• jlechtenboehmer
    Dabei seit: 1258588800000
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    geschrieben 1515661428548

    Zu was die Gier nur alles bei den Menschen führt..... mir würde mein Stolz allein schon solche Forderungen verbieten, Rechtsprechung hin oder her .....

    Hoffentlich wird es nicht so schlimm wie es schon ist .... (Karl Valentin)
  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1515662792121

    Es geht hier aber nicht um (deine!) "moralische" Bewertung sondern um die rechtmäßigen Ansprüche.

    Die VO für Fluggastrechte in der EU sieht nun einmal eine pauschale Entschädigung vor, ganz gleich ob das Ticket nur einen Bruchteil des Kompensationsbetrages gekostet hat.

    Das Kind war im Besitz eines kostenpflichtigen Tickets und hat demzufolge ebenfalls Anspruch auf eine Kompensation; sally möchte Wege gewiesen bekommen, auf moralische Belehrungen kann sie vermutlich verzichten. :confused:

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  • sally1278
    Dabei seit: 1515593556945
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    geschrieben 1515668232723

    @jlechtenboehmer sagte:

    Zu was die Gier nur alles bei den Menschen führt..... mir würde mein Stolz allein schon solche Forderungen verbieten, Rechtsprechung hin oder her .....

    Ich bin weder Gierig noch bin ich stolzlos! Solchen Menschen wie Ihnen wünsche ich eine 6stündige flugverspätung mit einem Kleinkind ! Solange man es nicht selbst durchgemacht hat wirft man halt mit solchen Begriffen um sich !

  • sally1278
    Dabei seit: 1515593556945
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    geschrieben 1515668305068

    @vonschmeling sagte:

    Es geht hier aber nicht um (deine!) "moralische" Bewertung sondern um die rechtmäßigen Ansprüche.

    Die VO für Fluggastrechte in der EU sieht nun einmal eine pauschale Entschädigung vor, ganz gleich ob das Ticket nur einen Bruchteil des Kompensationsbetrages gekostet hat.

    Das Kind war im Besitz eines kostenpflichtigen Tickets und hat demzufolge ebenfalls Anspruch auf eine Kompensation; sally möchte Wege gewiesen bekommen, auf moralische Belehrungen kann sie vermutlich verzichten. :confused:

    Vielen Dank!

    Dem kann ich nichts mehr hinzufügen!

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1515668857920

    Musst du auch nicht, sally1278, ich nehme an, mit der Information über gängige Rechtsprechung ist dir geholfen.

    Wie gesagt, von der Bevollmächtigung eines der einschlägigen Inkassounternehmen rate ich dir ab, der Schuss könnte nach hinten losgehen.

    Imho wäre eine weitere direkte Einrede bei Ryanair mit Verweis auf die Begründung durch die zitierte Entscheidung der richtige Weg.

    Wenn du damit nicht zum Ziel kommst kannst du dich bei der SÖP um eine Schlichtung bemühen. Diese ist provisionsfrei und birgt keine Risiken, am Ende noch weniger als die angebotenen 400€ zu erhalten.

    Viel Erfolg!

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Holly-man
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    gesperrt
    geschrieben 1515674538496

    @vonschmeling sagte:

    Es geht hier aber nicht um (deine!) "moralische" Bewertung sondern um die rechtmäßigen Ansprüche.

    Die VO für Fluggastrechte in der EU sieht nun einmal eine pauschale Entschädigung vor, ganz gleich ob das Ticket nur einen Bruchteil des Kompensationsbetrages gekostet hat.

    Das Kind war im Besitz eines kostenpflichtigen Tickets und hat demzufolge ebenfalls Anspruch auf eine Kompensation

    Das ist die einzigst vernünftige und richtige Antwort !

    Auch Kleinkinder sind von geltenden EU-Rechten nicht ausgenommen, sofern sie eine Buchungsbestätigung besitzen, in der sie namentlich genannt sind, und sofern sie nicht kostenlos befördert wurden. Ob mit oder ohne Sitzplatz ist vollkommen egal, sowie der Preis des Tickets.

  • domrepfan1995
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    geschrieben 1515682665050 , zuletzt editiert von domrepfan1995

    Wenn man flighright einschaltet wird es nicht weniger. Es stehen ja insgesamt 800,-- Euro zu, davon geht die Prov. (25-30%) ab, bleiben also mind. 550 Euro. SÖP kostet keine Prov., wie schon geschrieben wurde. Aber vorher noch einmal bei der Fluggesellschaft probieren!

    Gemäß der EU Fluggastrecheverordnung 261/2004 hängt die Höhe der Entschädigung von der Flugstrecke ab. Sie haben Anspruch auf 250 bis 600 Euro pro Person, unabhängig vom Ticketpreis.

  • vonschmeling
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    geschrieben 1515690056597 , zuletzt editiert von vonschmeling

    @domrepfan1995

    Der Streit um die Kompensation für das Baby ging über mehrere Instanzen, so ein Anliegen ist kompliziert, und komplizierte Anliegen mögen flightright und Konsorten nicht besonders. Sie gefallen sich eher darin gegen die Eröffnung von Insolvenzverfahren Beschwerde einzulegen, ganz unbeachtlich der unmittelbaren Folgen für den Verbraucher/ das betroffene Unternehmen i.I.

    Folglich wird flightright nach meiner Einschätzung eben die Belange der erwachsenen Reisenden erstreiten wollen (was nicht nötig ist!) und damit werden aus gesetzten 400€ u.U. 280.

    Bekanntlich hege ich kein Wohlwollen für diese Beitreibungsdienstleister und gibt es die SÖP aus gutem Grund.

    Ich weiß, dass du es anders siehst, jedoch ist die Übertragung in vielen Fällen rausgeschmissenes Geld. Den Behauptungen, sie seien effizienter, schneller, erfolgreicher steht nicht ein einziger Beweis gegenüber, auch dein mehrmaliger Erfolg ist kein solcher. Du hattest es ja gar nicht erst anders versucht ...

    Bei aller Hochachtung für deine positiven Erfahrungen: Sie widerlegen keinesfalls den Sinn eines anderen Weges zur erfolgreichen Einrede!

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • domrepfan1995
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    geschrieben 1515739680806

    @vonschmeling

    Ich hatte es vorher bei den Fluggesellschaften versucht, es kamen aber scheinheilige Ausreden und dann hatte ich keine Lust mehr mit den Fluggesellschaften zu verhandeln und habe jeweils Flightright eingeschaltet. Damals gab es allerdings SÖP noch nicht!

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1515750434696

    Die Attitüde der Luftverkehrsunternehmen hat sich gewandelt.

    Ich bestreite nicht, dass es Fallkonstellationen gibt, bei welchen die Bevollmächtigung Sinn macht. Dieser von sally vorgetragenen gehört allerdings nicht dazu.

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