flasches Hotel im Internet ausgewählt und gebucht =>kein Widerufsrecht?

  • MKAH
    Dabei seit: 1247529600000
    Beiträge: 4
    geschrieben 1247566579000

    Hallo,

    ich habe gestern Abend über ein Portal ein Hotel gebucht.

    In der Bestätigungsemail ist mir heute Morgen aufgefallen das ich das falsche Hotel erwischt habe.

    Es sollte das XXYY werden.

    Gebucht habe ich das XXYZ

    Ich habe dies heute Morgen sofort an das Portal gemeldet und als Antwort bekommen,

    das es sich bereits um eine Festbuchung handlen würde und eine kostenlose stornierung nach AGB nicht mehr möglich sei.

    Muß ich das so hinnehmen?

    Gruß

    MKAH

  • Sandra1971
    Dabei seit: 1131580800000
    Beiträge: 532
    geschrieben 1247568237000

    Sicher musst du das hinnehmen, wenn es eine Festbuchung war. Der Fehler liegt ja bei Dir und nicht beim Vermittler/Veranstalter. Genau DAS ist der Grund, warum ich immer im RB buche...

    Der einzige Weg wird wohl für Dich sein, kostenpflichtig zu stornieren/umzubuche...

    VG

    Sandra

  • Lexilexi
    Dabei seit: 1091059200000
    Beiträge: 11566
    geschrieben 1247569123000

    @mkah

    du mußt ja nicht gleich stornieren.

    buche doch einfach auf das von dir ursprünglich gewünschte um.

    dann entstehen nur evtl. mehrkosten, weil das andere hotel vielleicht teurer ist. 

    Das "F" in Montag steht für Freude.
  • MKAH
    Dabei seit: 1247529600000
    Beiträge: 4
    geschrieben 1247574248000

    Überflüssiges Zitat entfernt!

    @lexilexi

    Tja,

    das Problem ist das das Hotel welches ich eigendlich wollte nicht bei dem Reiseveranstalter geführt wird bei dem ich jetzt gebucht hab. :-(

  • YouRise
    Dabei seit: 1237766400000
    Beiträge: 434
    geschrieben 1247577698000

    Da muss man sich den Fehler eingestehen und das ganze als eine Erfahrung mehr ansehen.

    Bei sowas sollte man unbedingt mehrmals alles durchlesen, am ende der "Bestellung" ist doch meistens sowieso noch mal eine Übersicht mit allen Details dargestellt, die ist extra dafür gedacht um zu gucken ob alles richtig angegeben wurde, wieso ließt man die nicht nochmal aufmerksam durch?

    Ist genauso das ding das die meisten Leute die AGBs ohne darauf zu gucken akzeptieren und am ende merken sie haben 400 Kamele und ne Waschmaschine zusätzlich zum Urlaub gekauft ..

    Controller: »N 123YZ, say altitude.« Pilot: »Altitude.« Controller: »N 123YZ, say airspeed.« Pilot: »Airspeed.« Controller: »N 123YZ, say cancel IFR.« Pilot: »Eight thousand feet, one hundred fifty knots indicated.« Seit dem 7. Oktober 2010 endlich wieder über den Wolken :)
  • gabriela_maier
    Dabei seit: 1224374400000
    Beiträge: 1705
    gesperrt
    geschrieben 1247581207000

    Schwer zu verstehen. Auf was für einem Portal warst du denn ? Reiseveranstalter/Vermittler ? Hotel ?? Wie konnte es denn zu deinem Mix kommen ?

    Leider sind die AGB in solchen Fällen knallhart. Ich bin kein Freund davon, ganz bestimmt nicht, aber solange der Gesetzgeber das so belässt hat man ganz schlechte Karten.

    Mein Rat: wenn das irrtümlich gebuchte Hotel am gleichen Ort wie das tatsächlich gewünschte sein sollte würde ich es nehmen. Das ist die wahrscheinlich beste Lösung dür dich ! Wir kennen deine Aufenthaltsdauer nicht ( 1 Tag ? 2 Wochen ? ), aber je länger um so teurer für dich !

    Gruss Gabriela

  • CaptainJarek
    Dabei seit: 1178755200000
    Beiträge: 1935
    geschrieben 1247583413000

    Was haben denn die AGB und der Gesetzgeber damit zu tun?

    Man hat einen Vertrag geschlossen und man möchte seinen Vertragsbestandteil nicht erfüllen. Entsprechende Kosten fallen dafür nunmal an.

    Beim nächsten Mal entweder a) besser aufpassen oder b) von Profis buchen lassen.

    Und für dieses Mal einfach als "Lehrgeld" abhaken.

    Viele Grüße.

    Viel zu spät begreifen viele die versäumten Lebensziele; Freuden, Schönheit und Natur, Gesundheit, Reisen und Kultur. Darum Mensch, sei zeitig weise! Höchste Zeit ist´s! Reise, Reise! ( Wilhelm Busch )
  • Tirrenia
    Dabei seit: 1234742400000
    Beiträge: 439
    geschrieben 1247584504000

    Können die AGB's einfach so den § 119 BGB außer Kraft setzen?

  • CaptainJarek
    Dabei seit: 1178755200000
    Beiträge: 1935
    geschrieben 1247584992000

    Machen die doch gar nicht :frowning: ( Jedenfalls keine die mir bekannt wären )

    Es steht dem Thread-Eröffner doch frei sich auf einen Irrtum zu berufen und den Vertrag damit anzufechten. Ob sich das bei einer solchen Kleinigkeit ( monetär gesehen ) lohnt ... na ja.

    Viele Grüße.

    Viel zu spät begreifen viele die versäumten Lebensziele; Freuden, Schönheit und Natur, Gesundheit, Reisen und Kultur. Darum Mensch, sei zeitig weise! Höchste Zeit ist´s! Reise, Reise! ( Wilhelm Busch )
  • gabriela_maier
    Dabei seit: 1224374400000
    Beiträge: 1705
    gesperrt
    geschrieben 1247585053000

    @ Captain:

    nun, ganz einfach. Die AGB sind frei formulierte Vertragsbestandteile desjenigen, der nur unter Wahrung ( dieser AGB ) dafür eine Ware oder eine Dienstleistung liefern will. Geht auch umgekehrt, das der Einkäufer nur unter Wahrung seiner Einkaufsbestimmungen bezieht.

    Die AGB sind insgesamt gültig -und deswegen nicht zu beanstanden- solange kein Gericht zu einzelnen Bestimmungen eine Unwirksamkeit feststellt, sei es durch Sittenwidrigkeit oder einer unangemessenen Benachteiligung.

    Nur der Gesetzgeber ( durch Zwang ) oder ( freiwillig ) der Aussteller der AGB kann diese ändern. Und deswegen hat der Gesetzgeber schon eine ganze Menge mit den AGB zu tun !!

    Gruss Gabriela

Antworten
Thema gesperrt
Interner Fehler.

Ups! Scheint als wäre etwas schief gelaufen!