• Lexilexi
    Dabei seit: 1091059200000
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    geschrieben 1292340914000

    @gcmv

    ah. danke für die info.

    habe ich mir fast gedacht, dass da ein zusammenhang besteht.

     

    Das "F" in Montag steht für Freude.
  • gabriela_maier
    Dabei seit: 1224374400000
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    gesperrt
    geschrieben 1292345256000

    Ein Vergleich bedeutet aber auch, das beide Parteien auf ihren Kosten sitzen bleiben, sofern der Vergleichsvorschlag des Gerichtes nichts anderweitig beinhaltet. Falls du also mit Anwalt und Rechtsschutzvericherung unterwegs warst ist deine Police ganz schön belastet Und ohne Rechtsschutz fressen die Kosten einen grossen Teil der Erstattung auf. 

    Gruss Gabriela

  • gcmv
    Dabei seit: 1124064000000
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    geschrieben 1292346139000

    @gabriela: Was meinst du mit "ist deine Police ganz schön belastet"?

     

    Ich habe meine Rechtschutzversicherung seit ca. 10 Jahren und mache hier zum ersten Mal Gebrauch davon - bin nämlich im allgemeinen ein sehr besonnener Zeitgenosse ... ;)

  • gabriela_maier
    Dabei seit: 1224374400000
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    geschrieben 1292348323000

    Auch eine Versicherung rechnet natürlich mit für sie positivem Ergebnis im Verhältnis Einnahmen zu Ausgaben. Die gezahlten Prämien deiner 10 Jahre können je nach Schadensgrösse in dieser Sache ruckzuck verbraucht sein. Und dann wird die Versicherung in Zukunft sehr genau und penibel prüfen, ob sie dir noch einmal Rechtsschutz gewährt.

    Versicherungen denken -und das kann ich sogar nachvollziehen- das Rechtsschutz u.U. in einer wichtigen Sache durchgezogen werden muss in div. Instanzen. Und das kostet viel Geld. Neue Policen werden daran angepasst, Ausschlüsse beinhalten, damit nicht der wichtige Rechtsschutz verbraten wird, weil jemand eine angezeigte Geschwindigkeitsbeschränkung nicht eingehalten hat, und dagegen mit Anwalt vor Gericht zieht. 

    Gruss Gabriela

  • omali
    Dabei seit: 1243814400000
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    geschrieben 1292348471000

    @gcmv:Habt noch ein klein wenig Geduld ... sagte:

    Nachdem das Gericht einen Vergleich vorgeschlagen hat, endet heute die Einspruchsfrist für beide Seiten.

    Bin mal gespannt, ob der RV jetzt endlich Ruhe gibt und final zustimmt.

    Hast du denn den Vergleich angenommen? Ist für mich nicht so richtig aus den Zeilen erkennbar.

  • mannige
    Dabei seit: 1270166400000
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    geschrieben 1292352934000

    @omali

    Nachdem das Gericht einen Vergleich vorgeschlagen hat, endet heute die Einspruchsfrist für beide Seiten.

    Bin mal gespannt, ob der RV jetzt endlich Ruhe gibt und final zustimmt.

    Ansonsten wird sich der Streit noch in das Jahr 2011 ziehen. Sobald ich von meinem Rechtsanwalt höre, dass alles "in trockenen Tüchern ist", werde ich ein abschließendes Statement hier posten.

    Ich lese daraus, das gcmv dem Vergleich nicht zugestimmt hat und in 2011 weiter versuchen wird Recht zu bekommen.

    @gabriela maier

    Deine Teilaussage:

    Auch eine Versicherung rechnet natürlich mit für sie positivem Ergebnis im Verhältnis Einnahmen zu Ausgaben.

    ist normales Kaufmannsdenken

    Die gezahlten Prämien deiner 10 Jahre können je nach Schadensgrösse in dieser Sache ruckzuck verbraucht sein.

    kann in der Praxis passieren, ist aber das Risiko der Versicherungsgesellschaf

    Und dann wird die Versicherung in Zukunft sehr genau und penibel prüfen, ob sie dir noch einmal Rechtsschutz gewährt.

    die Versicherung prüft nach Erfolgsaussicht, gemäß ihren AGB  und muß eintreten wenn die Vorausetzungen erfüllt.

    Natürlich kann aber die Versicherung, genau so wie der Versicherungsnehmer den Vertrag kündigen.

    LG

    Manne

  • curiosus
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    geschrieben 1292354329000

    ...im übrigen das gleiche Procedere wie bei Hausrat-, Haftpflicht, Kfz- und weiteren Versicherungen. Im Rahmen der AVB treten diese ein und im Schadensfall besteht ein Kündigungsrecht [b]nach[b] der Regulierung/Abschluß. Aber das sollte eigentlich unsere Gabriela wissen... ;)

  • chepri
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    geschrieben 1292354409000

    @mannige

    Natürlich hat gcmv zugestimmt, sonst wüßte er doch schon, dass der Streit sich in das Jahr 2011 hinzieht. Und laut seiner Aussage ist das ja nur dann der Fall, wenn der RV nicht zustimmt.

    Vielleicht habt ihr das nicht so recht verstanden, weil schon wieder vollkommen überflüssigerweise ein Bericht von g_m zerpflückt werden mußte.

  • mannige
    Dabei seit: 1270166400000
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    geschrieben 1292356225000

    @ chepri

    Danke für die Info.

    Stimme Dir zu so mancher Beitrag bringt mehr Verwirrung als Aufklärung, zu mal manchmal wirklich nur "Halbwissen"  oder am Thema vorbei geschrieben wird. ;)

  • gabriela_maier
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    geschrieben 1292356874000

    Tja, curi: natürlich weiss "unsere Gabriela", das es ein ausserordentliches Kündigungsrecht nach einem Schadensfall gibt. Hab ja über 20 Jahre in dem Bereich gearbeitet. Aber: das war hier überhaupt nicht gefragt !!

    Gefragt war, ob eine negative Policenbilanz das Verhalten einer Versicherung beeinflusst. Nur dazu habe ich mich geäussert. Eintrittspflicht ? Stimmt die Rendite nicht wird nach dem kleinsten wie auch immer gearteten Grund gesucht, den Anspruch abzulehnen. Oder glaubt her jemand was anderes ?

    Gruss Gabriela

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