In einer FB-Gruppe wird gerade diskutiert, dass Ägypten-Urlauber, deren Flieger für den Rückflug erst einen Tag später kam und die eine Nacht in einem anderen Hotel verbringen mussten, eine Entschädigung von 600 Euro verlangen können, weil der Rückflug so viele Verspätungsstunden hatte. Ich finde im Internet allerdings nur (für hier relevante Mittelstrecke) 400 Euro, unabhängig von der Dauer. Was ist richtig?
EU-Fluggastrechte - Mittelstrecke
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geschrieben 1502110996026 , zuletzt editiert von Florian80w
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geschrieben 1502113703582 , zuletzt editiert von Florian80w
Ah ja, danke! Ich habe die Streckenlänge nach Ägypten noch nie nachgemessen, hatte auch seit Inkrafttreten der EU-Richtlinie noch nie dorthin nennenswerte Verspätung. Bei FB geht es um verspäteten Start in RMF, deutsches Ziel nicht genannt.
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geschrieben 1502115663620
Wenn du eine Linie entlang folgender internationaler Flughäfen ziehst, ist alles nördlich und westlich dieser Linien Luftlinie weiter als 3500 km von Marsa Alam entfernt: FKB-NUE-ERF-TXL und dann zur polnischen Grenze rüber, etwa bis zum Grenzübergang an der A11.
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geschrieben 1502121127999
Google mal great circle mapper, dann hast du genaue Angaben ...
Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins. -
geschrieben 1502121342900
Es gibt auch eine Website dazu: Start und Ziel eingeben, Strecke wird angezeigt
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geschrieben 1502125183440
Die Dauer der Verspätung spielt bei der Höhe der Entschädigung überhaupt keine Rolle.
Ja klar gibt´s eine website, auf diese kommt man eben mit Google ...
Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins. -
geschrieben 1502137671092
Wenn man meine Linie berücksichtigt erledigt sich für diesen Fall die Arbeit bei Google
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geschrieben 1582315301950
Bewegung im Thema Angemessenheit?
Bei den Rechten von Flugreisenden, die von Verspätungen betroffen sind, stehen womögliche Änderungen an – zu Ungunsten der Reisenden.
Die EU-Staaten beraten demnach eine Lockerung der aktuelle Vorschriften, die EU-Kommission hat Medienberichten zufolge bereits einen detaillierten Vorschlag gemacht.
Aus einem vertraulichen Papier der kroatischen EU-Ratspräsidentschaft soll folgende Neuregelung hervorgehen:
• bei Flügen unter 3500 Kilometern: Entschädigungsanspruch erst ab fünf Stunden Verspätung
• bei Flügen bis 6000 Kilometern: Entschädigungsanspruch nach neun Stunden Verspätung
• bei noch längeren Flügen: Entschädigungsanspruch erst ab zwölf Stunden
(Quelle: FVW online)
Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins. -
Dabei seit: 1096243200000Beiträge: 30984Administrator Zielexperte/in für: Nilkreuzfahrten Nil-Regiongeschrieben 1582316587039
Wäre wünschenswert