• Florian80w
    Dabei seit: 1335139200000
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    geschrieben 1502110996026 , zuletzt editiert von Florian80w

    In einer FB-Gruppe wird gerade diskutiert, dass Ägypten-Urlauber, deren Flieger für den Rückflug erst einen Tag später kam und die eine Nacht in einem anderen Hotel verbringen mussten, eine Entschädigung von 600 Euro verlangen können, weil der Rückflug so viele Verspätungsstunden hatte. Ich finde im Internet allerdings nur (für hier relevante Mittelstrecke) 400 Euro, unabhängig von der Dauer. Was ist richtig?

  • Herr_Reise
    Dabei seit: 1395100800000
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    geschrieben 1502112650886

    Kommt halt auf die Strecke an. Ab 3500 km Entfernung erhöht sich die Summe auf 600 EUR. Das ist z. B. der Fall bei Strecken wie DUS-RMF, DUS-HRG, HAM-HRG, aber nicht ab München oder Frankfurt nach Hurghada beispielsweise.

  • Florian80w
    Dabei seit: 1335139200000
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    geschrieben 1502113703582 , zuletzt editiert von Florian80w

    Ah ja, danke! Ich habe die Streckenlänge nach Ägypten noch nie nachgemessen, hatte auch seit Inkrafttreten der EU-Richtlinie noch nie dorthin nennenswerte Verspätung. Bei FB geht es um verspäteten Start in RMF, deutsches Ziel nicht genannt.

  • Herr_Reise
    Dabei seit: 1395100800000
    Beiträge: 578
    geschrieben 1502115663620

    Wenn du eine Linie entlang folgender internationaler Flughäfen ziehst, ist alles nördlich und westlich dieser Linien Luftlinie weiter als 3500 km von Marsa Alam entfernt: FKB-NUE-ERF-TXL und dann zur polnischen Grenze rüber, etwa bis zum Grenzübergang an der A11.

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1502121127999

    Google mal great circle mapper, dann hast du genaue Angaben ... :wink:

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Florian80w
    Dabei seit: 1335139200000
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    geschrieben 1502121342900

    Es gibt auch eine Website dazu: Start und Ziel eingeben, Strecke wird angezeigt

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1502125183440

    Die Dauer der Verspätung spielt bei der Höhe der Entschädigung überhaupt keine Rolle.

    Ja klar gibt´s eine website, auf diese kommt man eben mit Google ... :wink:

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Herr_Reise
    Dabei seit: 1395100800000
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    geschrieben 1502137671092

    Wenn man meine Linie berücksichtigt erledigt sich für diesen Fall die Arbeit bei Google :wink:

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1582315301950

    Bewegung im Thema Angemessenheit?

    Bei den Rechten von Flugreisenden, die von Verspätungen betroffen sind, stehen womögliche Änderungen an – zu Ungunsten der Reisenden.

    Die EU-Staaten beraten demnach eine Lockerung der aktuelle Vorschriften, die EU-Kommission hat Medienberichten zufolge bereits einen detaillierten Vorschlag gemacht.

    Aus einem vertraulichen Papier der kroatischen EU-Ratspräsidentschaft soll folgende Neuregelung hervorgehen:

    • bei Flügen unter 3500 Kilometern: Entschädigungsanspruch erst ab fünf Stunden Verspätung

    • bei Flügen bis 6000 Kilometern: Entschädigungsanspruch nach neun Stunden Verspätung

    • bei noch längeren Flügen: Entschädigungsanspruch erst ab zwölf Stunden

    (Quelle: FVW online)

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Ahotep
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    Administrator Zielexperte/in für: Nilkreuzfahrten Nil-Region
    geschrieben 1582316587039

    Wäre wünschenswert:thumbsup:

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