Das ist ja alles fein, nur sollte doch der Hinweis gestattet sein, dass es durchaus provisionsfreie Alternativen gibt und eine Einzelerfahrung nicht unbedingt die These rechtfertigt, man habe "keine Chance" direkt bei der Airline zum Erfolg zu kommen oder werde "immer abgespeist" mit lächerlichen Beträgen oder Gutscheinen.
Ebenfalls falsch ist die Behauptung, bei Flightright habe man keinerlei finanzielles Risiko.
Hier das Gegenbeispiel:
Auftraggeber X entscheidet sich gegen die Klage gegen Y-Air nachdem die außergerichtliche Einigung gescheitert ist. Weshalb auch immer möchte X die Causa nicht weiter verfolgen.
Wird also kein Anwalt mandatiert lässt Flightright wissen:
"Damit unser Geschäftsmodell ... funktioniert, sind wir darauf angewiesen, berechtigte Forderungen auch durchsetzen zu können, um unsere Erfolgsprovision zu verdienen. Wenn Sie sich zwischenzeitlich entscheiden, unsere Vertragsanwälte nicht zu mandatieren, wird uns somit auch die Chance genommen, eine Vergütung für unsere bereits erbrachten Leistungen noch zu verdienen. Daher berechnen wir eine Bearbeitungsgebühr, die den Kosten bei einem Fachanwalt entspricht und welche wir sonst als Inkassokosten gegenüber den Airlines durchgesetzt hätten."
(Quelle: Insideflyer.de / Autor Flightright)
Weder in den AGB noch in den FAQ findet man diese Variante ausreichend erläutert, weshalb der Hinweis darauf regelmäßig sinnvoll erscheint.
Sofern es nicht grad um ein Nasenwasser geht empfehle ich nicht ganz paralysierten Betroffenen folgenden Plan (bei relativ eindeutiger Sachlage):
- Direkte Beschwerde bei der Airline (EU basiert)
- bei Ablehnung Prüfung durch die SÖP beantragen
Bleibt danach der Erfolg aus kann man noch immer die Inkassounternehmen beauftragen - sollte aber der Wahrscheinlichkeit einer Ablehnung gewahr sein.
Ein Verzicht auf pauschale Plattitüden im Rahmen dieses Unterforum wäre wohl wünschenswert.