• burton_
    Dabei seit: 1321747200000
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    geschrieben 1533900418205

    @wuelfi71 sagte:

    @burton: Beschäftige Dich mal ein wenig mit der Historie der gegenwärtigen Richtlinie.

    Muss ich nicht bzw. hab ich zur Genüge :smirk: Wie du selber sagst, es gibt - entgegen der Behauptung des HABERLING - kein Gesetz

    . Ob das Lobbyarbeit war, wie Haberling unterstellt, ich würde es eher persönliche Befangenheit der Richter nennen.

    Ich sehe auch keine Lobbyarbeit. Deswegen hab ich HABERLING ja auch gebeten, seine Behauptungen näher auszuführen, was bislang nicht geschehen ist. Da wird halt mal wieder ein plattes Statement rausgehauen und auf Nachfrage steckt nix dahinter... :confused:

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1534195574735

    Eine gesetzmäßige Verankerung zum gegenständlichen Sachverhalt findet man hier.

    Fazit: Nix versprechen, was niemals zu halten ist.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • HABERLING
    Dabei seit: 1283126400000
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    geschrieben 1534215955646 , zuletzt editiert von HABERLING

    @burton_

    Gesetze werden vom Parlament, der Legislative, gemacht. Eine Verordnung aber wird durch die ausführende Gewalt, durch die Verwaltung erlassen. Gesetze legen fest, was passieren soll, Verordnungen legen fest wie Gesetze umgesetzt werden sollen.

    Ergo muss es ein Gesetz (LuftVG) geben, ansonsten könnte man keine Verordnung erlassen.

    Soviel zu plattes Statement und nix dahinter.:smirk:

    Fluggastrechte-Verordnung klick mich

    Luftverkehrsgesetz (LuftVG) klick mich

    "Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich"
  • dibialan
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    geschrieben 1536761197824

    Hallo,

    ich war ein "TUIfly-Opfer"(10/2016). Ich habe erstmal selbst Kontakt zur TUI aufgenommen, was nur einen mehrmaligen sinnfreien Schriftwechsel nach sich zog. Man hat mich dann mit 29,-€ entschädigt. Ich habe dann noch bei meiner Rechtsschutzversicherung nach meinen Chancen gefragt, die mir aber rieten, noch zu warten, weil erste Urteile noch ausstünden. Zudem hatte die TUI schon angekündigt, dass sie wenn nötig bis zum EU-Gerichtshof gehen würde. Ok, also entschied ich mich zum abwarten. Die Verjährung konnte mir ja nichts mehr anhaben, da ich den Fall sowohl bei der TUI als auch bei meiner Rechtschutzversicherung angezeigt habe. Man hat dann ja irgendwie nicht mehr viel davon in den Medien gehört. Also habe ich im Juli 2018 die Entscheidung getroffen, mein Glück über flightright zu versuchen. Von der Rechtschutzversicherung habe ich mich gedanklich verabschiedet, wegen der vereinbarten Selbstbeteiligung. Was sich im Verhältnis nicht mehr gelohnt hätte. Also habe ich flightright mit der Durchsetzung beauftragt. Nach Eingabe aller Details, wurde mir gleich die gute Chance auf 800 € (für zwei Personen) signalisiert. Es gab immer wieder einen Zwischenstand per Mail und ich bekam mein Geld in Rekordzeit. Beauftragung 23.07.18, Geld auf Konto: Anfang September 2018. Einfach top! Von den 800 € hat sich flightright 238,00€ Gebühr abgezogen, was aber vorher bei Beauftragung transparent dargelegt wurde. Die haben sich das Geld wirklich verdient, ich war und bin super zufrieden. Nun hatte ich eine fixe Idee bzw. Überlegung: Kann man sich theoretisch die Gebühr nicht wieder zurückholen, von der TUI? Ich meine, hätten sie direkt erstattet, hätten sie sich selbst die Tausend- oder Millionenbeträge für das Klagen gespart und letztendlich die Kunden ihre Klagekosten auch. Bei einem gewonnenen Rechtstreit muss doch schließlich der Gegner normal auch alles übernehmen. Hat da jemand eine Idee oder Erfahrung? Ich persönlich hoffe, dass ganz viele Betroffene ihr Recht ebenfalls einfordern und nicht vor dem Aufwand zurückschrecken. Wir wissen doch alle, was damals der Grund für die massenhaften Krankmeldungen der Besatzungsmitglieder war. Insofern sollte man im Sinne der Mitarbeiter ein Signal setzen und die TUI abstrafen, weil sie geldgierig waren bzw. sind. Ich hoffe nur, dass die Mitarbeiter nicht noch mehr darunter leiden müssen.

    Diana

  • apdc
    Dabei seit: 1535747915121
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    geschrieben 1536762776595 , zuletzt editiert von apdc

    Nein , damit wirst du keinen Erfolg haben. Die Fluggeselschaft hat ja auf die Forderung reagiert und auch angenommen im vollen Umfang. Wahrscheinlich mit dem Wissen jetzt ,dass eine Klage gegen Sie gesprochen hätte. Das einschalten eines Dienstleisters war deine Entscheidung. Daher auch keine Klagekosten sondern eine Servicegebühr.

    Und mit Klagekosten und Anwalt bezahlen ist auch nicht immer richtig. Erst mal sollte man Abmahnen und es auch beweisen können , da es schon Fälle gab wo die Airline vor Gericht behauptet hat sie erkennen die Ansprüche ja an. Die Kläger sind dan auf Anwaltskosten und Gebüren sitzten geblieben.

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1536768651648

    @dibialan

    Es ist ja schön, dass du eine Ode der Begeisterung auf flightright singst - allerdings beruht der Erfolg deiner Einrede auf einer Entscheidung des EuGH und hättest du damit genauso erfolgreich direkt bei TUI fly einreden können - und damit die Provision gespart.

    Du kannst dich hier also kugeln über die unglaubliche Befähigung von flightright, es ist jedoch ganz banal eine letztinstanzliche Gerichtsentscheidung des Pudels Kern, exakt dasselbe Ergebnis wäre dir inzwischen auch bei einer Beschwerde direkt bei der Airline sicher gewesen.

    Dein abenteuerlicher Gedanke zur Forderung der flightright Gebühr bei X3 basiert wohl zum einen auf einer gewissen Erfolgseuphorie und daraus resultierendem Mangel an Wirklichkeitsbezug, zum andern aber auf einem ganz entscheidenden Irrtum:

    Die stattliche Provision, die flightright einbehalten hat, ist eine Dienstleistungsgebühr - vergleichbar mit einer Taxifahrt oder einem Friseurbesuch. Du hast eine Dienstleistung in Anspruch genommen und für diese lässt sich der Leistungserbringer bezahlen.

    Der Vergleich mit Anwalts- und Gerichtskosten hinkt also nicht nur, er hat einen Querschnitt ab dem 2. Halswirbel abwärts.

    Anders formuliert: Die Idee ist absolut grotesk.

    Die Entscheidung des EuGH erging dieses Frühjahr (und hat in Fachkreisen für ziemliches Unverständnis gesorgt!), demnach hätte sich deine Wartezeit auf eine gebührenfreie Kompensationszahlung noch nicht einmal verlängert.

    Dein Freudentaumel sei dir gegönnt, nur solltest du vielleicht Ross und Reiter unterscheiden können?

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1536768734408

    @apdc

    Sorry, aber was willst du mit deinem Beitrag sagen (mal abgesehen vom ersten Satz, der immerhin zutreffend ist)?

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • apdc
    Dabei seit: 1535747915121
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    geschrieben 1536772379009 , zuletzt editiert von apdc

    @ vonschmeling:

    Ja gebe dir recht ist unangebracht. habe eben wohl das Wort "gewonnenen" überlesen oder einfach nicht regestriert. Ohne dieses kleinen aber feinen Unterschied verstehst du mich , denke ich mal.

    Gruß

  • vonschmeling
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    geschrieben 1536777949918 , zuletzt editiert von vonschmeling

    Fakt ist:

    Der EuGH hatte im Juli 2018 längst entschieden, dass die vom wilden Streik ./. massenhafter Erkrankung betroffenen Fluggäste von TUI fly zu entschädigen seien im Sinne der VO(EG)261/04.

    Meines Erachtens hätte dibialan im Juli auch das Fenster aufmachen und die 238 Schleifen direkt rauswerfen können, stattdessen feiert sie/er einen phänomenalen Eindruck, den flightright mit der "Durchsetzung" der Forderung aus ihrer/seiner Sicht dokumentiert hat ... :smirk:

    Sorry, aber aus wirtschaftlicher Sicht war die Bevollmächtigung von flightright so ungefähr die teuereste zu treffende Entscheidung und nicht etwa der imaginierte Kantersieg; man kann also hinsichtlich der kolportierten Begeisterung (z.B. "das haben sie sich wahrlich verdient!") durchaus anderer Auffassung sein.

    Nun allerdings auch noch die Courtage des Dienstleisters einfordern zu wollen schlägt schon ein wenig über die guten Sitten hinaus - ja wo samma denn?!

    Der Teutone in seiner klassischen Opferrolle und mit maximaler Effizienz wird hier zumindest mit dem gegenständlichen Vorhaben schlafwandlerisch scheitern und kann sich an die Reparatur seines Images machen (oder das auch gleichwohl verloren geben!).

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • vonschmeling
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    geschrieben 1536780038319

    Zum Sachverhalt:

    Man sollte sich vielleicht vergegenwärtigen, dass allein der Ausstand der Crews die Airline schon Mio gekostet hat - dagen sind die jetzt zu erbringenden Beträge für Kompensationen kaum mehr als ein Phantomschmerz.

    Ich krich jedenfalls direkt Plaque, wenn dann eine(r) mit "Ich war ein Opfer" (:angry:) um die Kurve kommt und sportlich auch noch die Kosten der reichlich unsinnigen Entscheidung für einen Inkassodienstleister ziehen will ... geht´s noch?!

    Sorry, aber für solche Figuren bringe ich absolut zero Mitgefühl auf!

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