• hentrey
    Dabei seit: 1093219200000
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    geschrieben 1093276469000

    Hallo,

    leider stimmt die Hotelbeschreibung des Reiseanbieters überhaupt nicht. Das Hotel ist so schlecht, dass es niemand weiterempfehlen kann. Meine Reise ist aber bereits für September gebucht und bezahlt. Wie soll ich mich verhalten?

  • mosaik
    Dabei seit: 1082419200000
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    geschrieben 1093350444000

    Frage: woher weißt du, dass die Hotelbeschreibung nicht stimmt, wenn du noch nicht dort gewesen bist? Oder anders rum gefragt: was ist an der Beschreibung falsch?

    Rücktrittsrecht hat man keines - sollte tatsächlich ein Reisemangel vorliegen,  also eine abweichende Einrichtung usw., dann muss man vor Ort diesen Mangel rügen, Abhilfe verlangen und wenn dies nicht möglich ist, mit einer Mängelbestätigung zu Hause beim Veranstalter binnen vier Wochen nach Reiseende schriftlich reklamieren.

    Gruß

    Peter

  • mosaik
    Dabei seit: 1082419200000
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    geschrieben 1093350444000

    Frage: woher weißt du, dass die Hotelbeschreibung nicht stimmt, wenn du noch nicht dort gewesen bist? Oder anders rum gefragt: was ist an der Beschreibung falsch?

    Rücktrittsrecht hat man keines - sollte tatsächlich ein Reisemangel vorliegen,  also eine abweichende Einrichtung usw., dann muss man vor Ort diesen Mangel rügen, Abhilfe verlangen und wenn dies nicht möglich ist, mit einer Mängelbestätigung zu Hause beim Veranstalter binnen vier Wochen nach Reiseende schriftlich reklamieren.

    Gruß

    Peter

  • salvamor41
    Dabei seit: 1086652800000
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    geschrieben 1093360216000

    Peter hat Recht. Da kommt wieder der Begriff "konkludentes Verhalten" ins Spiel. Mit der Bezahlung der Reise hast Du dich konkludent mit dem Angebot des Veranstalters/Reisebüros einverstanden erklärt. Du kannst jetzt nur noch über die Mängelrüge, wie Peter es beschrieben hat, zu Deinem Recht kommen.

    Oder, wenn Du partout da nicht hin willst, Du trittst von der Reise zurück und setzt Dich mit dem Veranstalter wg. der Stornierungskosten (stehem im Reisevertrag) auseinander.

    Katalogbeschreibungen bzw. deren Interpretation sind immer subjektiv, es dürfte schwer sein, den Vertrag aus den Angeln zu heben, nur weil irgendjemand behauptet hat, die Katalogbeschreibung stimme nicht.

    Anders wäre es, wenn das Hotel nachweislich so ramponiert ist (z.B. durch Wasser- oder Sturmschaden usw.), daß ein Urlaub dort objektiv nicht möglich ist. Ich bin kein Jurist, aber in diesem Falle käme dann m. E. der "Wegfall der Geschäftsgrundlage" (clausula rebus sic stantibus) in Betracht.

    Aber das müßte dann ein Jurist endgültig beurteilen.

     

    ><o(((°> Don't feed the Trolls <°)))o><
  • salvamor41
    Dabei seit: 1086652800000
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    geschrieben 1093360216000

    Peter hat Recht. Da kommt wieder der Begriff "konkludentes Verhalten" ins Spiel. Mit der Bezahlung der Reise hast Du dich konkludent mit dem Angebot des Veranstalters/Reisebüros einverstanden erklärt. Du kannst jetzt nur noch über die Mängelrüge, wie Peter es beschrieben hat, zu Deinem Recht kommen.

    Oder, wenn Du partout da nicht hin willst, Du trittst von der Reise zurück und setzt Dich mit dem Veranstalter wg. der Stornierungskosten (stehem im Reisevertrag) auseinander.

    Katalogbeschreibungen bzw. deren Interpretation sind immer subjektiv, es dürfte schwer sein, den Vertrag aus den Angeln zu heben, nur weil irgendjemand behauptet hat, die Katalogbeschreibung stimme nicht.

    Anders wäre es, wenn das Hotel nachweislich so ramponiert ist (z.B. durch Wasser- oder Sturmschaden usw.), daß ein Urlaub dort objektiv nicht möglich ist. Ich bin kein Jurist, aber in diesem Falle käme dann m. E. der "Wegfall der Geschäftsgrundlage" (clausula rebus sic stantibus) in Betracht.

    Aber das müßte dann ein Jurist endgültig beurteilen.

     

    ><o(((°> Don't feed the Trolls <°)))o><
  • hentrey
    Dabei seit: 1093219200000
    Beiträge: 9
    geschrieben 1093363819000

    Ich habe die Beurteilungen zu diesem Hotel gelesen. Alle drei waren der Meinung, dieses Hotel wäre nicht weiterzuempfehlen und die Katalogbeschreibung würde nicht stimmen, der Strand ist viel weiter entfernt, das Hotel hat eine Etage mehr (also 5 Etagen ohne Lift) , das Zimmer ist klein wie eine Besenkammer, die Wände sind feucht usw. .

    Dabei kann einem schon die Urlaubsfreude vergehen.

    Leider gab es bei meiner Buchung noch keine Beurteilung, da dieses Hotel erst im Juni 2004 eröffnet hat.  

  • hentrey
    Dabei seit: 1093219200000
    Beiträge: 9
    geschrieben 1093363819000

    Ich habe die Beurteilungen zu diesem Hotel gelesen. Alle drei waren der Meinung, dieses Hotel wäre nicht weiterzuempfehlen und die Katalogbeschreibung würde nicht stimmen, der Strand ist viel weiter entfernt, das Hotel hat eine Etage mehr (also 5 Etagen ohne Lift) , das Zimmer ist klein wie eine Besenkammer, die Wände sind feucht usw. .

    Dabei kann einem schon die Urlaubsfreude vergehen.

    Leider gab es bei meiner Buchung noch keine Beurteilung, da dieses Hotel erst im Juni 2004 eröffnet hat.  

  • Claude
    Dabei seit: 1062979200000
    Beiträge: 92
    geschrieben 1093364896000

    Hallo Bigitta,

    um welches Hotel geht es denn eigentlich?  ...oder ist da so ein Geheimnis??

    Es fällt dann einfach leichter, Dir eine konstruktive Antwort zu geben.

    Mit "hätte" "wäre" "könnte" usw. ist Dir (und uns allen) doch nicht geholfen, ok?

    <br /> Gruß, claude
  • Claude
    Dabei seit: 1062979200000
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    geschrieben 1093364896000

    Hallo Bigitta,

    um welches Hotel geht es denn eigentlich?  ...oder ist da so ein Geheimnis??

    Es fällt dann einfach leichter, Dir eine konstruktive Antwort zu geben.

    Mit "hätte" "wäre" "könnte" usw. ist Dir (und uns allen) doch nicht geholfen, ok?

    <br /> Gruß, claude
  • guest
    Dabei seit: 1041638400000
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    geschrieben 1093370385000

    Es gibt Veranstalter die GARANTIEREN für Ihre Beschreibung z.B. TUI und Alltours, schau mal im Katalog...

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