Das verstehe ich jetzt nicht ... kannst du es bitte so erklären, dass jeder es versteht.
Bitte, wäre nett
Das verstehe ich jetzt nicht ... kannst du es bitte so erklären, dass jeder es versteht.
Bitte, wäre nett
Es bestreitet übrigens auch niemand, daß Du Dein Geld wiederbekommen hast und das Du es versucht (und getan) hast, ist grundsätzlich Dein gutes Recht. Nur war dieser Vorgang eben auch Lichtjahre von "verdonnert" entfernt. Das war eine ganz normale Einigung in (D)einem individuellen Fall und diese Einigung kann auch nicht wirklich zwangsläufig als "kneifen" (Angst) vor einer gerichtlichen Betrachtung gewertet werden. Gründe für diesen Entscheidungsweg kann es viele geben.
Ich hätte das gerne vor Gericht gebracht, wenn es nötig gewesen wäre. War aber ja nicht notwendig
Da bin ich aber ganz bestimmt die Amazone .
Aber, du hast keine Antwort gegeben auf meine Frage.
Kannst du bitte genau erklären, warum es nicht möglich ist Angebote aus dem Netz zu nehmen, die eben gar nicht mehr so buchbar sind?
Ich habe das nicht so verstanden
@'Reiseamazone1970' sagte:
Ich habe mir doch ernsthaft die Mühe gemacht meine elektronischen Tickets von damals raus zu suchen. Da steht "NON STOP" drauf. Soll ich sie dir schicken? Kann ich gerne machen.
...
Ich habe nie angezweifelt, daß es da drauf stand, lies meinen Beitrag bitte nochmal...
...oder lass es, ich erkläre es lieber nochmal einfacher. Ich habe angezweifelt, daß Du einen Nonstopflug gebucht hast, oder besser gesagt, daß es keine Einschränkungen gab, die eine nachträgliche Einfügung eines Zwischenstopps legitimierten.
Einer der vielen Gründe, warum ich Flüge nicht über Vermittler buche und wenn sie sich selbst schon als billig bezeichnen, schon zweimal nicht!
Dir passieren ja die unglaublichsten Reiseprobleme in Legion, schonmal daran gedacht, daß es an Deinen Buchungspräferenzen liegen könnte, nicht nur bei Flügen?!
Mini o.t.:
Mich befremdet allein die Aussage, man hätte eine Causa "gerne vor Gericht gebracht" ...
Dem stimme ich aber sowas von zu...
Dagegen sind meine Urlaube oder besser die Urlaubsvorläufe ja tootal langweilig.
Ok, bis auf 1x, als für den Anreisetag der Generalstreik in GR ausgerufen wurde. Da gab's ein bisschen Action.
Aber ansonsten... läuft ab wie am Schnürchen.
Waren es mehr als zwei (geschilderte) Fehlgriffe, oder missinterpretiere ich das legionäre Aufkommen im Lichte der vielfachen Schilderungen?
Nee Kleines , hier waren es derer nur zweie. . .
... zwei von Dreien wären echt Legion ... !
(Mir Spaßbremse geht´s natürlich um die objektive Einordnung!?)
Chapeau jedoch für Recherche @reiseameise - ziemlich ausgebufft würde ich sagen.
Was kann dran sein?
Offenbar hat der Veranstalter die Option zur anderweitigen Veräußerung des Angebots gewahrt und ist demnach nicht in der Position erhebliche Teile des Reisepreises zu fordern. Ebensowenig muss der Bucher dann hinsichtlich der Erstattung kampflos aufgeben.
Soweit zu den reiserechtlichen Aspekten ...
Schön, dass ihr euren Unterhaltungs-Spaß habt .
Ich könnte ja noch so einiges mehr berichten, mache ich aber lieber nicht mehr hier.
Vielleicht habe ich auch viel erlebt, weil ich sehr viel reise?
Insofern würde ich gern auf meine Frage zurück kommen, die ich stellte.
Man sollte ja verstehen können und natürlich lasse ich mich auch gern in meinem Buchungsverhalten belehren .
Ich fragte, warum Flüge, die annulliert oder verändert werden, weiterhin im Netz angeboten werden und nicht sofort raus genommen, damit sie eben nicht mehr gebucht werden.
Daraufhin bekomme ich diese Antwort von "Holghino":
"Doch, kann man...aber nicht zwingend "sofort"...die nächste Frage ist, ob man es aufgrund von Kontingent-Paketen will/kann. Hier kann es Verknüpfungen geben, die davon nachteilig betroffen wäre. Nur mal ein Beispiel..."
Was heißt das denn jetzt genau?
Man kann, aber nicht sofort oder vielleicht überhaupt nicht?
Wie kann ich denn dann rausbekommen, dass ein Flug, den ich buche nicht schon längst annulliert ist (oder eben komplett verändert)?
Ups! Scheint als wäre etwas schief gelaufen!