• vonschmeling
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    geschrieben 1582385098982

    Für das Gros der User und deren Bedarf dürfte es allerdings von Belang sein ... :smirk:

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • jlechtenboehmer
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    geschrieben 1582385831572 , zuletzt editiert von jlechtenboehmer

    @vonschmeling sagte:

    Eben gerade nicht, jlechtenboehmer.

    Wären Ansprüche erst ab z.B. 5h Verspätung berechtigt fiele ja ein nicht unwesentlicher Teil weg.

    Aber ein wesentlich Teil erheblich früher beglichen werden muss..... letztlich hat wohl auch die Zeitachse der Erstattung von Ansprüchen einiges mit Liquidität zu tun ....

    Hoffentlich wird es nicht so schlimm wie es schon ist .... (Karl Valentin)
  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1582392157071 , zuletzt editiert von vonschmeling

    Es war nicht von "Zahlung" die Rede, es geht um die Reaktionszeit.

    Nicht selten vergehen bis zu einer Erwiderung Monate.

    Bei einigen funktioniert´s inzwischen ganz gut, man bekommt direkt Nachricht über den Erhalt der Beschwerde und innerhalb von 4 Wochen eine Erstattung / Ablehnungsbegründung.

    Ferner ist in dem gegenständlichen Entwurf keine Rede von irgendwelchen Vorschriften hinsichtlich der Zahlung, die Fristen sind bereits aus den SÖP Vorschriften ersichtlich - 8 Wochen nach Eingang der Beschwerde könnte ein Betroffener direkt klagen, denn dann ist das LVU im Verzug.

    Bei den anderen öffentlichen Verkehrsmitteln beträgt die Frist sogar nur 4 Wochen.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
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