... hat ein wenig länger gedauert - jetzt ist die Klageschrift eingereicht - halte euch auf dem Laufenden ...
gcmv
... hat ein wenig länger gedauert - jetzt ist die Klageschrift eingereicht - halte euch auf dem Laufenden ...
gcmv
Flott, 8 Monate bis zur Einreichung der Klageschrift!
Da kann noch viel Wasser den Rhein runterfliessen bis zu einem endgültigen Urteil.
Gestern kam endlich die Bestätigung vom Gericht, dass die Klage jetzt bearbeitet wird - das dauert und dauert - bernhard707 hat mit "dem Wasser und dem Rhein" tatsächlich Recht gehabt ...
@bernhard707 sagte:
...bis zu einem endgültigen Urteil.
Und nach einem Urteil des Amtgerichts kann es evtl. weiter dauern bis zum LG und dann OLG oder gar BGH.
Da braucht's mehr Nerven, als die Sache wert ist. Ich hätte mit dem Hotel-Mangager damals - schon um mir nicht selbst den Urlaub zu verderben - und anschliessend mit dem Veranstalter den bestmöglichen Kompromiss rausgeholt, und gut ist's. Aber es sind ja Deine Nerven.
... bis jetzt sehe ich das Ganze noch "relativ entspannt", da mein Rechtsanwalt die Sache weitertreibt - richtig Nerven hat mich damals nur der Urlaub mit den geschilderten Einschränkungen gekostet.
Gruß gcmv
@gcmv sagte:
Der Manager machte uns ein Angebot, dass wir "Menü" essen könnten; und jetzt kommt der "Witz" - die Menükarte bestand aus einer kleinen, eingeschränkten Anzahl von Gerichten, die auf dem Buffet platziert waren.
Somit hätte ich mir den "Bedienbonus" mit einer geringeren Vielfalt "erkauft" und unsere Teller wären trotzdem am Warmhalte-Buffet vom Kellner hergerichtet worden. Da ich mich bei dieser Konstellation extrem unwohl fühlte, fiel dieser Vorschlag definitiv aus.
Ehm, das versteh ich jetzt aber nach dem Lesen der bisherigen Postings net wirklich:
Man wollte Menü, aber keine geringer Vielfalt als ein Buffet?
Eingangs stand sinngemäss, man freute sich auf ein gepflegtes Abendessen - als Menü, nun wäre Menü angeboten worden, aber nun wollte man kein Menü. Für mich irgendwie widersinnig
@Sina1 sagte:
...Wenn Menü definitiv in der Veranstalterbeschreibung zugesichert wurde und letztendlich nur ein Buffet geboten wurde, ist das ganz klar ein Reisemangel (sofern der Veranstalter seine Kunden nicht im Vorfeld über die Abweichungen vom Katalog informiert hat).
Da bin ich mir nicht ganz sicher, ob es sich dabei wirklich um einen Reisemangel handelt! Ein Mangel setzt, wie das Wort sagt, ein Fehlen von etwas voraus. Was hat gefehlt? Die zugesagte Leistung war - Abendessen - die Form ... Ja, da ist eben der Punkt: anstelle von Buffet ein Menü, das würde ich als Reisemangel einstufen. Weil ein Buffet meist größere Wahlmöglichkeit bietet, zumindest kann man sich (fast) unbegrenzt bedienen.
@Sina1 sagte:
...oder ob man es in aller Ruhe am Abend als gelungenen Tagesabschluss einnehmen kann...
... für ein schickes, gepflegtes Abendessen gehobener Klasse sollte sie schon ausreichen...
zur erste Zeile: ... war es Inhalt des Reisevertrages, einen gelungenen Tagesabschluss zu bekommen?
zur zweiten Zeile: ... ? ... hat man nun einen echten Mangel reklamieren wollen oder möchte man Kapital aus der Angelegenheit schlagen?...
Ja, da bin ich aber anderer Meinung. Ich verstehe unter einem angebotenem menue eine -in der Regel schon vorher bekannte- Speisefolge mit div. Gängen, die mir am Tisch serviert wird. Oder ich wähle mir aus der vorgelegten Speisekarte aus div. Vorspeisen, Zwischen- und Hauptgerichten mein eigenes menue aus.
Eine der wichtigsten Kriterien im Unterschied zum Buffet ist aber die Ruhe und die entspannte Atmosphäre. Als Paar geniesse ich die Unterhaltung mit meinem Partner, die Umgebung, das Ambiente, und ohne das ständig jemand aufsteht und sich am Buffet bedient.
Es geht um den Genuss, und nicht darum, ausschliesslich satt zu werden. Dann kann ich ja gleich zu McDonalds gehen.
Gruss Gabriela
Ups! Scheint als wäre etwas schief gelaufen!