Fehler beim Eintragen unserer Tochter und sofort 380€ teurer !!!!

  • carsten79
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    geschrieben 1297437098000

    Jetzt würde mich nur noch interessieren, ob HC tatsächlich etwas beim Veranstalter bewirkt hat, oder ob HC - weil hier so viel drüber gesprochen wird - die Differenz aus eigener Tasche bezahlt hat ;) .

    In jedem Falle positiv für die TO, und erfahren werden wir es eh nicht ;) .

  • Albertineblau
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    geschrieben 1297437335000

    Ja, mit HC kann man reden, wenn es mal schief läuft. Wir hatten eine Reise gebucht extra "mit Transfer" und bei der Reisebestätigung des Reiseveranstalters erschien plötzlich "ohne Transfer" Nach der Reklamation bei HC wurde im Internet das Angebot von der Reise ganz schnell - innerhalb einer halben Stunde - ausgewechselt  jetzt plötzlich stand da  Reise nur "ohne Transfer" möglich.Gott sei Dank hatte ich mir die Seite noch vorher ausgedruckt mit der ersten Beschreibung mit Transfer. Es gab ein ewiges hin und her und man erklärte sich bei HC dann bereit einen Mietwagen zu stellen und der Reiseveranstalter erstattete auch einen Beitrag.Nerven Zeit und Ärger hat es allerdings auch gekostet.

  • gabriela_maier
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    gesperrt
    geschrieben 1297438350000

    @privacy:

    kleine Korrektur: wenn die Summe als Gebühr nicht explizit im Vertrag genannt wurde muss nicht der Reisende beweisen, das dem RV niedrigere Kosten entstanden sind. Im Streitfall muss der RV die Höhe der Kosten belegen.

    Aber da jetzt alles eitel Freude und Sonnenschein ist ( und HC uns sicher im Unklaren lässt, ob der Veranstalter oder sie für die Barmherzigkeit gesorgt haben ) sollte der Mantel des Schweigens darüber gebreitet werden. Schön auf jeden Fall für die junge TO, eine Lehre wird es auf jeden Fall sein.

    Gruss Gabriela

  • Louboutin
    Dabei seit: 1222214400000
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    geschrieben 1297544000000

    @ WoTa2008,

    Glückwunsch zum positiven Ausgang Deiner Chaosbuchung.

    Auf das Dir das eine Lehre war und Du beim nächsten Mal vor allem zurückhaltender mit Deinen Anfeindungen bist. ;)

    Mit Brille und Buch auf's Klo gehen, reicht nicht aus zum Klugscheißen.
  • Kourion
    Dabei seit: 1216684800000
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    geschrieben 1297585996000

    @WoTa

    Ich freue mich ebenfalls für dich, möchte allerdings Louboutins letzten Satz wiederholen:

    "Auf das Dir das eine Lehre war und Du beim nächsten Mal vor allem zurückhaltender mit Deinen Anfeindungen bist."  ;)

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)
  • Rathaus01
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    geschrieben 1297780305000

    Hallo, nun noch meinen Senf dazu.

    Schön, dass alles nun gut ausgegangen ist. Ich weiss schon, warum ich möglichst seltenonline  buche. Ich rufe dann lieber an und binde mir halt die "riesigen" Telefongebühren ans Bein.

    Wer schon mal bei Ryanair gebucht (geht nur Online)hat, der kennt auch deren viele Kostenfallen, also alles mehrmals lesen vor dem Abschicken.

    Hier wurde ja immer mit den AGBs argumentiert. Ist schon klar, aber trotzden nicht o.K., wenn sich der RV bei falschem (zu niedrigem) Angebotsbetrag auf Irrtum berufen kann und der Kunde bei Irrtum oder zu schnellem Onlinebuchen nur noch Pech hat.

    Der RV kann das Angebot zurückziehen, der Kunde seine Buchung kostenlos nicht. 

    Gruß Hubert

  • chepri
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    gesperrt
    geschrieben 1297789173000

    @Rathaus01

    Was du da über "Anfechtung" etc. schreibst, ist so nicht richtig. Auch der Kunde kann anfechten, warum nicht?

    Und auch der RV kommt nicht ungeschoren davon, wenn du nachweist, dass dir durch die wirksame Anfechtung ein Schaden entstanden ist => § 121 I BGB.

  • Rathaus01
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    geschrieben 1297789833000

    Hallo Chepri,

    habe ja nicht angezweifelt, dass rechtlich alles so rechtens ist.

    Natürlich steht dir immer der Rechtsweg offen, aber leider sagt der RV nicht, dass es nun mal sein Pech ist und du die Reise zum billigen Preis erhälst. Nein, er sagt IRRTUM und du must Klage einreichen, da er sich auf seine AGBs beruft.

    Wenn du als Bucher einen Fehler machst, kannst du dich auf keine AGBs berufen und must i.d.R. zahlen oder wieder Klage einreichen.

    Immer im Hintergedanken, dass da ja ein Unternehmen mit vielen Rechtsanwälten und Geld steckt. Das ist ja den RVs bewust und die wissen genau, dass die meisten Kunden nie klagen werden.

    Gruß Hubert

  • chepri
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    geschrieben 1297791349000

    In welchen AGB steht, dass der RV bei Irrtum den Vertrag anfechten kann?

    Das braucht meiner Meinung nicht in den AGB geregelt zu sein, denn das ist im BGB ausdrücklich geregelt. Aber das führt hier sicher zu weit, denn es geht ja schon am Thema vorbei, obwohl das eigentlich schon gegessen ist.

    Ich stimme dir aber zu, dass es sicher sehr viel häufiger vorkommt, dass ein RV sein Recht in Anspruch nimmt, als dies die Kunden tun.

    Alternative: Selbständig werden, ohne Zwischenhändler auskommen. Auch keine 100%ige Garantie, aber doch eine ziemliche Reduzierung der "Gefahrenquellen"

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