Hallo Leute
Wir sollten am Donnerstag von Basel nach Hurghada fliegen. Am Flughafen angekommen gab es Probleme beim Einchecken, wir würden nicht auf der Passagierliste stehen, ein Anruf bei der TUI-Dame ergab, alles i.O., wir können mit. Beim Boarding wurde uns dann mitgeteilt, dass der Flug überbucht ist. Insgesamt 6 Passagiere konnten nicht mitfliegen. Alternativ wurde uns angeboten über Stuttgart am nächsten Tag zu fliegen, was wir akzeptierten. Nach zwei Stunden Wartezeit wurde uns mitgeteilt, dass die Option hinfällig ist, Flug ist ausgebucht. Jetzt sollten wir von Basel mit dem Zug nach Zürich, um dort um 18.00 Uhr von Zürich nach Istanbul, nach Kairo und anschliessend nach Hurghada fliegen. Dies haben wir abgelehnt. Durch Druck durch unser Reisebüro konnten wir dann einen Flug am Sonntag buchen und mit Swissair am darauffolgenden Sonntag zurückfliegen.
Meine Frage ist nun, ob wir Anrecht auf Schadensersatz haben. Wir haben die Reise mit dreitägiger Verspätung angetreten, mussten mehr Ferientage aufwenden, ein zweites Mal zum Flughafen fahren und hatten Aufwendungen für Telefonate und haben beim ersten "Flugversuch" 7 Stunden am Flughafen vertrödelt. TUI bzw. 1-2-Fly weigert sich, da sie sagen, dass der Rückflug mit einer anderen Fluggesellschaft durchgeführt wird, deren Partner sie nicht sind und sie ja schon diese Kosten übernehmen. Das ist mir ziemlich egal, ich habe den Schlamassel ja nicht verursacht.
Können wir Schadensersatz fordern oder verfällt dieser Anspruch, da wir die Reise zu einem späteren Zeitpunkt angetreten haben?
Vielen Dank für Eure Hilfe.
Gruss
Bibu