Unser WIZZAir Flug von Hahn nach Skopje im Juni hatte mehr als 5 Stunden Verspätung. Dies war bereits bei Ankunft am Flughafen bekannt. Wir erhielten einen Verpflegungsgutschein über 8€ und ein Merkblatt zu den Fluggastrechten. Wir haben den Nachmittag zu einem Ausflug in die Umgebung und an die Mosel genutzt, war also relativ stressfrei.
Nach der Reise habe ich eine nette Mail an WIZZ geschrieben. Da der Flug sehr günstig war, hatte ich auch Hemmungen eine direkte Forderung zu stellen. Mit einem angemessenen Fluggutschein wäre ich auch zufrieden gewesen. Die Antwort kam prompt, ein tiefer Griff in die Textbausteinkiste. Tenor: Bei einem technischen Defekt gibt es nichts, außer der Verpflegung. Ich habe dann nochmal darauf hingewiesen, dass diese Aussage so nicht ganz richtig ist. Eine Antwort kam nicht, vermutlich hat man in Budapest keinen passenden Textbaustein gefunden.
Darauf habe ich den Vorgang an Flightright gegeben. Die haben das gesamte Programm durchgezogen. Von Wizz kam keine Reaktion. Ein beauftragter Rechtsanwalt hat dann Klage eingereicht. In der letzten Woche kam die Zusage über 340€. 500€ abzüglich 16 € für die Verpflegung und die Provision. Vermutlich hat WIZZ vor einer Gerichtsentscheidung bezahlt, so schnell arbeiten sicher die Gerichte in Ungarn nicht.
Zukünftig ärgere ich mich nur noch, wenn die Verspätung so knapp unter 3 Stunden ist,
sofern die EU diese doch sehr großzügige Regelung nicht doch noch kippt.