@burton: Beschäftige Dich mal ein wenig mit der Historie der gegenwärtigen Richtlinie.
Ziel des Gesetzgebers war es, die Überhand nehmende Zahl von Annullierungen aus wirtschaftlichen Gründen zu reduzieren, indem den Airlines Strafen für Annullierungen aufgebürdet wurden, die diese wirtschaftlich unattraktiv machten. Eine Entschädigung für Flugverspätungen war nicht im Sinne der Legislative und nie beabsichtigt. Das hat sich der EuGH einfallen lassen in einem aus meiner Sicht skandalösen Urteil wider aller Rechtsgrundsätze, das die Gewaltenteilung auf den Kopf stellt, alles schön unter dem Mäntelchen des Verbraucherschutzes und unter Ausnutzung des ein oder anderen handwerklichen Fehlers, bzw. "Interpretationsspielraumes" in der Verordnung. Ob das Lobbyarbeit war, wie Haberling unterstellt, ich würde es eher persönliche Befangenheit der Richter nennen. Kann der BGH ja auch ganz gut. Dass hier grundlegende Rechtsgrundsätze wie die Gewaltenteilung auf den Kopf gestellt werden, nur weil es um eine vermeintlich "gute Sache", nämlich zu Gunsten der Verbraucher und gegen die bösen geldgeilen Unternehmen geht, widert mich ehrlich gesagt ziemlich an. Dieses (aus meiner Sicht Fehl-)Urteil hat die Branche rund um Flightright erst entstehen lassen und eine ungeahnte Welle der Entschädigungsgeilheit ausgelöst.
Die Legislative wollte das wohl noch korrigieren (sicherlich spielt auch hier Lobbyarbeit eine Rolle, in diesem Fall der Luftverkehrsunternehmen, grundsätzlich ist aber auch nichts dagegen einzuwenden, wenn die Legislative die Lobbyisten beider Seiten hört, um eine ausgewogene Entscheidung zu treffen), hat den Deckel aber nicht mehr auf die Flasche bekommen. Das Thema Reduzierung der Fluggastrechte bei Verspätung steht aber immer noch auf der Agenda, wird aber wohl kaum vor der nächsten Europawahl angepackt werden.