@juanito sagte:
da ja bei den meisten Veträgen die man unterschreibt ein Rücktrittsrecht(10-14 Tage) eingräumt wird.
Das würde mich aber doch noch interessieren: Bei welchen denn?
Nur bei Fernabsatzverträgen hat man ein 14-tägiges Rücktrittsrecht.
Sonst nicht!
Und die "Unterschreibt" man ja nicht
Bei Verträgen, die man unterschreibt, hat man kein Rücktrittsrecht!
Und immer schön konzentrieren, fängt schon bei der Überschrift an. lol
@juanito
Aus der Anzahl deiner Posts schließe ich, das Du dich sehr intensiv mit dem Thema Reise auseinanderzusetzen scheinst.
Aber es soll auch noch andere Bereiche geben,wo man Veträge unterschreibt.
Hast du schon mal ein Auto bestellt?
Hast du schon mal eine Lebensversicherung unterschrieben?
Ich könnte dir wahrscheinlich noch X weitere Verträge,die hier in meinen Papieren abgeheftet sind nennen, die in ihren AGBs dir als Kunden ein Rücktrittsrecht einräumen.
Und stell dir mal vor sogar bis zu 14 Tagen.
Und sogar ohne Angabe von irgendwelchen Gründen.
OK,einen hab ich noch für Dich.
Abschluß einer Zusatzgarantie für mein Laptop.
Wideruf des Vertrages innerhalb einer Frist von 14 Tagen,ohne Angabe von Gründen.
Formloser Brief an der Versicherer reicht.
Wahnsinn oder?
Voraussetzung ist natürlich ein seriöses Unternehmen, die nicht an einem schnellen Euro sondern an Dir als Stammkunden ineressiert sind.
Auch wenn Sie damit Gefahr laufen, das du doch kein Kunde wirst.
Ich hätte die Bestellung meines Autos im letzten Jahr sogar noch 4 Wochen nach Unterschrift widerufen können.
Ach,jetzt hab ich es,du hängst Dich wahrscheinich an der Verwendung des Ausdrucks "Rücktrittsrecht" anstatt "Widerufsrecht" auf,oder?
Also,evtl. mal weniger Erbsen zählen,mehr locker durch die Hose atmen und dabei einen kräftigen Zug an der handgerollten Havanna nehmen.lol
Schönen Gruß
MKAH