• HABERLING
    Dabei seit: 1283126400000
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    geschrieben 1582317090678 , zuletzt editiert von HABERLING

    Hoffentlich wird in den neuen Vorschriften auch eine beschleunigte Regulierung der Ansprüche mit eingepflegt.:wink:

    "Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich"
  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1582317499055

    @HABERLING

    Worauf beziehst du dich?

    Die Überlastung der zuständigen Gerichtsbarkeit ist nun wahrlich nicht Sache der EU Entscheider.

    @Ahotep

    Minimale Anpassung würde ich sagen - piccoli passi sind aber besser als gar keine ...

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  • HABERLING
    Dabei seit: 1283126400000
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    geschrieben 1582317981452

    Die EU kann ja nicht einfach eine Vorschrift erlassen, zb. bei Flügen unter 3500 km Entschädigungsanspruch erst ab fünf Stunden Verspätung und es denn dem LVU überlassen wann die Entschädigung bezahlt wird.:wink:

    "Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich"
  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1582318320278

    Das eine hat mit dem andern nichts zu tun, HABERLING.

    Die Vorschrift kann geändert und wie bisher die Fristenregelung der gewöhnlichen Rechtsprechung überlassen werden.

    Die Einredefrist beträgt komfortable 3 Jahre, man kann doch nicht erwarten, dass auf der Gegenseite überobligatorische Hektik herrscht?

    Imho sind das vollkommen unterschiedliche Aspekte - ich verstehe daher deinen Einwurf nicht.

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  • HABERLING
    Dabei seit: 1283126400000
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    geschrieben 1582319783991 , zuletzt editiert von HABERLING

    Sind wohl unterschiedliche Aspekte, stehen aber dennoch im unmittelbarem Zusammenhang.

    Da bin ich wohl zu blauäugig das dies im einem zu verordnen wäre und die Lobbyisten gibt’s ja auch noch die dagegen sind.:worried:

    "Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich"
  • vonschmeling
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    geschrieben 1582330691907

    Sagen wir´s mal so:

    Den LVU max 30 Tage zur Erwiderung einzuräumen - quasi als "Gegenleistung" für die erweiterten Zeitfenster - wäre sicherlich nicht ganz verkehrt.

    Allerdings hat sich die Attitüde zur Behandlung von Fällen ja bereits deutlich verbessert, und ein Vorstoß zum Realismus sollte nicht mit unrealistischen Auflagen gewürzt werden.

    Der Verbraucher hat immerhin eine Einredefrist von 36 Monaten - ziemlich plüschig möchte man meinen!?

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  • jlechtenboehmer
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    geschrieben 1582357965071

    @vonschmeling sagte:

    Sagen wir´s mal so:

    Den LVU max 30 Tage zur Erwiderung einzuräumen - quasi als "Gegenleistung" für die erweiterten Zeitfenster - wäre sicherlich nicht ganz verkehrt.

    wäre sicherlich auch zusätzlich noch ein Mittel um eventuelle Insolvenzen zu beschleunigen...... *Ironie*

    Hoffentlich wird es nicht so schlimm wie es schon ist .... (Karl Valentin)
  • HABERLING
    Dabei seit: 1283126400000
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    geschrieben 1582358327757

    off-topic:flushed:

    "Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich"
  • vonschmeling
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    geschrieben 1582365039177

    Eben gerade nicht, jlechtenboehmer.

    Wären Ansprüche erst ab z.B. 5h Verspätung berechtigt fiele ja ein nicht unwesentlicher Teil weg.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • mkfpa
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    geschrieben 1582373474885

    Ist mir relativ gleichgueltig. Denn bei internationalen Fluegen bekomme ich, bei durch die Fluggesellschaft verursachten Verspaetungen, meine tatsaechlich entstandenen Folgekosten ja weiterhin ersetzt. Voellig unabhaengig wie lange die Verspaetung war.

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