das ganze vorläufig ausgegangen ist. Sie war mittlerweile bei der Verbraucherzentrale und bei zwei Rechtsanwälten, die ihr jedoch die Aussichtslosigkeit eines Prozesses dargestellt haben. Der Hauptgrund liegt wohl, wie von einigen hier bereits angesprochen, im außereuropäischen Firmensitz der Fluggesellschaft, die somit nicht an EU-Richtlinien gebunden ist. Die Rechtsschutzversicherung hat zwischenzeitlich auch die Übernahme der Prozeßkosten abgelehnt und damit ist die Sache wohl vom Tisch. Schade eigentlich, ich wäre auf eine Entscheidung der Gerichte schon gespannt gewesen.
Grüße von Effi
Danke, effi,
ich hoffe, daß sich die Dame wieder erholt hat und es ihr gut geht.
Ein bißchen hat mich die Geschichte an den Prozeß in den USA erinnert, wonach jemand gegen einen Süßwarenhersteller klagte, weil er auf Grund Zeitmangels dessen Schokoriegel verzehrte, statt normaler Mahlzeiten. Er litt dann nach Jahren seiner Ernährung mit Schokoriegeln und dem braunen Getränk an Diabetes. Er hat den Prozeß verloren.
Eine Rechtsschutzversicherung prüft die Aussicht auf Erfolg. Es ist verständlich, daß sie die Kostenübernahme abgelehnt hat.
Die Verpackung eines NUSSKUCHENS nach Hinweisen auf Nüsse abzusuchen, und dann hinterher den Hersteller/Gastgeber darauf verklagen zu wollen, weil nicht angegeben war, dass Nüsse enthalten sind ...
... das ist für mich wie diese berühmte Klage, dass auf Mikrowellen nicht steht, dass Katzen damit nicht getrocknet werden dürfen.
Viel mehr möchte ich dazu auch nicht sagen.
@'wiener-michl' sagte:
wieviel kostet sowas ?
Start- und Landegebühren für das Flugzeug.
Mehrkosten für die Verspätung.
Sollte durch die Notlandung die Einsatzzeit der Crew überschritten werden, kommen noch die Kosten der Passagiere für Unterkunft und Verpflegung dazu, gegebenenfalls Schadenersatzansprüche von Reisenden...
€ 5.000.-- ?
€ 10.000.-- ?
€ 50.000.-- ?
Wohl irgendwo in diesem Bereich
Gruß
Peter
Ups! Scheint als wäre etwas schief gelaufen!