Da lag ich doch mit meiner Hoteleinschätzung knapp daneben - ist aber auch vorbei und ergibt ganz andere Umstände .
Was war denn mit den div. anderen A la Carte - Restaurants, die lt. diverser Veranstalterbeschreibungen im Resort sein sollen? Alle geschlossen oder nicht in der HP inkludiert
Wenn Menü definitiv in der Veranstalterbeschreibung zugesichert wurde und letztendlich nur ein Buffet geboten wurde, ist das ganz klar ein Reisemangel (sofern der Veranstalter seine Kunden nicht im Vorfeld über die Abweichungen vom Katalog informiert hat). Ein Buffet ist aufgrund des erhöhten Wareneinsatzes nicht unbedingt günstiger als ein Menü. Am Buffet wird in aller Regel auch mehr verzehrt bzw. auf die Teller gehäuft als bei Menüs. Sind unter den Gästen dann noch ein paar Buffetfräsen, kann ein Buffet sogar deutlich teurer werden als ein Menü. Allerdings spart das Hotel im Gegenzug beim Personaleinsatz einiges ein.
Wie hier schon geschrieben wurde, ist ein Buffet ein ganz anderes Esserlebnis - nicht unbedingt, weil man sich seine Speisen selbst holen muß, sondern weil dadurch, daß ALLE Gäste sich am Buffet bedienen, ein unvermeidbarer, ständiger "Publikumsverkehr" und eine damit verbundene Unruhe im Restaurant herrscht. Die Atmosphäre leidet darunter. Wenn dann das Buffet nicht von allerbester Qualität ist, die Speisen zu lange warmgehalten werden und vor sich hinmatschen, ist der Ärger vorprogrammiert.
Schade, daß der Hotelier seine Chance nicht genutzt hat, als der Mangel reklamiert wurde. Ein schickes VIP - Candlelight - Dinner mit allem Drum und Dran kann jedes Hotel notfalls organisieren und mit ein paar Hotelleistungen dazu (z. B. Massagen, Kosmetikbehandlungen, Green Fee auf dem Golfplatz, etc. - je nachdem, was die Gäste am besten gebrauchen können) wäre der Ärger deutlich reduziert worden.
Anyway - schreibt an Euren Veranstalter (4 - Wochen - Frist beachten), schildert die Umstände, fügt Kopien von den Bestätigungen der Reiseleitung und des Hoteliers sowie die Rechnungen vom Gourmet - Restaurant bei und fordert eine Teilrückerstattung vom Reisepreis. 5 - max. 15 % vom Hotelpreis dürften m. E. angemessen sein. Das bringt Euch zwar die Menüs nicht zurück - aber vielleicht stellt es einen Grundstock für den nächsten Urlaub dar oder wird für ein richtig schickes Abendessen im Nobelrestaurant in der Heimat verwendet.