Zum einen müssen die Airlines auf die Fluggastrechteverordung hinweisen, ansonsten sind sie bereits für vorgerichtliche Anwaltskosten in Anspruch zu nehmen.
Zum anderen habe ich keinen "Passus zitiert" sondern eine erst auf Nachfrage erteilte Auskunft zu eventuellen Kostenrisiken.
Was die Aussage bedeutet ist mir vollkommen klar:
Sie widerspricht der hier vielfach vorgetragenen Ansicht, man habe bei der Beauftragung von Flighright "nie" mit Kosten zu rechnen.
Für die Einrede bei der Fluggesellschaft gibt es häufig ein Konkatformular auf deren Website, die Nutzung dauert ebenso lange wie das Ausfüllen der Inkassoformulare.
Erhält man einen ablehnenden Bescheid kann man in vielen Fällen die SÖP beauftragen - was daran "Arbeit" sein soll ist mir völlig schleierhaft.
Ich unterstelle, dass das Verfassen aufwendinger "Nie-wieder-Albatros-Airlines" Protokolle mit zig völlig irrelevanten Detailaufzählungen deutlich mehr Arbeit verursacht, als die Angabe von Datum, Flugnummer und Fluggastnamen bei der Airline ...
Ist die Airline nicht Mitglied des SÖP Trägervereins kann die Hinzuziehung eines Inkassounternehmens sinnvoll sein. Man muss jedoch damit rechnen, dass die Übernahme abgelehnt wird weil die prozessualen Risiken den Unternehmen zu groß erscheinen.