Die Sache ist 4 Jahre her. Gibt viele Möglichkeiten, aber es ist auch nicht auszuschliessen, das die griechischen Behörden sich gesagt haben, warum grossartig Amtshilfe zu beantragen. Ist viel zu viel Aufwand. Warten wir doch ab, bis er mal wieder einreist !! Und das wäre ja jetzt der Fall.
Was soll ihm denn ein deutscher Anwalt raten ? Aus welcher europäischen Rechtsgrundlage ? Der wird sich hüten eine Empfehlung auszusprechen. Das Delikt ist aktenkundig, der "Täter" ist flüchtig, wer hier von Verjährung spricht verkennt die Rechtsgrundlage der Verjährung.
Entweder der TO entschliesst sich die Sache ganz offiziell aus der Welt zu schaffen oder er meidet jetzt und in Zukunft da Urlaubsland. Nur so ist er auf der sicheren Seite. Computer haben unendliche Gedächtnispotenziale.
Keine Glaskugel dieser Welt kann eine verlässliche Aussage machen, was ihm bei einer Einreise jetzt passieren wird.
Gruss Gabriela