• Thorben-Hendrik
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    geschrieben 1160792381000

    @'pete1979' sagte:

    du hast das glaub nicht verstanden. es gibt 2 hotels die fast gleich heissen. der einzigste unetrschied war ein y im namen. und das bedeutet in amerika, dass es eine jugendherberge ist. und die war nicht in new york sondern ausserhalb. natürlich hab ich das unetrschrieben, kann aber nicht riechen, dass es 2 hotels gibt, die fast gleich heissen. die hotels die noch frei waren haben wesentlich mehr gekostet wie geplant und es gab kaum noch zimmer zu diesem zeitpunkt. das reisebüro hat anscheinend einen ersatz gesucht, aber nichts bekommen. also, was will ich dann mit dem flug?!?! ohne hotel ist das ein wenig unpraktisch. der fehler wurde ja im reisebüro begangen. es kann ja nicht sein, dass jeder kunde im internet nach seinem hotel suchen muss und kontrolliert ob das richtig ist.

    Der Kunde hat also nicht richtig die Anmeldung kontrolliert, also SELBER SCHULD!

    [b][size=9]Jefe Gerente de Turismo de Eventos de ViRi[/b] [/size] [b][size=9]Nothing beats ViRi![/b] [/size]
  • Sina1
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    geschrieben 1160823254000

    Es wird die Leistung gebucht, die der Kunde lt. unterschriebener Reisebestätigung gewählt hat. Stellt sich im Nachhinein heraus, daß dem Kunden oder dem Reisebüro ein Fehler unterlaufen ist, kann höchstens noch ein Kulanzantrag beim Veranstalter gestellt werden, damit eine Umbuchung auf die "richtige" Leistung gebührenfrei erfolgen kann.

    Bei den geschilderten Umständen wundert mich, daß dem Kunden keine Preisdifferenz aufgefallen ist. Das letztendlich gebuchte Hotel hat eine niedrigere Kategorie als das gewünschte und müßte somit auch erheblich günstiger sein....

  • emdebo
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    geschrieben 1160826242000

    Durch die Zusammenstellung der beiden Baustein-Elemente Hotel und Flug, die nicht vom gleichen Veranstalter stammen, ist das Reisebüro selber zum Veranstalter geworden und hat eine "Pauschalreise" zusammengestellt und verkauft. Demnach ist es für sein "Tun" vermutlich auch selbst verantwortlich.

  • holzwurm
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    geschrieben 1160827601000

    @'Erika1' sagte:

    Velleicht bist Du im Recht.

    Für eine Reise, die aus mindestens zwei Bausteinen besteht, wird das Recht für Pauschalreisen angewendet.

    Wenn also das Hotel nachweisbar falsch bzw. nicht verfügbar war, hättest Du ein Rücktrittsrecht gehabt - kostenfrei.

    Ich bin fündig geworden:

    ---

    Pauschalreisende werden insbesondere durch die §§ 651a ff. BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) geschützt.

    Was ist eine Pauschalreise?

    Grundsätzlich müssen mindestens zwei Leistungen vom Reiseveranstalter zu einem Gesamtpreis angeboten werden. Also etwa

    - Beförderung

    - Unterbringung

    - andere touristische Dienstleistungen (keine Nebenleistungen), die einen beträchtlichen Teil der Gesamtleistung ausmachen

    Beispiel: Eine Busfahrt ist mit dem Besuch eines Konzerts verbunden und der Eintritt ist im Reisepreis bereits enthalten. Oder ein Flug gepaart mit einem Hotelaufenthalt.

    ---

    Das ist bei Dir zutreffend.

    Der Haken liegt bei Dir möglicherweise im "Gesamtpreis".

    Schau mal auf Deine Buchungsbestätigung. Oder hast Du zwei? Einmal für den Flug und einmal für das Hotel?

    Es ist aber erst eine Pauschalreise, wenn beide Leistungen beim gleichen (Airline/Veranstalter) gebucht werden.

    Buche ich Flug und Hotel als Baustein bei LTU, dann ist es eine Pauschalreise.

    Buche ich den Flug bei LTU und das Hotel bei Neckermann, kann es niemals eine Pauschalreise werden, da zwei Einzelbausteine bei verschiedenen Dienstleistern gebucht wurden.

    Und letzteres wird wohl das große Problem in diesem Fall sein. Daher wird die Aussage von Erika sehr wahrscheinlich nicht zutreffen.

    Hier trifft eher die Ausage von Emdebo zu. Dann kommt die Frage auf:

    War das Reisebüro berechtigt als Veranstalter aufzutreten? Ich denke eher nein.

    Gruß

    holzwurm

  • exodos
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    geschrieben 1160832648000

    Das Reisebüro ist kein Veranstalter.

    Es wurde ein Flug bei Airline A gebucht und ein Hotel im Zielgebiet.

    es ist also eine ganz normale, individuelle Bausteinreise. Das Reisebüro hat aber diese Leistungen nur gebucht und führt sie nicht, wie ein Veranstalter durch und handelt somit auch nicht als einer.

    Entweder mir ist bei überfliegen des Themas etwas entgagngen, oder ich sehe einfach nicht, wo sich das RSB nun zum Veranstalter macht.

  • emdebo
    Dabei seit: 1093392000000
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    geschrieben 1160834224000

    Hallo exodos, ist es Dir unbekannt oder eine Schutzbehauptung?

    Als Fachmann solltest Du wissen, wer Bausteine, Hotel + Flug

    verschiedener Anbieter 1+1 zusammenfügt,

    ist im rechtlichen Sinne schon Veranstalter.

    Nähere Details mal hier:

    http://de.wikipedia.org/wiki/Reiseveranstalter

  • exodos
    Dabei seit: 1117929600000
    Beiträge: 451
    geschrieben 1160836669000

    @'emdebo' sagte:

    Hallo exodos, ist es Dir unbekannt oder eine Schutzbehauptung?

    Als Fachmann solltest Du wissen, wer Bausteine, Hotel + Flug

    verschiedener Anbieter 1+1 zusammenfügt,

    ist im rechtlichen Sinne schon Veranstalter.

    Nähere Details mal hier:

    http://de.wikipedia.org/wiki/Reiseveranstalter

    In WIkipedia steht doch auch:

    "wer im eigenen Namen eine oder mehrere Reiseleistungen zu einem Preis anbietet, ist Reiseveranstalter."

    Aber wie ich das verstanden habe, hat das Reisebüro doch nicht im eigenen Namen zu einem selbst kalkulierten Preis verkauft.

    Die Nacht war gestern sehr lang..ich leg mich mal hin, vielleicht ist mir die SItuation hier dann auch eindeutig.

    Gute Nacht :)

  • Madinat-Coraya
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    gesperrt
    geschrieben 1160840534000

    Hoppla,

    da wird mal wieder viel vermischt. Reisebüros, wenn sie denn nicht eigene Reisen anbieten, z.B. mit eigener Reiseleitung ect., sind keine Veranstalter, sondern ausschließlich Vermittler. Ob diese nun auf der gleichen Rechnung einen Flug und ein Hotel aufgeführt haben, spielt dabei keine Rolle. Zum Veranstalter werden sie erst dann, wenn diese einen Flug einkaufen, dazu ein Hotel kaufen, eventuell noch einer der Mitarbeiter als Reiseleiter dabei ist, ein Ausflugsprogramm dazu integriert wird, und das ganze dann als "Reise nach Venedig - Nur 480 EUR" verkauft wird. Nur dann kann man das Reisebüro als Veranstalter für alle Teilleistungen in Regress nehmen, welche einzelne "Lieferanten" verbockt" haben.

    Im Ursprungsfall ging es ja um einen Fehler bei der Einbuchung. Ich denke auch, dass es hier schwer sein wird, dem Reisebüro das Verschulden nachzuweisen, insbesondere, wenn eine vom Kunden unterschriebene Buchungsbestätigung vorliegt.

    Typischer Fall von dumm gelaufen. Chiara würde sich freuen, wenn dies als I-Net-Buchung gelaufen währe, aber man sieht, auch bei Buchungen im Reisebüro sollte man sich auf die "gut ausgeblideten Fachkräfte" nicht zusehr verlassen und prüfen, "wenn man sich ewig bindet"

  • emdebo
    Dabei seit: 1093392000000
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    geschrieben 1160841710000

    Ein spannendes Feld, wobei das rechtlich durchaus noch

    ungeklärt ist. Auch hinsichtlich europäischer Auslegung,

    wie das Europäische Gericht schon entschieden hat.

    Hier noch mal ein paar Anmerkungen zum Thema:

    http://www.reiserecht-aktuell.de/beitrag1_05_03.html

    Man beachte den Punkt IV

    "...Kann dies aus der maßgeblichen Sicht des Kunden dahingehend gewertet werden, dass das Reisebüro sich die ursprünglich fremde Pauschalreise zu eigen macht und diese unter Hinzufügung einer weiteren Einzelleistung organisatorisch zu einer neuen Pauschalreise verbindet, so wird das Reisebüro – neben dem das ursprünglich vorgefertigte Leistungspaket schuldenden Touristikunternehmen –

    selbst zum Reiseveranstalter..."

    Da werden sich noch so manche Richter und Rechtsexperten

    Gedanken drüber machen müssen.

    PS: Die Meinung von Peter (Mosaik) zum Thema würde mich

    sehr interessieren !

  • Madinat-Coraya
    Dabei seit: 1160179200000
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    gesperrt
    geschrieben 1160843593000

    Im Zweifelsfall das ALDI-Prinzip

    Kaufe ich einen Ofen ein Ei und eine Pfanne, habe ich noch lange kein Spiegelei gekauft, welches mir nicht gelungen ist.

    Kaufe ich einen Flug, ein Hotel und einen Transfer, kaufe ich noch lange keine Pauschalreise, welche misslungen ist.

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