Durchsetzung der AGBn oder Zufriedenheit der Kunden. Was ist wichtiger?

  • 2007
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    geschrieben 1181347483000

    @'salvamor41' sagte:

    solltes du aber um deinen ruf nicht so ganz arg zu beschädigen

  • salvamor41
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    geschrieben 1181347816000

    @'2007' sagte:

    du schaumschläger bist ja nicht bereit für deine ideen den kopf hinzuhalten.

    mach doch eine gesellschaft auf die deinen vorstellungen entspricht.

    hier an der realität vorbei argumente zu bringen die vor keinem richter halt haben ist doch nur aufmacherei.

    Schaumschläger....das ist gar nicht nett! Aber ich kann es verkraften! Nachdem Du jetzt allerdings schon zum zweiten Mal unsachlich ausgerutscht bist, möchte ich Dich noch einmal herzlich bitten, Dich zu fassen und die Diskussion ohne persönliche Angriffe auf Deine Mituser fortzusetzen. Beim nächsten Mal gibt es die tiefgelbe, und dann die rote Karte. Wäre doch schade!

    ><o(((°> Don't feed the Trolls <°)))o><
  • 2007
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    geschrieben 1181347980000

    @ salvamor41

    ach so mundtod machen wie du das den andern vorhälst.

    bei andern bist du auch ganz schön am aus teilen kanst du nicht einstecken

  • salvamor41
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    geschrieben 1181348268000

    @ 2007

    Nein, niemand möchte Dich hier mundtot machen! Du solltest aber die Regeln dieses Forums beachten, sachlich argumentieren und persönliche Angriffe unterlassen!

    Wir sind gespannt auf Deine weiteren sachlichen Argumente!

    ><o(((°> Don't feed the Trolls <°)))o><
  • 2007
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    geschrieben 1181349247000

    @'salvamor41' sagte:

    Ich nicht! Ich lese mir die jeweilige AGB weder beim Buchen einer Reise, noch beim Kauf einer

    wer solch argumente birngt darf sich nach meiner meinung auch als war warmduscher anreden lassen.

    warum beschwerst du dich

    wer nicht lesen kann oder will ist klar im nachteil.

    auch wenn es zu schaumschlägereien führt

    der bock bist du

  • 2007
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    geschrieben 1181350030000

    @ salvamor41 wars jetzt zu sachlich????

  • salvamor41
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    geschrieben 1181371921000

    @ 2007

    Das ist jetzt der dritte unsachliche Ausrutscher innerhalb kürzester Frist.

    Merkst Du eigentlich nicht selber, daß Du diese bis dahin interessante, sachliche Diskussion mit Deinen Ausfällen störst?

    Wenn Du nicht sachlich diskutieren willst oder kannst (in Deinem Falle eher "kannst"), dann laß es doch bitte zukünftig ganz.

    ><o(((°> Don't feed the Trolls <°)))o><
  • mosaik
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    geschrieben 1181380377000

    @'salvamor41' sagte:

    Für mich ist das ein Zeichen deutlicher Schwäche: Ich bin argumentativ so schwach bestückt, daß ich die AGB vorschicke, um mir die lästigen Kunden von der Pelle zu halten.

    Ich stelle mir unter Kundenzuwendung was anderes vor, nämlich den konstruktiven Dialog mit den Reisegästen zur Beseitigung von Unzufriedenheit und, um den Kunden weiter zu behalten.

    Im ersten Absatz schreibst du von "lästigen Kunden": in der Tat, es gibt auch genügend Kunden, die es mit allen und jeden darauf anlegen, etwas "heraus zu schlagen". Und genau für diesen Teil der Kunden braucht man ein Regulativ, nämlich AGB.

    Im zweiten Absatz schreibst du "...zur Beseitung von Unzufriedenheit" - das sehe ich genauso wie du: liegt ein echter Mangel vor, sollte er rasch und unbürokratisch beseitigt werden, um nicht zu sagen, er sollte erst gar nicht entstehen.

    Aber auch hier sehe ich die Wichtigkeit von AGB: zum einen: früher kamen die Kunden nach Hause, traschten mit Nachbarn, die ihnen "die Augen öffneten, wie man noch zu Geld käme" und man reklamierte, was das Zeug hielt: es gab noch nicht die Pflicht, sich zu melden, wenn man unzufrieden ist.

    Und wenn man dann lustig war, hat man halt nach drei Monaten dem Veranstalter mitgeteilt, dass der Urlaub ein Schei.. war.

    Heute regeln die AGB aber genau die Rechte und Pflichten beider Seiten und keine kann sich, zumindest vor dem Richter, dann herausreden, das sei nicht vereinbart gewesen usw.

    meint

    Peter

  • Bifi44
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    geschrieben 1181380453000

    Klar,

    Vorgaben im Umgang miteinander (AGB) sind richtig, aber es ist halt schon etwas eigenartig wenn man dem Reiseverbraucher als Waffe ein Buttermesser in die Hand gibt und dem Reiseveranstalter eine Kettensäge.

    Was hat den der Verbraucher als Anspruch gemäß den AGB in der Hand?

    Sicherheit der Flugzeiten? Der Fluggesellschaft?

    Durchführung gebuchter Rundreisen?

    Schnellstmögliche Mitteilung bei Erkennen von Umständen welche den Urlaub beeinflussen?

    Mitteilung bei Baustellen sofort nach Baubeginn?

    Überbuchung der Zimmer?

    Verlust der Zimmerkontingente?

    Nichtfertigstellung von neuen Anlagenbereichen?

    Rechtssicherheit ist ein wichtiges Gut, aber wenn die AGB zu einem juristisch abgesegneten Totschläger verkommen, oder zumindest so benutzt werden, würde den Veranstaltern etwas mehr Kulanz und Augenmaß gut zu Gesicht stehen.

    Leider denke ich das dies in Zeiten einer Profitmaximierung nicht zu erwarten ist. Solange dem Management die Zahlen des nächsten Quartales wichtiger sind als die Hoffnung auf einen zufriedenen Kunden welcher im nächsten Jahr wieder bucht wird sich hier nichts ändern.

    MfG Rainer

    Non Je ne regrette rien (Edith Piaf)
  • mosaik
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    geschrieben 1181380905000

    @'salvamor41' sagte:

    ... Die Absicht ist klar: Man will den juristisch unerfahrenen, unbedarften Reisegast mit diesen Paragraphen einschüchtern. Denn die Veranstalter wissen ganz genau, daß kaum ein Reisegast sich der Mühe unterzieht, diese Bedingungen zu lesen. Und die meisten, die sie lesen, verstehen die Tragweite dessen, was da steht, überhaupt nicht, weil ihnen verständlicherweise die juristischen Kenntnisse fehlen. Das ist der Grund, daß diese AGBn möglichst so kompliziert formuliert werden, daß die meisten die Lektüre schon nach wenigen Zeilen beenden, sofern sie das Geschriebene überhaupt lesen können, weil die Schrift bewußt klein gehalten ist.

    Zunächst einmal lassen wir wieder die Kirche im Dorf: es waren die Konsumenten, die laufend nach Verbesserungen und mehr Sicherheit bei Reiseverträgen verlangten. Die Konsequenz waren immer umfangreichere Reisebedingungen!

    Und dass "kaum ein Reisegast sich der Mühe unterzieht...sie zu lesen...und die Tragweite zu verstehen..." heißt ja wohl aus deiner Sicht, dass Erwachsene unmündig sind, Geschäfte abzuschließen, oder?

    Man kauft ein Auto und hat AGB unterschrieben - Kaufwert? Auch schon mal € 50.000.--

    Man läßt sich ein Haus bauen und vereinbart AGB - Wert? Soll es schon um € 500.000.-- geben

    ...die Tragweite der Unterschrift...?

    Die Deutschen Reisebedingungen sind nicht kompliziert formuliert. Sie stehen im BGB - eine sozusagen Grundregelwerk der Gesetze. Einfach und lesbar.

    Was ist schwierig daran, wenn man ein schmutziges Zimmer hat zu Reiseleitung zu gehen und zu sagen: das Zimmer ist schmutzig, ich will ein anderes? Da brauche ich keine Gesetze zu kennen, das sagt mir der Verstand.

    Aber nachher Geld haben wollen und sich naiv zu stellen: ach ich kann doch nicht seitenlange Bedingungen lesen, das ist unzumutbar, finde ich eine sehr kindliche Einstellung.

    Im übrigen glaube ich sowieso, dass du auf dem falschen Dampfer bist mit deiner Lamentiererei: es sind nämlich genau diese AGB, die vor allem in den letzten Jahren dem Konsumenten Entschädigungen bringen. Ich denke mal an die Fluggastverordnung, die nicht einmal in AGB stehen müssen, um Gültigkeit zu haben!. So schaut's aus gell!

    meint

    Peter :D

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