@dibialan
Es ist ja schön, dass du eine Ode der Begeisterung auf flightright singst - allerdings beruht der Erfolg deiner Einrede auf einer Entscheidung des EuGH und hättest du damit genauso erfolgreich direkt bei TUI fly einreden können - und damit die Provision gespart.
Du kannst dich hier also kugeln über die unglaubliche Befähigung von flightright, es ist jedoch ganz banal eine letztinstanzliche Gerichtsentscheidung des Pudels Kern, exakt dasselbe Ergebnis wäre dir inzwischen auch bei einer Beschwerde direkt bei der Airline sicher gewesen.
Dein abenteuerlicher Gedanke zur Forderung der flightright Gebühr bei X3 basiert wohl zum einen auf einer gewissen Erfolgseuphorie und daraus resultierendem Mangel an Wirklichkeitsbezug, zum andern aber auf einem ganz entscheidenden Irrtum:
Die stattliche Provision, die flightright einbehalten hat, ist eine Dienstleistungsgebühr - vergleichbar mit einer Taxifahrt oder einem Friseurbesuch. Du hast eine Dienstleistung in Anspruch genommen und für diese lässt sich der Leistungserbringer bezahlen.
Der Vergleich mit Anwalts- und Gerichtskosten hinkt also nicht nur, er hat einen Querschnitt ab dem 2. Halswirbel abwärts.
Anders formuliert: Die Idee ist absolut grotesk.
Die Entscheidung des EuGH erging dieses Frühjahr (und hat in Fachkreisen für ziemliches Unverständnis gesorgt!), demnach hätte sich deine Wartezeit auf eine gebührenfreie Kompensationszahlung noch nicht einmal verlängert.
Dein Freudentaumel sei dir gegönnt, nur solltest du vielleicht Ross und Reiter unterscheiden können?