Hallo,
natuerlich hast Du einen Rechtsanspruch darauf, dass der, der gebucht hat, Dir die Buchungsunterlagen offenlegt. Schreib diesen per Einschreiben/Rueckschein an Dir mindestens Kopien der gesamten Buchungsunterlagen auszuhaendigen, und zwar von allen relevanten Seiten, und setze eine angemessene Frist, bis wann das zu geschehen hat (2 Wochen).
Droh damit, dass Du bei fruchtlosem Verlauf einen Anwalt einschalten wirst und alle entstehenden Kosten gegen ihn geltend machst.
Selbst wenn Du den Veranstalter heraus bekommst, wirst Du da kaum eine Auskunft erhalten (Datenschutz). Wichtig ist, wie hier schon erwaehnt, was steht in den AGB. Wichtig ist auch, wie hier ebenfalls schon erwaehnt, an wen hast Du gezahlt???
Viele Gruesse
bernardo2001