Hoffentlich wird in den neuen Vorschriften auch eine beschleunigte Regulierung der Ansprüche mit eingepflegt.
EU-Fluggastrechte - Mittelstrecke
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geschrieben 1582317499055
Worauf beziehst du dich?
Die Überlastung der zuständigen Gerichtsbarkeit ist nun wahrlich nicht Sache der EU Entscheider.
Minimale Anpassung würde ich sagen - piccoli passi sind aber besser als gar keine ...
Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins. -
geschrieben 1582317981452
Die EU kann ja nicht einfach eine Vorschrift erlassen, zb. bei Flügen unter 3500 km Entschädigungsanspruch erst ab fünf Stunden Verspätung und es denn dem LVU überlassen wann die Entschädigung bezahlt wird.
"Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich" -
geschrieben 1582318320278
Das eine hat mit dem andern nichts zu tun, HABERLING.
Die Vorschrift kann geändert und wie bisher die Fristenregelung der gewöhnlichen Rechtsprechung überlassen werden.
Die Einredefrist beträgt komfortable 3 Jahre, man kann doch nicht erwarten, dass auf der Gegenseite überobligatorische Hektik herrscht?
Imho sind das vollkommen unterschiedliche Aspekte - ich verstehe daher deinen Einwurf nicht.
Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins. -
geschrieben 1582319783991 , zuletzt editiert von HABERLING
Sind wohl unterschiedliche Aspekte, stehen aber dennoch im unmittelbarem Zusammenhang.
Da bin ich wohl zu blauäugig das dies im einem zu verordnen wäre und die Lobbyisten gibt’s ja auch noch die dagegen sind.
"Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich" -
geschrieben 1582330691907
Sagen wir´s mal so:
Den LVU max 30 Tage zur Erwiderung einzuräumen - quasi als "Gegenleistung" für die erweiterten Zeitfenster - wäre sicherlich nicht ganz verkehrt.
Allerdings hat sich die Attitüde zur Behandlung von Fällen ja bereits deutlich verbessert, und ein Vorstoß zum Realismus sollte nicht mit unrealistischen Auflagen gewürzt werden.
Der Verbraucher hat immerhin eine Einredefrist von 36 Monaten - ziemlich plüschig möchte man meinen!?
Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins. -
geschrieben 1582357965071
@vonschmeling sagte:
Sagen wir´s mal so:
Den LVU max 30 Tage zur Erwiderung einzuräumen - quasi als "Gegenleistung" für die erweiterten Zeitfenster - wäre sicherlich nicht ganz verkehrt.
wäre sicherlich auch zusätzlich noch ein Mittel um eventuelle Insolvenzen zu beschleunigen...... *Ironie*
Hoffentlich wird es nicht so schlimm wie es schon ist .... (Karl Valentin) -
geschrieben 1582358327757
off-topic
"Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich" -
geschrieben 1582365039177
Eben gerade nicht, jlechtenboehmer.
Wären Ansprüche erst ab z.B. 5h Verspätung berechtigt fiele ja ein nicht unwesentlicher Teil weg.
Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins. -
geschrieben 1582373474885
Ist mir relativ gleichgueltig. Denn bei internationalen Fluegen bekomme ich, bei durch die Fluggesellschaft verursachten Verspaetungen, meine tatsaechlich entstandenen Folgekosten ja weiterhin ersetzt. Voellig unabhaengig wie lange die Verspaetung war.