Flug nach Hurghada überbucht -> statt Donnerstag erst am Sonntag geflogen

  • ymarkmann
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    geschrieben 1238517893000

    Hallo Leute

    Wir sollten am Donnerstag von Basel nach Hurghada fliegen. Am Flughafen angekommen gab es Probleme beim Einchecken, wir würden nicht auf der Passagierliste stehen, ein Anruf bei der TUI-Dame ergab, alles i.O., wir können mit. Beim Boarding wurde uns dann mitgeteilt, dass der Flug überbucht ist. Insgesamt 6 Passagiere konnten nicht mitfliegen. Alternativ wurde uns angeboten über Stuttgart am nächsten Tag zu fliegen, was wir akzeptierten. Nach zwei Stunden Wartezeit wurde uns mitgeteilt, dass die Option hinfällig ist, Flug ist ausgebucht. Jetzt sollten wir von Basel mit dem Zug nach Zürich, um dort um 18.00 Uhr von Zürich nach Istanbul, nach Kairo und anschliessend nach Hurghada fliegen. Dies haben wir abgelehnt. Durch Druck durch unser Reisebüro konnten wir dann einen Flug am Sonntag buchen und mit Swissair am darauffolgenden Sonntag zurückfliegen.

    Meine Frage ist nun, ob wir Anrecht auf Schadensersatz haben. Wir haben die Reise mit dreitägiger Verspätung angetreten, mussten mehr Ferientage aufwenden, ein zweites Mal zum Flughafen fahren und hatten Aufwendungen für Telefonate und haben beim ersten "Flugversuch" 7 Stunden am Flughafen vertrödelt. TUI bzw. 1-2-Fly weigert sich, da sie sagen, dass der Rückflug mit einer anderen Fluggesellschaft durchgeführt wird, deren Partner sie nicht sind und sie ja schon diese Kosten übernehmen. Das ist mir ziemlich egal, ich habe den Schlamassel ja nicht verursacht.

    Können wir Schadensersatz fordern oder verfällt dieser Anspruch, da wir die Reise zu einem späteren Zeitpunkt angetreten haben?

    Vielen Dank für Eure Hilfe.

    Gruss

    Bibu

  • privacy
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    geschrieben 1238522483000

    Interessant für den Leser (nicht für Euch, denke ich) und auch relativ kompliziert.

    Daher hier nur ansatzweise Möglichkeiten. Denke, daß fachliche Hilfe nicht das

    schlechteste wäre, soweit Rechtsschutz vorhanden:

    1. Überbuchung = Anspruch gegen die Fluggesellschaft

    ( die Schweiz ist der EU-Regelung 261/2004 beigetreten )

    Infos z.B. unter euclaim.de

    2. Kostenerstattung des Reiseveranstalters für 3 Urlaubstage

    Hotel und Verpflegung. Das hat mit dem Rückflug wenig zu tun.

    Und wenn sie es nicht anders regeln konnten, dann eben auch Swissair.

    3. Schadensersatz vermutlich - aber was sagt da das Schweizer Recht

    z.B. bei vertaner Urlaubszeit ?

    Gruß privacy

    Wenn alle Experten sich einig sind, ist Vorsicht geboten. Bertrand Russell (1872-1970)
  • ymarkmann
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    geschrieben 1238576083000

    Hallo

    Vielen Dank erst Mal für die Antwort.

    Ja, das ganze ist ziemlich kompliziert. Ich weiss gar nicht, ob Schweizer Recht hier zur Geltung kommt. Wir sind Deutsche, die in einem deutschen Reisebüro über einen deutschen Veranstalter (1-2-Fly) eine Pauschalreise gebucht haben. Lediglich der Abflughafen befindet sich in der Schweiz (liegt für uns am günstigsten).

    Ich habe die EU-Regelung gelesen, habe aber nicht ganz verstanden, ob wir diesen Anspruch auf Schadensersatz haben, da wir die Reise ja angetreten sind, dies aber zu einem späteren Zeitpunkt.

    Leider haben wir keine Rechtsschutzversicherung.

    Kurz erwähnen möchte ich noch, dass TUI zwei Tage vor unserem Abflug unsere Reise auf den Abflughafen Frankfurt umgebucht hat. Nur haben sie vergessen uns darüber zu informieren! Witzigerweise lagen die Tickets in Basel trotzdem für uns bereit und wurden uns auch ohne irgendwelche Bemerkungen ausgehändigt.

    Wäre die Schlichtungsstelle ein geeigneter Ansprechpartner?

    Gruss

    Bibu

  • privacy
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    geschrieben 1238593742000

    Meinst Du die "Schlichtungsstelle Mobilität"?. Die fühlt sich weniger für Pauschal-

    reisen zuständig. Deine Zusatzinformation, wonach ihr schon längst ohne Information auf Frankfurt umgebucht wart, deutet dann wirklich auf ein Problem

    mit dem Veranstalter und eben nicht mit der Airline hin. Hier wäre der Veranstalter

    allerdings gehalten, Euch den Zugang der Information nachzuweisen. Normaler-

    weise bedarf so eine gravierende Änderung auch einer Rückbestätigung durch Euch.

    Da scheint ja wirklich einiges schiefgelaufen zu sein.

    Bei einer Buchung bei einem deutschen Veranstalter wird dann auch das deutsche

    Reisevertragsrecht Anwendung finden. Die Reiseschiedsstelle wird von einigen

    Mitgliedern des vir-Verbandes betrieben. Da müßte die Buchung über eines

    dieser Mitglieder erfolgt sein. Kannst Du ja mal prüfen.

    Wirklich bemerkenswert ist die versuchte Aufrechnung zwischen "nicht erbrachter

    Leistung für 3 Tage" und den Flug-Mehrkosten. Obwohl offensichtlich selbst

    vom Reiseveranstalter verschuldet.

    Gruß privacy

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  • tripplexXx
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    geschrieben 1238594129000

    hm... privacy,

    "nicht erbrachte Leistung von 3 Tagen" kann ich nicht erkennen, da der TO ja eine Woche geflogen ist.

    Ihm ging es jetzt wohl darum, dass der komplette Urlaub sich verschoben hat.

    Es sei denn, er hatte vorher 10 Tage gtebucht, was ich aber nicht rauslesen konnte...

    Ansonsten hast Du natürlich Recht...

  • privacy
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    geschrieben 1238594389000

    So hatte ich das interpretiert. Aber das trifft natürlich nur wie von Dir geschrieben

    bei einer ursprünglichen Reisedauer von 10 Tagen zu. Wir werden es erfahren ;)

    Gruß privacy

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  • ymarkmann
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    geschrieben 1238598837000

    Wir hatten eine Woche gebucht und diese haben wir am Sonntag statt am Donnerstag angetreten. Wir haben also die volle Woche Urlaub erhalten, die wir auch gebucht hatten, allerdings um drei Tage verschoben (statt Do - Do, So - So).

    Entschuldigt das Missverständnis.

    Die Frage ist, ob wir ein Anrecht auf eine Entschädigung haben, da wir bei unserem Arbeitgeber mehr Ferien in Anspruch nehmen mussten als ursprünglich geplant. Ausserdem die zweite Anfahrt zum Flughafen sowie Telefonkosten etc.

    Es geht mir gar nicht um das Geld, aber TUI hat uns am Flughafen wie Schwerverbrecher behandelt und sogar des Flughafens verwiesen also wir die Lösung mit dem Flug über die vier Flughäfen nicht akzeptiert haben. Wenn unser Reisebüro sich nicht so für uns eingesetzt hätte, hätten wir auch keinen Ersatztermin bekommen. Auf einmal hiess es, wir seien selber schuld, wir wären ja am verkehrten Flughafen, witzigerweise hatten wir ja die korrekten Tickets für Basel in der Hand.

    An dem Sonntag, wo wir dann endlich fliegen durften, hat das selbe Schicksal ein Paar getroffen, deren Ferien von TUI einfach um eine Woche verschoben wurde, ohne das TUI das Paar formiert hätte. Das scheint System zu haben.

  • UteEberhard
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    gesperrt
    geschrieben 1238599346000

    "...............und des Flughafens verwiesen........." :frowning: :frowning:

    TUI hat in keinem Flughafen das Hausrecht und kann niemanden vom Airport verweisen. Wie ist dass denn abgelaufen, ihr wurdet wie Schwerverbrecher behandelt ? :frowning: Verfügten die TUI Mitarbeiter über Waffen und Handfesseln oder war das ausführende Organ die Polizei ? Fragen über Fragen.

    Und TUI verschiebt Urlaube um eine Woche und dass nach Deiner Meinung mit System ?

    Gruß

    Hans

    Kapitalanleger, kommst Du nach Liechtenstein, tritt nicht daneben, tritt mittenrein.
  • ymarkmann
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    geschrieben 1238602059000

    Als erstes möchte ich mal darauf hinweisen, dass hier ein Fehler von TUI gemacht wurde, daran gibt es nichts zu rütteln.

    Das ein Flug überbucht ist kann vorkommen. Richtig unangenehm wurde die Angelegenheit, nachdem wir nicht bereit waren über vier Flughäfen zu fliegen. Wir wollten daraufhin von unserer Reise zurücktreten, was die Dame mit der Bemerkung quittierte, dass wir das nicht können, was ja nicht stimmt. Mittlerweile hatte unser Reisebüro TUI in Hannover kontaktiert. Daraufhin meinte die Dame wir sollen gehen, unsere Reise sei verfallen und wir hätten keinen Anspruch auf irgendwas, da wir am falschen Flughafen wären. Wir sind nicht gegangen und hatten weiterhin Kontakt mit unserem Reisebüro. Kurz darauf kam sie wieder und meinte wir sollten das Flughafengelände verlassen, hier könne niemand mehr was für uns tun. Das sie uns nicht des Geländes verweisen kann ist schon klar, dass sie uns trotzdem aufforderte zu gehen, mit dem Hinweis unsere Reise sei verfallen und das Geld futsch, ist nicht gerade sehr nett.

    Das meine ich, wenn ich sage, wie Schwerverbrecher behandelt. Mag der Ausspruch für Sie übertrieben sein. Höflich war das Verhalten auf jeden Fall nicht insbesondere da hier ja ein Fehler des Veranstalters vorlag.

    Mit System meine ich, dass TUI (ob andere Gesellschaften auch betrifft weiss ich nicht) offensichtlich nicht in der Lage ist genügend Flugplätze für Reisen nach Ägypten zu organisieren. Uns wurde gesagt, dass aufgrund der Weltwirtschaftskrise weniger Leute Ferien gebucht haben und die Flüge dementsprechend zusammengestrichen worden wären und daher die Kapazität knapp sei. Ob das stimmt weiss ich nicht.

  • privacy
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    geschrieben 1238603031000

    Danke für Deine trotz Verärgerung weitgehend sachliche Schilderung.

    Zitat: "TUI bzw. 1-2-Fly weigert sich, da sie sagen, dass der Rückflug mit einer anderen Fluggesellschaft durchgeführt wird, deren Partner sie nicht sind und sie ja schon diese Kosten übernehmen"

    Wenn sie "sagen", handelt es sich offensichtlich um Telefonate/Gespräche zwischen Dir und TUI bzw. zwischen dem Reisebüro und TUI.

    Jetzt hilft nur noch eines: Schriftliche Eingabe (innerhalb 4 Wochen nach Reisedurchführung) unter Nennung aller Fakten und klare Anforderung

    aller Zusatzkosten. Einzige Möglichkeit, ohne Rechtsweg weiterzukommen.

    Gruß privacy

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