• Herr_Reise
    Dabei seit: 1395100800000
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    geschrieben 1502437235178

    Naja, ich glaube einfach so unbürokratisch wird AB das nicht tun, denn auch dort muss man schauen, dass man das Geld von TuiFly zurückbekommt. Was AirBerlin angeht, weiß man ja, dass man dort nicht gerade überschwänglich Kapital zur Verfügung hat :wink:

  • sally1278
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    geschrieben 1515593901427

    Hallo zusammen ,

    bin mit meiner Tochter gereist und hatte eine Verspätung von ca 5 Stunden . Ryanair war bereit mir eine Entschädigung in Höhe von 400€ zu überweisen . Meiner Tochter allerdings nicht , da sie unter zwei Jahre war und kein eigenen Sitzplatz hatte. Lohnt es sich Flightright einzuschalten?

    lg

  • bernhard707
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    geschrieben 1515595281829

    Deine Tochter hat als "No seat Baby" keinen Anspruch auf eine Entschädigung.

    Life is too short to limit your vision ... indeed
  • sally1278
    Dabei seit: 1515593556945
    Beiträge: 5
    geschrieben 1515600442464

    Gibt es Diesbezüglich noch weitere Meinungen ?

    lg

  • wiener-michl
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    Verwarnt
    geschrieben 1515600807573

    Der Bernhard hat es auf den Punkt gebracht, mehr gibt es dazu nicht zu sagen.

    Wenns Arscherl brummt ists Herzerl gsund
  • Tangomaus
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    Verwarnt
    geschrieben 1515600983012

    @sally - Du willst für etwas eine Entschädigung haben, wofür du gar nicht bezahlt hast?:confused:

  • vonschmeling
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    geschrieben 1515605320833 , zuletzt editiert von vonschmeling

    Ein Anspruch auf Entschädigung besteht dann, wenn für das Kind ein Ticket erworben wurde und zwar unbeachtlich des Preises.

    Landgericht Stuttgart, Urteil vom 7.11.2012, Az.: 13 S 95/12

    "Die Klägerin zu 3 ist nicht kostenlos im Sinne von Art. 3 Abs. 3 VO (EG) 261/2004 gereist, was die Beklagte auch nicht behauptet (Schriftsatz der Beklagten vom 13.03.2012, Seite 10; Bl. 131 d. A.). Die Klägerin zu 3 ist auch nicht zu einem reduzierten Tarif gereist, der für die Öffentlichkeit nicht unmittelbar oder mittelbar verfügbar ist. Dahin stehen kann, ob die Klägerin zu 3 für ihren Flug 82,50 Euro oder - wie die Beklagte in der mündlichen Verhandlung vom 24.10.2012 vortrug - 15 Euro bezahlte. Die Beklagte räumt selbst ein, dass die Klägerin zu 3 zu einem reduzierten Tarif reiste (Schriftsatz vom 13.03.2012, Seite 10, Bl. 131 d. A.). Nach unstreitigem Vortrag des Klägers zu 1 buchte er die Reise über das Internetportal opodo, das jedermann zugänglich ist. Die Beklagte hat nicht dargelegt, warum dieser Tarif öffentlich nicht verfügbar gewesen sein sollte.

    Entgegen der Ansicht der Beklagten kommt es für die Frage der Anwendbarkeit der Verordnung 261/2004 nicht darauf an, ob das Kleinkind einen eigenen Sitzplatz hatte."

    (Erklärung: Klägerin zu 3 steht für das seinerzeit 16 Monate alte Baby der Reisenden)

    Quelle: sh. Link

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • sally1278
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    geschrieben 1515646719236

    @tangomaus sagte:

    @sally - Du willst für etwas eine Entschädigung haben, wofür du gar nicht bezahlt hast?:confused:

    Was heist denn "nicht bezahlt ". Ich habe für mein Kind zahlen müssen ,selbst wenn es "nur" 40€ waren. Sie hatte ihr eigenes Flugticket und gehörte doch auch zu den Passagieren des Flugzeugs .

  • Silvia L
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    geschrieben 1515657924796

    Hallo Sally,

    also ehrlich gesagt ich würde die 400€ nehmen und es gut sein lassen. Was hast Du denn insgesammt für die Tickets bezahlt? ( Ich weiss, dass das für die Entschädigungszahlung keinen Rolle spielt). Wenn Du den Fall an Flightright gibst kann es sich monatelang hinziehen bis es zu einer Einigung kommt. Und dann mußt Du ja einen gewissen Prozentsatz an Flightright zahlen. Zum Schluss bleibt Dir vielleicht nicht viel mehr als die 400€ übrig und hast den ganzen Hickhack an der Backe gehabt.

    Viele Grüße

    Silvia

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1515658763541

    @sally1278

    Jedenfalls hat ein Gericht einen Anspruch auch eines Kleinkindes für Recht erkannt, unbeachtlich des Ticketpreises.

    Daher mein Rat: Schreibe Ryanair erneut an, bedanke dich für das Angebot und teile mit, dass du es für nicht ausreichend hältst. Kurzer Verweis auf das o.g. Aktenzeichen als Begründung.

    Ich würde ebenfalls eher darauf verzichten, die Causa an ein Inkassounternehmen weiterzugeben, tatsächlich könnte sich dies negativ auf das Endergebnis auswirken. Trennen lassen sich die Ansprüche nämlich nicht.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
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