@'Bifi44' sagte:
Was hat den der Verbraucher als Anspruch gemäß den AGB in der Hand?
Zunächst einmal ein Regelwerk, dass er überhaupt Ansprüche stellen kann. Und zwar einklagbare.
@'Bifi44' sagte:
Sicherheit der Flugzeiten? Der Fluggesellschaft?
Wenn der Veranstalter nicht in seinen Ausschreibungen und AGB sich die Änderung dieser vorbehält und nicht ausdrücklich mit einer bestimmten Fluglinie wirbt, hat der Konsument aufgrund der AGB dieses Veranstalters, das Recht auf Preisminderung.
Hat der Veranstalter sich aber alles vorbehalten, so kann der Konsument dies vor Abschluss genau so lesen und zur Kenntnis nehmen, wie er die Hotelbeschreibung, die Beschreibung des Urlaubsortes und den Preisteil lesen kann. Alles hat er gesucht und gefunden. Also - akzeptieren oder ablehnen.
@'Bifi44' sagte:
Durchführung gebuchter Rundreisen?
Nun ist ja wohl eine Mindestteilnehmerzahl keine Unanständigkeit. Oder würdet Ihr mit weniger etwas machen, wenn die Kosten dafür nicht einmal herein kommen?
Man kann nun wirklich nicht von einem Unternehmer verlangen, er solle halt mit einer Person eine Rundreise durchführen, auch wenn der Preis auf 20 kalkuliert ist (Bus : 20 oder : 1, gell!)
@'Bifi44' sagte:
Schnellstmögliche Mitteilung bei Erkennen von Umständen welche den Urlaub beeinflussen?
Zu 90 Prozent geschieht das auch so. Schwarze Schafe wird es immer geben.
@'Bifi44' sagte:
Mitteilung bei Baustellen sofort nach Baubeginn?
Soll jede Reiseleitung jeden Tag jedes Hotel rundherum ablaufen, um auffahrende Bagger zu sichten und sich nach Baubeginn zu informieren? Wer zahlt das?
Wenn dann eine Baustelle da ist, die Reiseleitung in ihrem Turnus diese auch sieht, wird sie diese nach Deutschland melden. Und dort wird man diese Information verarbeiten. Da aber nicht eine Person däumchen drehend im Sessel auf Baustellenmeldungen und sofortige Weiterleitung wartend vorhanden ist, kann so etwas auch im modernen Zeitalter etwas dauern.
Es gibt noch mehr Meldungen und Arbeiten im täglichen Bereich eines Veranstalters umzusetzen.
Aber, keine Frage, hier könnte man durchaus noch manche Verbesserung realisieren.
@'Bifi44' sagte:
Überbuchung der Zimmer?
Ich muss mich doch wieder kurz wiederholen: 95 Prozent der Hotels sind NICHT im Besitz von den Reiseveranstaltern, sondern gehören privaten Personen oder anderen Organisationen.
Der sagt doch nie und nimmer früher, dass er die Betten nicht mehr hat. Selbst Strafen von einem Veranstalter halten die nicht ab. Mensch, die sind nicht Deutsche, die sind Türken, Tunesier, Kubaner und was weiß ich - DIE denken doch anders!
Gerade habe ich mit einem Studienreisen-Geschäftsleiter geredet. Der hat mir erzählt, dass es seinen indischen Partnern völlig wurscht ist, ob wir hier EU-Gesetze und Schadenersatzregeln haben: DIE MACHEN WAS SIE WOLLEN. Punkt.
Keine Frage, nicht das Bier der Konsumenten. Aber blauäugig zu sagen, die AGB eines deutschen Veranstalters sind zahnlos, weil sie fremdländisches Handeln nicht verhindern können, ist kindisch.
Im Gegenteil: es kann dem Kunden wurscht sein - ER HAT JA SEINE Ansprüche: Heimfliegen, Geld komplett zurück. Ja warum nimmt er denn das Recht nicht wahr?
@'Bifi44' sagte:
Verlust der Zimmerkontingente?
Siehe vorherige Info.
@'Bifi44' sagte:
Nichtfertigstellung von neuen Anlagenbereichen?
Siehe vorherige Info. Ergänzend dazu: ein Katalog wird ein Jahr im voraus produziert bzw. die Hotels dazu eingekauft. Da schwört doch der Hotelier, fertig zu sein und macht doch auch gleich ganz willig "Einführungspreise", auf die die Kunden dann wie wild abfahren.
Boa, so *** geil billig! Des buch ma, wird scho fertig sein!
@'Bifi44' sagte:
Rechtssicherheit ist ein wichtiges Gut, aber wenn die AGB zu einem juristisch abgesegneten Totschläger verkommen, oder zumindest so benutzt werden, würde den Veranstaltern etwas mehr Kulanz und Augenmaß gut zu Gesicht stehen.
Ich bin müde, zu erklären, dass diese "Totschläger" Bücher füllen, die deutschen Gerichte mehr als schön beschäftigen, viele Kunden gerechtfertigt Geld bekommen, viele Kunden ungerechtfertigt zu Gerichte ziehen und Zeit vergeuden.
Ich lese zig Urteile, die genau das Gegenteil der hier dargestellten Situation zeigen: Entschädigungszahlungen für Überbuchungen, andere Fluglinien usw.
@'Bifi44' sagte:
Leider denke ich das dies in Zeiten einer Profitmaximierung nicht zu erwarten ist. Solange dem Management die Zahlen des nächsten Quartales wichtiger sind als die Hoffnung auf einen zufriedenen Kunden welcher im nächsten Jahr wieder bucht wird sich hier nichts ändern.
...und was macht das Unternehmen, in dem du arbeitest? Sozialdienst?
Bitte nicht immer mit der Tour: selbst Geld verdienen und jedes Jahr mehr im Körberl haben wollen, ist doch normal. Aber wenn es die anderen Unternehmen machen, ist das Betrug!
Meint
Peter