Mit meinen Anmerkungen möchte ich nur aufmerksam machen, dass zwischen den eigenen Empfindungen und einer allgemein geltenden Rechtsmeinung möglicherweise Unterschiede sein könnten.
Man spricht von einem so genannten Motivirrtum. Also davon, dass jemand von etwas eine bestimmter Vorstellung hatte, die in der Realität aber nicht eingetreten ist. Daraus schließt die betroffene Person, dass sie einen Mangel erlitten hat.
Dieser Mangel muss aber ein beschreibbarer Nachteil oder ein vorenthaltener Bestandteil des Versprochenen sein.
Ich möchte hier dem Urteil nicht vorgreifen: Ich war nicht dabei, ich kenne die Reiseausschreibung nicht, ich weiß nicht, wie viel für die Reise bezahlt wurde.
Ich hoffe, meine Anmerkungen werden nicht als Provokation gesehen, sondern als Ansatzpunkte zum Nachdenken und Abwägen.