• Holginho
    Dabei seit: 1086652800000
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    geschrieben 1159452019000

    ...hat aber in dem Augenblick wenn es dann doch verpackt gereicht wird, den gleichen juristischen Status!

    Und da die thread-Eröffnerin eindeutig von "Verpackung" sprach, wäre es nett, wenn sie diesen wichtigen Punkt hier verdeutlichen bzw. klarstellen könnte.

    Dabei ist es z.B. ein wesentlicher Unterschied, ob das Essen in Folie eingeschweißt oder nur mit einem mehr oder weniger fest befestigten Deckel verschlossen war.

    “Mit dummen Menschen streiten ist wie mit einer Taube Schach zu spielen...“ Rest bei Bedarf googeln!
  • Lexilexi
    Dabei seit: 1091059200000
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    geschrieben 1159452369000

    ich würde erstmal ganz vorne anfangen. nämlich eigentlich müßte die dame ja beweisen, dass die allergische reaktion von diesem nachtisch kam. sie hätte sich ja auch was am flughafen kaufen können und gegessen haben können, was diese allergische reaktion auslöst. oder im urlaubsort.

    aber mal ganz ehrlich: wenn ich mir die verpackung durchlese und keine spur von den inhaltsstoffen finde, auf die ich allergisch reageire, würde ich es auch essen. ich finde das verhalten überhaupt nicht so riskant, wie es hier alle schreiben

    Das "F" in Montag steht für Freude.
  • Holginho
    Dabei seit: 1086652800000
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    geschrieben 1159453059000

    Hi lexi,

    der 1. Teil Deines Beitrages ist eh selbstverständlich - ohne ärztlich untermauerten, absoluten Beweis, das die gesundheitliche Beeinträchtigung a) wirklich eine allergische Reaktion war und b) absolut zweifelsfrei von dem angesprochenen Kuchen stammt, braucht sie nicht einmal darüber nachzudenken, ob sie juristisch etwas unternimmt.

    Sollte dieser Nahrungsteil verpackt gewesen sein, braucht sie die Verpackung um beweisen zu können, das sie nicht doch in irgendeiner Art und Weise gewarnt wurde.

    Ist dem Kuchen optisch (oder auch durch Geruch) ...bestätigt durch einen Gutachter... "anzusehen" was für ein Kuchen es ist (wodurch die Urlauberin hätte gewarnt sein müssen), hat sie ebenfalls keine Chance.

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  • Sina1
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    gesperrt
    geschrieben 1159455536000

    Ich stehe immer noch auf dem Standpunkt, daß ein Allergiker weiß, daß in industriellem Gebäck IMMER mal Spuren von Nüssen sein können.

    Dabei ist es doch eigentlich egal, ob eingeschweißt oder nur mit Deckelchen versehen...

  • Erika1
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    geschrieben 1159457552000

    effi schrieb, daß die Dame unter diversen Allgergien leidet, u.a. auch an einer solchen gegen Nüsse.

    In den vorstehenden Beiträgen wird nur von Nüssen gesprochen, dabei ist völlig offen, was den Allergieschub ausgelöst hat.

    Vielleicht hat sie noch im Hotel, unterwegs oder am Flughafen einen Allergieauslöser zu sich genommen.

    Zunehmend suchen Leute nach Schuldigen und Verantwortlichen und denken über Schadenersatz nach, dabei haben sie sich selbst unverantwortlich verhalten.

    Ein Patient, der unter mehreren verschiedenen Allergien leidet, handelt schlicht und leichtsinnig, wenn er einfach ißt, was er vorgesetzt bekommt.

    Daß die Dame darüber hinaus keine Auslandsreisekrankenversicherung hat, ist mir ebenso unverständlich. Man bekommt sie für 8 oder 9 Euro im Jahr.

  • Holginho
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    geschrieben 1159458310000

    Tja Erika, da hast Du ja grundsätzlich recht und ich unterstütze Deine Meinung voll und ganz...

    ...und doch gibt es übereifrige (häufig selbsternannte) "Verbraucherschützer", die diesen Unfug auch noch unterstützen...und leider auch Gerichte und Richter, die sich mit diesen Dingen beschäftigen müssen.

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  • wiener-michl
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    Verwarnt
    geschrieben 1159458715000

    @'effi' sagte:

    ... Auf dem Hinflug im Flieger gab es wohl ein Stück Nusskuchen (auf dessen Verpackung es keinen Hinweis auf Nüsse gab ), den Sie als solchen auch nicht erkannt und gegessen hat. ...

    Schmeckt nicht nach Nuss, steht nicht Nuss drauf,

    wieso ists dann Nußkuchen ?

    Da kommt die Freundin aber in Beweisnot.

    Und wenn ich eine Nussallergie hätte würde ich keinen mir unbekannten Kuchen essen.

    Beim Airlinefraß wird oft mit Nussaroma im Kuchen gearbeitet.

    Lg Michl

    Wenns Arscherl brummt ists Herzerl gsund
  • curiosus
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    geschrieben 1159459817000

    Der allgemein bekannte Hinweis auf den Produkten "kann Spuren von Nüssen enthalten" muss lt. EU-Richlinie aufgedruckt werden, wenn in dem Erzeugungs-, Verarbeitungs- oder dem abfüllenden Betrieb auch Nüsse verarbeitet wurden. Auch wenn dieses bereits Monate zurück liegt.

    Der Hinweis bezieht sich nämlich nicht auf das Produkt direkt, was "nussfrei" sein kann, sondern auf die Möglichkeit, das durch eine leichte Verunreinigung im Produktions-/Abfüllprozess Spuren von Nüssen in die Verpackung oder an das Produkt gelangen könnte.

    Daher kann man diesen Warnhinweis auch auf Reispackungen nachlesen, wobei der Reis garantiert nussfrei ist. ;)

    Der Hinweis muss auch für andere als allergen eingestufte Stoffe erfolgen.

  • effi
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    Zielexperte/in für: Athen
    geschrieben 1159478441000

    Komm gerade aus dem Büro, deshalb bin ich heute etwas spät dran.

    Ich habe bei meiner Kollegin heute noch ein bißchen "nachgefragt". Also das Kuchenstückchen war definitiv verpackt- und befand sich in einer verschweißten Folie, auf der lediglich das Hersteller-Logo aufgedruckt war. Da auf dem Rückflug dieser Kuchen wieder angeboten wurde, hat sie das "Beweisstück" mitgenommen. Die Ärzte vor Ort haben lediglich einen durch Lebensmittel verursachten Allergieschock attestiert. Das dieser explizit durch Nüsse ausgelöst wurde, wird dabei wohl nicht erwähnt.

    Ich bin auch der Meinung, dass man als AllergikerIn- schon im ureigensten Interesse, lieber mal nachfragen oder eben auch mal verzichten sollte. Gefragt hat sie wohl, aber eben erst nachdem sie das Stück gegessen hatte und bereits im Flieger die ersten Symptome auftraten.

    Grüße von Effi

  • Sina1
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    gesperrt
    geschrieben 1159513206000

    Da drängt sich doch die Frage auf, wer wohl die Kosten getragen hätte, wenn der Flieger aufgrund eines anaphylaktischen chocks Deiner Kollegin hätte notlanden müssen...

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