@Gabriela: Die Kosten des Verfahrens werden geteilt - der RV muß aber prozentual einen größeren Teil als ich (oder besser gesagt, meine Versicherung) zahlen.
danke für die Info. Aus dem Schlüssel der Kostenverteilung kann man in etwa die Einschätzung des Richters erkennen, wie er im Falle, falls er urteilen müsste, entscheiden wird.
Was mich aber verwundert ist, das du von einer neuen Instanz ( Berufungsverhandlung mit letztendlicher Entscheidung ) sprichst. Wenn der Vergleich nicht angenommen wird muss der Richter der jetzigen Instanz ein Urteil sprechen. Und ob gegen dieses Urteil eine Berufung möglich ist oder nicht ist erst mal offen. Oder meintest du damit nur, das für dich und deine Familie in der neu angesetzten mündlichen Verhandlung das persönliche Erscheinen erstmalig angeordnet wurde ? Dann würde ja der Richter wieder in den Prozess neu einsteigen, weil der noch präzisere Zeugenaussagen benötigt.
Übrigens, Richter mögen es gar nicht so gern, wenn ihre Vergleiche von einer Partei nicht angenommen werden. Das wird dir helfen.
Gruss Gabriela
Sorry Gabriela,
ich bin kein Jurist und habe bestimmt die juristischen Fachbegriffe nicht zu 100% verstanden und somit für einen Fachmann wie dich, auch nicht optimal wiedergegeben..
Wenn ich nochmal genau überlege, gehen die verbalen Aussagen eines kurzen Telefongesprächs mit meinem Anwalt, genau in die Richtung die du beschrieben hast.
Für mich war das Thema "Berufung" gleichzusetzen mit "neues Gericht". Ich bitte mir dies nachzusehen.
Zusammenfassend ist bei mir aus dem Gespräch "hängen geblieben" - sehr gute Chancen, selbst wenn es nochmal verhandelt wird; evtl. persönliches Erscheinen der ganzen Familie bei Gericht (auf das ich mich jetzt schon freue!); mein Anwalt ging eigentlich davon aus, dass die Gegenpartei den Vergleich annimmt, da die Chancen auf eine grundlegende Verbesserung auf deren Seite äußerst gering sei ...
Jetzt warten wir mal ab - vielleicht werden sie auf der Gegenseite irgendwann mal "vernünftig".
@gcmv sagte:
... evtl. persönliches Erscheinen der ganzen Familie bei Gericht (auf das ich mich jetzt schon freue!) ...
Eine Enttäuschung in dieser Hinsicht solltest Du schon mal einkalkulieren. Bei solchen Trivial-Terminen am AG verzichten Richter eher auf Zeugenladungen und urteilen nach Klage- Schrift und Erwiderung, den Vorträgen der Anwälte.
Nun, eine Enttäuschung muss er nicht befürchten. Richtig ist aber, das es auch aus meiner Sicht keinen neuen Verhandlungstermin geben wird, so das der Familienausflug wohl entfallen wird. Andernfalls müsste man die Vergleichsablehnung des RV kennen, wenn dieser u.U. wg. wichtiger neuer Erkenntnisse einen solchen Termin beantragt haben sollte.
Dier erste Instanz beim Amtsgericht ist bis zu einer Schadenshöhe von € 600.-- rechtlich verbindlich, es gibt keine Berufung, ausser: der Richter lässt sie wegen grundsätzlicher Bedeutung über den Einzelfall hinaus zu. Auch das Beschwerdeverfahren gibt hier beiden Parteien noch zusätzliche Möglichkeiten. Aber das sind jetzt sehr theoretische praxisfremde Punkte.
Ein Urteil schlechter als den Vergleichsvorschlag des Richters muss er wohl nicht fürchten.
Gruss Gabriela
SIEG!!!
Ich kann es immer noch nicht glauben – aber es ist wahr!
Habe gestern ein offizielles Schreiben bekommen, auf dem konkret bestätigt wird, dass die komplette Berufung des RV zurückgewiesen wurde.
Der RV hat sich mit der Ablehnung des vom Gericht vorgeschlagenen Vergleichs ein klassisches Eigentor geschossen.
Und das Beste: Es kann keine weitere Instanz/Berufung mehr geben!
Somit bekomme ich für das ausgefallene Menüessen 10 % meines Reisepreises erstattet.
Da ich an einigen Tagen „gezwungenermaßen“ im Gourmet-Restaurant gegessen habe, müssen auch die dafür von mir bezahlten Aufpreise ebenfalls voll vom RV übernommen werden. Für diese wenigen Tage bekomme ich natürlich keine 10%, da es in dieser Lokalität ja nachweislich Menü mit Bedienung gab.
Somit hat sich das Thema am Ende doch noch gelohnt – wie schon mehrfach erwähnt ging es mir bei dieser Sache in erster Linie um den Umgang mit Kundenreklamationen, welcher sich in dieser Angelegenheit absolut suboptimal darstellte.
Das hier am Ende noch „ein paar Euro“ für die ganzen Entbehrungen, bzw. die nicht erfüllten Erwartungen vor Ort und die Aufregungen und zeitlichen Aufwände in den letzten 2,5 Jahren hängenbleiben, ist eine echte Genugtuung für mich.
Eigentlich off topic – aber trotzdem im gleichen Zusammenhang:
Da das Hallenbad während meines Aufenthaltes aufgrund von Renovierungsarbeiten komplett geschlossen war, hat mein Anwalt auch hier noch zusätzlich 10% Reisepreisminderung durchgesetzt …
Zum Schluß:
Jetzt freue ich mich auf meinen demnächst anstehenden Mallorca-Urlaub und werde mir bestimmt den ein oder anderen hochwertigen „roten Tropfen“ an der Hotelbar leisten können.
Hallo gcmv,
ich freue mich mit dir, denn ich war schon immer der Meinung, dass es nicht egal ist, wenn man statt Menü plötzlich Buffet als Verpflegung hat.
Die letzten beiden Absätze hättest du vielleicht besser nicht geschrieben, möglicherweise tauchen jetzt user auf, die dir unterstellen, es sei dir halt doch um die Entschädigung gegangen. Ich mach das nicht, denn ich habe sehr wohl noch im gedächtnis, dass du dich anfangs wirklich über die Art und Weise des Umgangs mit dem Kunden aufgeregt hast.
Grusss
chepri
@chepri: Vielen Dank für dein Statement, bzw. deinen Hinweis bzgl. der Entschädigung.
Das Thema hat mir und meiner Familie einen kompletten Urlaub vermiest - wir hatten uns im Vorfeld viel, viel mehr versprochen und auch entsprechend dafür bezahlt.
Im Zuge der nicht mehr vorhandenen Kommunikation des RV mit mir, habe ich ja dann auch einen Rechtsanwalt zur Beratung hinzugezogen und ihm sehr detailliert erklärt, welche Mängel es bei diesem Aufenthalt gab.
Das dieser dann alle Mißstände mit mir bewertet und schlußendlich in Anrechnung bringt ist wohl selbstredend - sonst wäre er kein guter Anwalt.
Von daher sehe ich die Entschädigung für das Ganze auch als angemessen an und würde mir wünschen, dass der RV daraus seine Lehren zieht.
Da der Thread ja inzwischen sehr lang ist, gab es tatsächlich immer wieder User, die mir "Abzocke" unterstellten - eigentlich schade - aber so what?!
ich habe eigentlich nichts anderes erwartet. Richter mögen es nun mal nicht, wenn ihre Vergleichsvorschläge von einer Partei abgelehnt werden. Was mich nach wie vor wundert ist, das es der RV bei diesen Gegebenheiten auf ein Urteil hat ankommen lassen. Damit wurde in Präzedenzurteil geschaffen, was nicht mehr aus der Welt genommen werden kann, auch wenn es "nur" das Urteil eines Amtsgerichtes war. Bei einem Vergleichsurteil wäre die Rechtslage "hängend" geblieben.
Ich freue mich für dich, und mach dir keine Sorgen, es sind hier immer die gleichen user, die sofort von Abzocke oder so ähnlich reden, wenn jemand einen Streitfall durchzieht. Weiss der Himmel, warum die das tun Aber es zeigt auch wieder mal ganz deutlich: mit guten Worten ( von mir aus auch guten Argumenten ) ist sogar bei berechtigten Reklamationen meistens nicht sehr viel zu erreichen.
Gruss Gabriela
Verwechselst du da nicht etwas / jemanden bezügl. der Verwendung des Wortes "Abzocke" ?
Schau doch einfach mal in die anderen Threads hier unter Reiserecht:
Wie oft ist z. B. "Abzocke" in "Fehler beim Eintragen.." erwähnt worden ? Und von wem ?
Und in "Reisewarnungen - Stornierung" ? Wer hat es dort benutzt ?
Ups! Scheint als wäre etwas schief gelaufen!