• exodos
    Dabei seit: 1117929600000
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    geschrieben 1160850839000

    @'Madinat-Coraya' sagte:

    Hoppla,

    da wird mal wieder viel vermischt. Reisebüros, wenn sie denn nicht eigene Reisen anbieten, z.B. mit eigener Reiseleitung ect., sind keine Veranstalter, sondern ausschließlich Vermittler. Ob diese nun auf der gleichen Rechnung einen Flug und ein Hotel aufgeführt haben, spielt dabei keine Rolle. Zum Veranstalter werden sie erst dann, wenn diese einen Flug einkaufen, dazu ein Hotel kaufen, eventuell noch einer der Mitarbeiter als Reiseleiter dabei ist, ein Ausflugsprogramm dazu integriert wird, und das ganze dann als "Reise nach Venedig - Nur 480 EUR" verkauft wird. Nur dann kann man das Reisebüro als Veranstalter für alle Teilleistungen in Regress nehmen, welche einzelne "Lieferanten" verbockt" haben.

    Im Ursprungsfall ging es ja um einen Fehler bei der Einbuchung. Ich denke auch, dass es hier schwer sein wird, dem Reisebüro das Verschulden nachzuweisen, insbesondere, wenn eine vom Kunden unterschriebene Buchungsbestätigung vorliegt.

    Typischer Fall von dumm gelaufen. Chiara würde sich freuen, wenn dies als I-Net-Buchung gelaufen währe, aber man sieht, auch bei Buchungen im Reisebüro sollte man sich auf die "gut ausgeblideten Fachkräfte" nicht zusehr verlassen und prüfen, "wenn man sich ewig bindet"

    Danke,

    Dem stimme ich nur noch zu :D

    Gruß

    exo

  • mosaik
    Dabei seit: 1082419200000
    Beiträge: 1939
    geschrieben 1160863584000

    @'emdebo' sagte:

    "Eine Pauschalreise liegt nach dem verbindlichen Urteil des höchsten Gerichts der EU auch dann vor, wenn eine Reise auf Wunsch und nach den Vorgaben des Kunden im Zeitpunkt des Vertragsschlusses gebündelt wird."

    Vorsicht, vorsicht, das zitierte Urteil wurde über einen Fall in Portugal gesprochen, in dem die Reisebüros eine andere Rechtsstellung haben.

    Ich habe das komplette Urteil gelesen und auch Rechtsmeinungen aus der deutschen Anwaltschaft, die hier der Meinung sind, dass dieses Urteil so in dieser Form auf Deutschland keine Auswirkungen haben wird.

    Mit diesem Urteil würde man in Deutschland aus der derzeitigen Sicht keinen Erfolg haben...

    Gruß

    Peter

  • emdebo
    Dabei seit: 1093392000000
    Beiträge: 902
    geschrieben 1160864136000

    Danke, Peter für Deine Stellungnahme.

    Nur noch mal der Vollständigkeit halber:

    Der angeführte Auszug ist die Meinung eines der führenden

    deutschen Reiserechtlers und war von mir nur zitiert worden.

  • salvamor41
    Dabei seit: 1086652800000
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    geschrieben 1160908138000

    Bei der Wertung der Rechtssituation ist meines Erachtens auch folgendes zu berücksichtigen: Wie steht es mit der Sorgfaltpflicht des Reisebüros? Ist ein Reisebüro nicht verpflichtet, die Reisebestätigung des Veranstalters auf Stimmigkeit zu überprüfen, bevor sie dem Reisegast zur Unterschrift vorgelegt wird? Kann sich ein Reisebüro einfach darauf zurückziehen, zu sagen, Unterschrift ist Unterschrift, nach uns die Sintflut!

    Was ist das für ein Geschäftsgebaren, den Kunden in solch einer Situation im Regen stehen zu lassen!!

    Meines Erachtens ist das Reisebüro mit in der Verantwortung.

    ><o(((°> Don't feed the Trolls <°)))o><
  • Madinat-Coraya
    Dabei seit: 1160179200000
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    gesperrt
    geschrieben 1160908827000

    @'salvamor41' sagte:

    Bei der Wertung der Rechtssituation ist meines Erachtens auch folgendes zu berücksichtigen: Wie steht es mit der Sorgfaltpflicht des Reisebüros? Ist ein Reisebüro nicht verpflichtet, die Reisebestätigung des Veranstalters auf Stimmigkeit zu überprüfen, bevor sie dem Reisegast zur Unterschrift vorgelegt wird? Kann sich ein Reisebüro einfach darauf zurückziehen, zu sagen, Unterschrift ist Unterschrift, nach uns die Sintflut!

    Was ist das für ein Geschäftsgebaren, den Kunden in solch einer Situation im Regen stehen zu lassen!!

    Meines Erachtens ist das Reisebüro mit in der Verantwortung.

    1. Recht haben und Recht bekommen sind verschiedene Sachen.

    2. Muss man die mangelde Sorgfalt erst nachweisen.

    3. Wenn es zu teuer wird, verzichtet man lieber auf den Kunden und lässt diesen im Regen stehen.

  • Sina1
    Dabei seit: 1087171200000
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    gesperrt
    geschrieben 1160915723000

    Vom Veranstalter wird nur das bestätigt, was das Reisebüro eingebucht hat. Welcher Buchungswunsch der Kunde nun im Reisebüro geäußert hat, läßt sich für Außenstehende nicht nachvollziehen.

  • salvamor41
    Dabei seit: 1086652800000
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    geschrieben 1160919103000

    @'Sina1' sagte:

    Vom Veranstalter wird nur das bestätigt, was das Reisebüro eingebucht hat. Welcher Buchungswunsch der Kunde nun im Reisebüro geäußert hat, läßt sich für Außenstehende nicht nachvollziehen.

    Ja, klar! Aber das Reisebüro hat nicht das eingebucht, was der Kunde wollte, das steht doch wohl außer Zweifel.

    Ich muß mich als Kunde doch darauf verlassen können, daß das Reisebüro meinen verbal geäußerten Reisewunsch richtig in ein Formular einträgt. Ich würde es als sehr unanständig ansehen, wenn das Reisebüro sich in diesem Falle "vornehm" zurückhält und die Schuld dem Kunden zuschiebt.

    Solche Fälle tragen dazu bei, daß Kunden sagen: was soll ich überhaupt noch im Reisebüro? Von meinen Zielgebieten haben sie keine Ahnung, und wenn irgendwelche Probleme auftreten, die sie auch noch selber zu verantworten haben, ziehen sie sich hinter juristische Paragraphen zurück. Dann kann ich doch gleich im Internet buchen.

    ><o(((°> Don't feed the Trolls <°)))o><
  • Sina1
    Dabei seit: 1087171200000
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    geschrieben 1160919487000

    Wir wissen es nicht. Vielleicht hat der Kunde sich auch versprochen? Oder das Reisebüro hat von zwei fast namensgleichen Hotels die Preise genannt und es wurde sich für das günstigere entschieden? Möglich ist alles. Was ich dabei nicht verstehe, ist die Tatsache, daß auf vielen Buchungsbestätigungen auch die Adresse des Hotels steht. Spätestens da hätte es doch auf beiden Seiten "klingeln" müssen.

    Letztendlich hat der Kunde den Vermittlungsauftrag für das "falsche" Hotel unterschrieben und kann bezüglich einer Umbuchung zu vergünstigten Konditionen nur auf Kulanz hoffen.

  • Sokrates
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    Administrator Zielexperte/in für: Istanbul
    geschrieben 1160920024000

    @'Sina1' sagte:

    Oder das Reisebüro hat von zwei fast namensgleichen Hotels die Preise genannt und es wurde sich für das günstigere entschieden?

    Alles Spekulation, aber genau in diesem Fall hätte das Reisebüro dem Kunden den Unterschied ( Y = Youth Hostel) aufzeigen müssen. Ich kann mir nicht vorstellen, dass nicht danach gefragt worden wäre!

    LG

    Sokrates

    Egal welche Hautfarbe, Religion, Geschlecht oder Nationalität - ich habe mit fast keinem Menschen Probleme. Probleme habe ich nur mit A....löchern!
  • mosaik
    Dabei seit: 1082419200000
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    geschrieben 1160934391000

    @'emdebo' sagte:

    "...Kann dies aus der maßgeblichen Sicht des Kunden dahingehend gewertet werden, dass das Reisebüro sich die ursprünglich fremde Pauschalreise zu eigen macht und diese unter Hinzufügung einer weiteren Einzelleistung organisatorisch zu einer neuen Pauschalreise verbindet, so wird das Reisebüro – neben dem das ursprünglich vorgefertigte Leistungspaket schuldenden Touristikunternehmen – selbst zum Reiseveranstalter..."

    das alles steht aber im Zusammenhang mit einer zusammen gestückelten Reise, die das (portugiesische) Reisebüro im eigenen Namen angeboten hat.

    Also: man nehme Hotel, Transfer und Flug von drei verschiedenen Veranstaltern - durchaus aus Katalogen - und schreibe eine Buchungsbestätigung. Ist aber genau in dieser Bestätigung NICHT klar erkennbar, wer denn nun der Veranstalter der einzelnen Leistungen ist, DANN könnte das Reisebüro als Veranstalter im Sinne des EuGH Urteils erscheinen.

    ...aus der maßgeblichen Sicht des Kundens... das ist der springende Punkt!

    "Ich, Reisebüro A, vermittle folgende Leistungen:....

    Veranstalter dieser Leistung ist...

    2. Leistung: Ich, Reisebüro A, vermittle folgende Leistungen:

    Veranstalter dieser Leistung ist...

    --> dann ist man nicht und nimmer und nach keinem Urteil und nach keiner Urteilsverkündung Veranstalter im Sinne der Pauschalreiserichtlinie der EU!!!!!!!!!!

    Im gegenständlichen Urteil hat aber das Reisebüro ein Hotel und einen Flug zwar ganz normal aus Katalogen gebucht, hat aber in seiner Buchungsbestätigung gegenüber seinem Kunden NICHT erwähnt, wer denn die beiden Leistungen erbringt.

    Es kam zu einer Reklamation und das Reisebüro gab nun bekannt, dass es das Hotel vom Club... gekauft hätte und dieser für die Reklamation gerade zu stehen hätte.

    Mitnichten meinte da der EuGH - der Kunde wusste ja gar nicht, dass er Einzelleistungen gekauft hätte.

    Darin liegt also der große Unterschied: einzeln aufgelistete Leistungen mit einzeln unmissverständlich aufgeführten Veranstaltern auf einer Buchungsbestätigung auf der unmissverständlich steht, dass das Reisebüro diese Leistungen nur vermittelt und nachweislich ausgehändigte Reisebedingungen beider eingekaufter Reiseveranstalter und das Reisebüro ist und bleibt VERMITTLER!!!

    Ich möchte daher wieder daran erinnern, dass Kurzurteile und Teilauszüge aus Urteilsbegründungen sehr oft zu falschen Schlüssen für Laien führen könnte. Man muss immer den kompletten "Akt" kennen, deren einzelne Begriffe laut EU-Pauschalreiserichtlinien sowie deren Erläuterung in lokal umgesetzen Bestimmungen (§ 651 usw.) kennen, um sagen zu können, ob dieses Urteil auch für Deutschland, Österreich, Italien usw. von Bedeutung sein könnte!

    Gruß

    Peter

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