Jau .......... ..........
Es gab keinen Vergleich Zecke / Inkasso, nur einen Vergleich Erfolg / Notwendigkeit.
Jau .......... ..........
Es gab keinen Vergleich Zecke / Inkasso, nur einen Vergleich Erfolg / Notwendigkeit.
ich bin zwar nicht meer_fan, aber ich jedenfalls finde die von Dir angesprochene Idee bestechend.
Warum nicht versuchen die "Dienstleistungsgebühr" vonm LVU widerurholen, da diese eine notwendige Aufwendung zur Erlangung meiner Ansprüche darstellt?
So isset halt... Den einen stören fixe Ideen, andere stoßen sich an Zeckenvergleichen.
--------------------------------
@Türkeifliegende
Mach's doch.
War übrigens nicht meine Idee. Solltest du tatsächlich nicht das Posting von dibialan gelesen habe bzw. das aus seinem / ihem Posting Zitierte?
Aber zurück zum Thema: Nein, ich würde nicht Flightright o. ä. Dienstleister beauftragen.
@tuerkeifliegende sagte:
Warum nicht versuchen die "Dienstleistungsgebühr" vonm LVU widerurholen, da diese eine notwendige Aufwendung zur Erlangung meiner Ansprüche darstellt?
Aha, danke dafür - das ist genau die Attitüde, die ich hier seit den ersten Seiten dieses Thread infrage stelle.
Diese Aufwendung ist genauso wenig notwendig, wie eine Thai Massage während der Wartezeit am Flughafen - für genau diese "Schäden" (?!) wird man vom Luftfahrtunternehmen nämlich unbeachtlich der tatsächlichen Ticketkosten entgolten.
Ich schon, allerdings nur für den Fall, dass alle anderen Einredemöglichkeiten gescheitert sind und irgendein blinder Vogel trotzdem der Übernahme einer Beitreibung zustimmt.
Ups! Scheint als wäre etwas schief gelaufen!