Durchsetzung der AGBn oder Zufriedenheit der Kunden. Was ist wichtiger?

  • salvamor41
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    geschrieben 1181227736000

    Ich lese für meinen Geschmack hier im Forum viel zu oft, daß von Seiten der anwesenden Reisebüro- oder Veranstaltermitarbeiter, von Reiseleitern oder anderweitig im Reisegeschäft tätigen auf die jeweilige AGB verwiesen wird.

    Welchen Sinn sollte es für einen Veranstalter/Reisebüro geben, einen Urlauber zu zwingen, irgendwo Urlaub zu machen, wo er partout aus welchen Gründen auch immer nicht hin will, auch wenn die rechtliche Situation eindeutig für den Veranstalter spricht.

    Damit wird doch nur dokumentiert: Hauptsache, wir haben den Umsatz gemacht! Wie Du, Urlauber, mit der Situation fertig wirst, daß Du da nicht mehr hin willst, obschon Du wasserdicht gebucht hast, interessiert uns nicht mehr. Deine zwischenzeitlichen Erkenntnisse, daß das Hotel eine einzige Baustelle oder von Baustellen umgeben ist, miserabel in den Hotelbewertungen der einschlägigen Portale abschneidet, interessiert uns in diesem Zusammenhang auch nicht. Du hast die Reise zu bezahlen und anzutreten!

    Warum ist es nicht möglich, sich mit dem Kunden zusammenzusetzen und eine einvernehmliche Lösung herbeizuführen, die den Kunden dazu brächte, auch beim nächsten Mal wieder bei diesem Veranstalter zu buchen?

    Was ist wichtiger? Die Durchsetzung der AGB oder die Zufriedenheit der Kunden?

    ><o(((°> Don't feed the Trolls <°)))o><
  • InesH
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    geschrieben 1181229014000

    Ich glaube, meist kommt es auf die jeweilige Situation an. Sicher gibt es doch auch immer wieder Kulanzentscheidungen - habe da gerade was gelesen bei ner Umbuchung bei TUI.

    Aber jeder hat doch irgendwelche AGBs, ob ich nun ne Waschmaschine kaufe oder eben ne Reise buche. Es muss ja Richtlinien geben... (von denen dann auch mal abgewichen werden kann) sonst würde es ja völlig drunter und drüber gehen.

    Auch HC muß sich an AGBs halten:

    @'Sina1' sagte:

    Falls es sich um eine Pauschalreise handelt, sind die Umbuchungskosten in den AGBs des gewählten Veranstalters nachzulesen. Die AGBs der meisten Veranstalter sind auch mit der Holidaycheck - Seite verlinkt - einfach gaaaaaaaaaaaaanz unten auf dieser Seite auf "Veranstalter - AGB" klicken.

    Zu den Umbuchungsgebühren kommen ggf. noch Auf- oder Abschläge für andere Flüge, Saisonzeiten, etc..

    Am besten wäre es natürlich, Kundenzufriedenheit mit den AGB in Einklang zu bringen :-)

  • Erika1
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    geschrieben 1181230730000

    Wichtiger ist die Zufriedenheit des Kunden, ganz klar. Und in der Regel ist er das ja auch.

    Die AGB gelten für beide Seiten: der Urlauber kann sicher sein (naja - weitgehend ... ;) ), dass er seinen Urlaub antreten und erleben kann, wie er sich das gewünscht hat.

    Der Veranstalter hat die Planungssicherheit, die er braucht, um Hotels und Flüge einzukaufen, den Transfer zu organisieren usw. usw.

    Das Reisebüro steht dazwischen. Es lebt von den Provisionen und wird schon allein deswegen Interesse daran haben, dass der Kunde zufrieden ist.

    Ich denke, es sind dann auch weitgehend die Reisebüros/Reisevermittler, die sich um die Kundenzufriedenheit und ggf. Kulanzregelungen bemühen.

    In den AGB der Veranstalter ist zu lesen, dass der Kunde jederzeit das Recht hat, vom Reisevertrag zurückzutreten. Er wird nicht gezwungen, seine gebuchte Reise anzutreten. Er muss dann die vertraglich vereinbarten Stornokosten bezahlen. Und - das steht wieder auf einem anderen Blatt - die sind nicht kundenfreundlich, weil viel zu hoch.

  • salvamor41
    Dabei seit: 1086652800000
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    geschrieben 1181231147000

    @ InesH

    Natürlich muß es solche Regelungen geben. Ich habe nichts gegen AGBn. Es kommt aber darauf an, wie ich sie auslege bzw. ob ich sie grundsätzlich gegen den Kunden verwende, um ihn mundtot zu machen. Nicht jeder, der Recht hat und sein Recht ausspielt, gewinnt am Ende. Wenn der Kunde sich übervorteilt fühlt, geht er nächstes Mal zu einem anderen "Urlaubslieferanten". Deshalb sollte jedes Reisebüro/jeder Veranstalter eine für den Kunden zufriedenstellende Lösung suchen und nicht die AGB "auf den Tisch knallen", um die Diskussion zu beenden.

    ><o(((°> Don't feed the Trolls <°)))o><
  • salvamor41
    Dabei seit: 1086652800000
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    geschrieben 1181231838000

    @'Erika1' sagte:

    ...

    In den AGB der Veranstalter ist zu lesen, dass der Kunde jederzeit das Recht hat, vom Reisevertrag zurückzutreten. Er wird nicht gezwungen, seine gebuchte Reise anzutreten. Er muss dann die vertraglich vereinbarten Stornokosten bezahlen. Und - das steht wieder auf einem anderen Blatt - die sind nicht kundenfreundlich, weil viel zu hoch.

    Ja, Erika, das ist so ein Beispiel. Wieso muß der Kunde 50, 60, 70%, manchmal sogar den vollen Reisepreis an Storno bezahlen, wenn er die Reise nicht antreten will? Mir kann kein Mensch weis machen, daß das den tatsächlich anfallenden Kosten entspricht. Jetzt werden einige sagen, er hat das doch beim Durchlesen der AGB gesehen, bevor er gebucht hat. Ja, aber auch wenn er das gesehen hat, ärgert er sich darüber, daß der Veranstalter keinerlei Beweispflicht über die tatsächlich anfallenden Kosten hat. Er langt einfach mit einer Phantasieforderung zu. Hier werden die Kunden regelrecht abgezockt, und der Veranstalter reibt sich die Hände!

    ><o(((°> Don't feed the Trolls <°)))o><
  • Erika1
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    geschrieben 1181232903000

    Stimmt, es steht dem Kunden frei, dem Veranstalter die tatsächlich entstandenen Kosten nachzuweisen und damit die Stornokosten zu verringern. Ein Unding - wie sollte der Kunde dazu in der Lage sein?

    In den Veranstalter-AGB sind Pauschalen als Stornogebühren üblich. Kundenfreundlicher wäre es allemal, wenn der Veranstalter dem Kunden nachweisen müsste, welche Unkosten ihm als Veranstalter entstanden sind.

    Ich glaube auch, dass das Geschäft mit den Stornokosten ein gutes Geschäft für Pauschalreise-Veranstalter ist.

    Bei TUI kostet der Rücktritt ab dem 15. Tag 50 % / ab dem 8. Tag 65 % Storno. Diese Reise dann als Last Minute verkauft... für vielleicht 70 oder 80 % des ursprünglichen Reisepreises - ein nettes Zusatzgeschäft.

    Hier wäre mal so eine in L+K vorgeschlagene Umfrage interessant;

    Frage:

    Wer liest vor dem Unterschreiben des Reisevertrages die Bedingungen?

  • katze2ooo
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    gesperrt
    geschrieben 1181240928000

    @ Erika1

    Frage:

    Wer liest vor dem Unterschreiben des Reisevertrages die Bedingungen?

    ich :D

    Kann seit dem 25.4 ab ca. 20 Uhr nicht mehr schreiben! Warum? keine Ahnung
  • salvamor41
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    geschrieben 1181294818000

    Ich nicht! Ich lese mir die jeweilige AGB weder beim Buchen einer Reise, noch beim Kauf einer Waschmaschine, einer Stereoanlage oder eines Fernsehers durch, weil ich davon ausgehe, daß der Verkäufer großes Interesse an meiner Zufriedenheit hat und die AGB höchstens bei einer ganz ernsten Meinungsverschiedenheit einsetzt. Und dann ist es immer noch früh genug, sich mit der AGB auseinander zu setzen.

    Frage: Wer hat schon einmal die AGB durchgelesen und dann eine Reise nicht gebucht, weil ihm der Wortlaut der AGB nicht gepaßt hat? Ich nicht!

    In der Reisebranche wird mit dem Begriff AGB viel zu oft herumhantiert!

    ><o(((°> Don't feed the Trolls <°)))o><
  • InesH
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    geschrieben 1181298616000

    Ich glaube, es sind die wenigsten, die sich die AGB ausführlich durchlesen. Ich jedenfalls nicht. Hatte aber trotzdem noch nie große Schwierigkeiten, wenn mal was nicht so geklappt hat. Es kommt dabei sicher auch auf den Betrag an, um den es sich handelt...

    Bei mir war es höchstens mal ne Umbuchungsgebühr, die mir erlassen wurde.

    @salvamor

    Vielleicht habe ich ein zu sonniges Gemüt, aber ich glaube trotzdem dran, dass recht oft zum Wohle des Kunden von den AGB abgewichen wird. Die meisten Verkäufer (ob nun Reisebüro oder Einzelhandel) wollen doch zufriedene Kunden... Man hört nur natürlich mehr über das Gegenteil, denn wenn mal was besonders gut geklappt hat, berichtet doch kaum einer drüber, oder?

    Die Stornogebühren finde ich persönlich auch zu hoch, und die tatsächlichen Kosten nachzuweisen, ist wohl fast unmöglich. Ich kann ja schlecht beweisen, dass "meine" Reise wiederverkauft wurde :?

    Und hier gebe ich dir Recht, hier werden die AGB bestimmt eher durchgeboxt, weil es um höhere Beträge geht, aber dem einzelnen Verkäufer sind da auch die Hände gebunden...

  • mosaik
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    geschrieben 1181300430000

    Ich lese aus dem in den Raum gestellten Fragekomplex heraus, dass es möglicherweise den einen oder anderen mächtig wurmt, dass er, einmal eine Entscheidung getroffen, auch an diese gebunden ist.

    Zumindest so gebunden, dass er nicht ohne "Schmerzen" sich von seiner frei gewählten Entscheidung wieder trennen kann.

    Nun sind Reisen in der Regel "Waren mit Ablaufdatum" zum Unterschied von anderen Waren, die, wenn nicht heute oder morgen auch noch übermorgen problemlos verkauft werden könnten.

    Thema lesen und unterschreiben: nüchtern betrachtet: wer die Bundesregierung wählen geht, beim Fußballspielen über alle Fehler des Schiedsrichters oder Einkäufers eines Vereins bescheid weiß, darf sich nicht herausreden, dass er aber gerade bei AGB's nicht wissen wollte oder konnte, dass da sogar was von Stornogebühren oder so stand...

    Ist vielleicht jetzt überzeichnet, aber in meiner Praxis hatte ich Doktoren und Firmenchefs, die dann ganz große Augen gemacht hatten, wenn sie mit Gebühren (welcher Art auch immer) konfrontiert wurden.

    Thema kundenfreundlich oder nicht: natürlich haben auch Riesen in der Branche Verträge mit den Hotels, die natürlich auch noch heute Stornoklauseln beinhalten. So ist es Tatsache, dass bei Storni beispielsweise innerhalb von 30 Tagen im Hotel Kosten anfallen. Weiters ist der Flugsessel leer. Und die allgemeinen Kosten wie Transfers und Reiseleiter müssen auf weniger Teilnehmer umgewälzt werden.

    Würde man also die Stornogebühren stark senken, könnte der Effekt eintreten, dass viele buchen und dann doch stornieren, weil vielleicht € 50.-- locker zu verschmerzen wären. Andererseits müssten Veranstalter ständig Kapazitäten ändern, Buchungen korrigieren - was defacto auch einen Verwaltungsaufwand bedeutet.

    Man kann AGB vor Abschluss lesen. Man kann sie aber auch nicht lesen und die Anerkennung mit seiner Unterschrift bestätigen. Das ist aber dann der freie Wille eines mündigen Staatsbürgers.

    Und in den in Deutschland üblichen AGB von Reiseveranstaltern sind rechtlich geprüfte und zulässige Klauseln. Im übrigen würden rechtlich nicht zulässige Klauseln selbst wenn sie unterschrieben wären, rechtsunwirksam sein! Auch das ist ein Erfolg des Konsumentenschutz.

    Zu meinen, die Anwendung sei kundenunfreundich, finden ich nicht modern. Denn Spielregeln gibt es in allen sozialen und menschlichen Beziehungen. Sie einseitig bei einer einzigen Sache in Frage zu stellen, scheint mit nicht gerechtfertigt zu sein.

    Und ich gebe zu bedenken, dass wir hier nicht von zwei oder drei Fällen und 10 oder 20 Reisenden sprechen, sondern von MILLIONEN von Reisenden - wie sollte man da jeden einzelnen Fall einzeln überprüfen und betrachten können? Bei dem Preisdruck? Masse muss normiert werden - nur so lässt sie sich abhandeln. Das ist eben so im Zeitalter des Massentourismus

    meint

    Peter

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