flasches Hotel im Internet ausgewählt und gebucht =>kein Widerufsrecht?

  • Tirrenia
    Dabei seit: 1234742400000
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    geschrieben 1247585312000

    Na, dann is' ja gut. Natürlich kommt hier sofort die Nachweispflicht über den Irrtum ins Spiel etc. - einfach unprofessionell seitens des TE gelaufen, nicht umsonst zeigen die einschlägigen Buchungsportale vor dem ultimativen Klick eine Übersicht über die gebuchten Dinge und man muss auch explizit die AGB's anerkennen.

    Reise antreten, umbuchen, stornieren oder sonstwas - und nächstens Augen auf und Verstand an.

  • juanito
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    geschrieben 1247585683000

    Man könnte sich auch auf 104, S.2

    oder 105, 2 (beides BGB) berufen

    Lachend über den Boden rollen 

    Beim posten hier kommt noch § 118 BGB zum Tragen

    lol

    Lachend über den Boden rollen 

    En marcha con compañero Fidel en la sierra maestra 1959
  • columbus59
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    geschrieben 1247589930000

    Wieso ein Irrtum - es wurde doch in der Gier nach einem Schnäppchen einfach falsch gebucht. Pech!

  • altlöwin63
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    geschrieben 1247598052000

    Tja , columbus59: Wer den Schaden hat , der braucht für den Spott nicht zu sorgen .

    Man kann nur hoffen das du noch nie einen Fehler gemacht hast , wenn ja dann schreibe ihn doch bitte damit du auch so einen "aufmunternden Spruch" abkriegst wie du ihn geschrieben hast .

    Gruß

    Waltraud

    "BAYERN ist die Vorstufe zum Paradies" ! (Zitat Horst Seehofer-2015)
  • gabriela_maier
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    gesperrt
    geschrieben 1247598749000

    @ altlöwin63:

    du hast mir aus der Seele gesprochen. Auf den zitierten Kommentar wollte ich auch antworten, aber da hätte ich emotional und nicht rational geantwortet, und habe es deswegen gelassen.

    Hier sind zwar immer noch einige Dinge nicht ganz klar, aber von Gier nach Schnäppchen zu sprechen halte ich für inakzeptabel.

    Manchmal fragt man sich, aus welcher ( interessierter/involvierter ) Ecke solche Beiträge kommen. Zu dir noch mal danke !!

    Gruss Gabriela

  • Erika1
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    Beiträge: 9488
    geschrieben 1247619950000

    Und wie laut wäre das Geschrei, wenn der Vertragspartner einen Fehler macht???

    MKAH hat geschrieben, dass er sich bei der Buchung vertan hat. Pech gehabt.

    Er muss es so hinnehmen, nach Problemlösungen hat er/sie ja nicht gefragt.

    Verbraucherschutz, gut und schön.

    Seriöse Sites veröffentlichen ihr Impressum, ihre AGB. Das Impressum muss man nicht lesen, aber man muss  i m m e r  die Kenntnisnahme der AGB ankreuzen.

    Ich habe ja nun auch so diverse Internet-Einkaufserfahrungen:

    Nachdem man okay klickt, bekommt man nochmal den ganzen Sermon zu lesen. Und wird erneut aufgefordert, okay zu klicken, bevor die Sache endgültig wirksam wird.

    Der Verbraucher/Käufer hat durchaus die Möglichkeit, seine Bestellung/Reservierung/Buchung zumindest zweifach zu überprüfen.

    Naja, ich lese den ganzen Kram, mache mir Ausdrucke, wenn es sich um eine mir bis dahin unbekannte Site/einen unbekannten Anbieter handelt... Vorsicht ist die Mutter der Porzellankiste.

  • Poisen82
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    geschrieben 1247624523000

    Hmm kommt da nicht das Fernabsatzgesetz in spiel?

    Mal unschuldig in die Runde gefragt

  • Lugansk
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    Beiträge: 685
    geschrieben 1247631187000

    Hallo!

    Ist mir auch schon passiert. Beim klicken auf die Seite ist der Monat von 2 auf 1 zurgesprungen. Das Datum war weiter richtig. Da ich jedes Jahr dutzende Buchungen mache habe ich leider zum Schluß beim Abschluß des Buchungsvorganges nur oberflächlich hingesehen und den Fehler nicht bemerkt, bis die Post von Bege und Meer kam. Ärgerlich, aber in meinen Fall kostete die Umbuchung zum Glück nur 80,- €. Also immer alles noch einmal genau durchlesen.

  • columbus59
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    geschrieben 1247641767000

    @altlöwin63 sagte:

    Tja , columbus59: Wer den Schaden hat , der braucht für den Spott nicht zu sorgen .

    Man kann nur hoffen das du noch nie einen Fehler gemacht hast , wenn ja dann schreibe ihn doch bitte damit du auch so einen "aufmunternden Spruch" abkriegst wie du ihn geschrieben hast .

    Gruß

    Waltraud

     

    Als Spott war es gar nicht gedacht, aber nun ja ;)

    Auf Buchungsportalen ist aber nun mal so, dass eine Festbuchung in 99% der Fälle ein Schnäppchen oder ein sonstiges Sonderangebot ist. Wenn du mal auf grossen Hotelsites nachschaust, dann findest du schnell heraus, dass eine normale Buchung oder ein Bed&Breakfast-Angebot meistens bis zum Anreisetag um 18 Uhr kostenlos storniert werden kann. Erst die "Super-Angebote" wie "buche 3 und zahle 2" werden sofort der Kreditkarte abgebucht und können nicht storniert werden.

    Es ist ja schön wenn man sich für einen "Geschädigten" ins Zeug legt, aber derjenige hat ja auf die Fragestellung "welches Portal", "wo" "wann" usw nicht mehr geantwortet. Zudem gehört ja doch viel dazu, wenn ein Hotel X mit einem Hotel Y verwechselt wird. Ein Fehler im Datum oder so kann ich verstehen, aber das Andere nicht. Es gibt genügend wirkliche Problemschilderungen hier im HC, welche die ganze Aufmerksamkeit erfordern und wo auch eine seriöse Hilfestellung von Nöten ist.

  • CaptainJarek
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    geschrieben 1247650013000

    @Poisen82 sagte:

    Hmm kommt da nicht das Fernabsatzgesetz in spiel?

     

    Nein, das Gesetz spielt für touristische Buchungen regelmäßig keine Rolle und greift nicht.

    VG.

    Viel zu spät begreifen viele die versäumten Lebensziele; Freuden, Schönheit und Natur, Gesundheit, Reisen und Kultur. Darum Mensch, sei zeitig weise! Höchste Zeit ist´s! Reise, Reise! ( Wilhelm Busch )
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