• mosaik
    Dabei seit: 1082419200000
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    geschrieben 1292929885000

    @mimi123 sagte:

    Übrigens haben fast alle Gäste im Flieger eine schriftliche Bestätigung von der Fluggesellschaft gefordert, um dann reklamieren zu können. Notfall hin oder her, so ist es nunmal.  

     

    :shock1:   und was wollen die "Gäste" reklamieren? Dass sie noch leben? Dass sie um einen kostbaren Tag ihres Lebens gebracht wurden? Dass man wegen eines leppischen Lebens extra umgekehrt war?

    :shock:   Notfall hin, Notfall her????

    :disappointed: Ich rege an, jedem Passagier in Hinkunft eine Plastikkarte an Bord umzuhängen: A) "Wenn ich an Bord erkranken oder sterben sollte, machen Sie sich bitte keine Umstände und fliegen Sie weiter. Denn jeder an Bord hat sich wahrlich seinen Urlaub verdient!"

    B) "Wenn ich an Bord erkranken oder sterben sollte, treffen Sie sofort alle Vorkehrungen um mein Leben zu retten. Ich bestätige hiermit, dass es sich um einen vorhersehbaren Defekt handelt, den die Fluglinie zu vertreten hat."

    Ich kann es nicht fassen, meint ein sonst eher sachlich ruhiger Peter

  • Helmut & Ulla
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    geschrieben 1292930215000

    @mosaik

     

    nein, die wollen ihre Erstattungsansprüche wegen des Zeitverzuges etc. prüfen.

    Ein hübsches Gesicht wird altern, ein geiler Körper ändert sich, aber ein guter Mensch wird immer ein guter Mensch bleiben
  • mosaik
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    geschrieben 1292930254000

    @40cent sagte:

    Mir stellt sich beim Lesen des Ausgansposts sowieso noch die Frage, warum der Flieger angesichts der medizinischen Lage nicht gleich in London (dort gibt es immerhin drei Flughäfen und sicherlich auch Notfallkrankenhäuser) 'runtergegangen ist, sondern noch 1,5 Stunden bis Köln geflogen wurde.

    Ob hier etwa finanzielle Erwägungen der Fluggesellschaft im Spiel waren?

    Letzter Satz ist in sich ad absurdum - finanziell wäre es für die Fluglinie günstiger gewesen, den nächst möglichen Flughafen anzufliegen.

    Aber vielleicht hatte der Pilot auch nur ein wenig "Hirn" und dachte daran, dass ein deutscher Staatsbürger mit Herzinfarkt in London nicht so gut aufgehoben wäre, wie in einem Spittal in seiner Heimat, wo man ihn auch leichter pflegen (Sprache) und besuchen (Verwandte, Freunde) könnte.

    Und - wir kennen nur die Aussage des Posters, "bei London" ... wo genau der Flieger war, wissen wir aber nicht. Somit könnte Anflug auf einen der Londoner Flughäfen plus Wartezeit für Landeerlaubnis (wobei hier im Notfall sicher eine priority-Landung eingeleitet worden wäre) nicht plus minus Rückflug nach Köln war.

  • Helmut & Ulla
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    geschrieben 1292931324000

    @mosaik

     

    also, prinzipiell ist es für eine Airline kein unvorhersehbares Ereignis, das ein Fluggast einen Infarkt bekommen kann.

     

    Vielleicht wenn nur Passagiere unter 20 Jahren befördert werden.

     

    Ansonsten muss man immer mit einer ernsthaften Erkrankung rechnen, wenn Gäste befördert werden, die bereits das Rentenalter erreicht haben. Das ist doch wohl klar und auch nicht das erste Mal passiert.

    Hier greift nichts mit unvorhersehbar oder gar höherer Gewalt. Ganz selbstverständlich hat man sich entschieden zu landen, wegen eines Notfalls, obwohl weitere knapp 300 Menschenleben dabei gefährdet werden können !!??

    Die Entscheidungsträger wussten genau, sie können landen und sie haben es auch getan. Punktum.

     

    Es wird Menschen geben, die fühlen mit dem Erkrankten und pfeifen auf einen verloren gegangenen Urlaubstag...

     

    Es wird Menschen geben, die fühlen mit dem Erkrankten, aber pfeifen nicht auf einen verloren gegangenen Urlaubstag, denn ihnen entsteht ja auch ein Schaden.

     

    So ist das nun mal und es ist jedermanns Recht, es so zu tun, wie es ihm beliebt. Da gibt es doch nichts zu diskutieren.

     

     

     

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  • mosaik
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    geschrieben 1292931839000

    @Knuti100 sagte:

    Zum Glück leben wir in einem Rechtsstaat, in dem derartige Ansprüche aus vertraglichen Bedingungen und gesetzlichen Regelungen abgeleitet werden. Ist das allein schon moralisch verwerflich? Ist es zu verurteilen, dass ein Gläubiger ausstehende Zahlungen einklagt, obwohl der Schuldner krebskrank ist oder seine Tochter im Sterben liegt?

    "Zum Glück leben wir in einem Rechtsstaat, in dem derartige Ansprüche aus vertraglichen Bedingungen und gesetzlichen Regelungen abgeleitet werden" 

    Bedeutet "Rechtsstaat" und "vertragliche Bedingungen" denn das Ausschalten des eigenen gesunden Menschenverstands? Wenn mein "krebskranker" Schuldner aufgrund unverschuldeter Umständen oder dumm gelaufener Umstände in meine Schuld gekommen ist, werde ich dann am Totenbett aufkreuzen und "mein Recht" bestehen? Oder werde ich mein Recht nicht in Anspruch nehmen oder später, in Ruhe, mit den Erben über eine mögliche Regelung, über einen "Ausgleich" der Schuld eines Menschen, die die Erben aber nicht zu vertreten haben, sprechen?

    Wir befinden uns hier nicht in vorweihnachtlichen Stimmung(en), sondern in moralphilosophischen Betrachtungen.

    Natürlich sind wir froh, dass es bei uns eine Rechtssicherheit gibt, die Ansprüche regelt. Natürlich ist es das Recht eines jeden Staatsbürgers, seine ihm zustehenden Rechte geltend zu machen. Aber rechtfertigt der Hinweis auf "mein Recht" alle anderen Bedenken, Zweifel und Überlegungen wegzuschieben? Zu meinen, der Poster hätte "ja nur eine Rechtsauskunft" haben wollen und moralische Überlegungen seien hier fehl am Platz?

    Vor 2004 gab es diese eigenartige "Fluggastverordnung" nicht. Bis 2004 konnte man nicht "extra Zahlung" für Verspätungen oder Absagen von Flügen verlangen. Seit 2004 scheint aber immer wieder in Wellen die Hysterie auszubrechen, "was bekomme ich für neun Stunden, zwölf Stunden, für einen Tag Verspätung für meinen Urlaub auf Hawaii, Texas, Mongolei und ich-weiß-nicht-wo?"

    Daher sehe ich moralische Diskussionen schon als hier zulässig, wenngleich das Forum "Reiserecht" heißt!

    Ich habe in meinen über 30 Jahren Tätigkeit im Reisebüro leider auch zwei Todesfälle in Reisegruppen miterlebt, mehrere Kolliken und Krankenhauseinlieferungen als Reiseleiter zu bewältigen gehabt. Aber nur einmal haben die Eltern eines sich zu Tode gesoffenen Jugendlichen in einem Hotel Italien dann furchtbar aufgeregt, als der Hotellier die Kosten für den vereinbarten Aufenthalt - es waren die letzten Tagen, die er in der Saison offen hatte und die Lebensmittel waren auch schon eingekauft - verrechnete (der Jugendliche verbarrikatierte sich mit anderen in seinem Zimmer und liess den gleichaltrigen - jungen 17jährigen Betreuer - nicht mehr ins Zimmer; er starb an mehreren Flaschen Wodka und Schnaps an seinem eigenen Erbrochenen). Unmoralisch der Gastwirt, moralisch korrekt der Jugendliche - wir könnten weiter philosphieren... :disappointed:

      

  • Helmut & Ulla
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    geschrieben 1292932293000

    Es hilft auch nicht zu lamentieren, das es die Fluggastverordnung früher nicht gab.

    Heute ist sie geltendes EU-Recht.

    Ein hübsches Gesicht wird altern, ein geiler Körper ändert sich, aber ein guter Mensch wird immer ein guter Mensch bleiben
  • mosaik
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    geschrieben 1292932365000

    @Helmut & Ulla sagte:

    @mosaik

     

    also, prinzipiell ist es für eine Airline kein unvorhersehbares Ereignis, das ein Fluggast einen Infarkt bekommen kann.

     

    Vielleicht wenn nur Passagiere unter 20 Jahren befördert werden.

     

    Ansonsten muss man immer mit einer ernsthaften Erkrankung rechnen, wenn Gäste befördert werden, die bereits das Rentenalter erreicht haben. Das ist doch wohl klar und auch nicht das erste Mal passiert.

    Hier greift nichts mit unvorhersehbar oder gar höherer Gewalt. Ganz selbstverständlich hat man sich entschieden zu landen, wegen eines Notfalls, obwohl weitere knapp 300 Menschenleben dabei gefährdet werden können !!??

    Die Entscheidungsträger wussten genau, sie können landen und sie haben es auch getan. Punktum.

     

    Es wird Menschen geben, die fühlen mit dem Erkrankten und pfeifen auf einen verloren gegangenen Urlaubstag...

     

    Es wird Menschen geben, die fühlen mit dem Erkrankten, aber pfeifen nicht auf einen verloren gegangenen Urlaubstag, denn ihnen entsteht ja auch ein Schaden.

     

    So ist das nun mal und es ist jedermanns Recht, es so zu tun, wie es ihm beliebt. Da gibt es doch nichts zu diskutieren.

     

     

     

    ... und dass es jedes Jahr Unwetter gibt, dass Vulkane ausbrechen, Schiffe sinken und Menschen sterben ist demnach auch keine "höhere Gewalt", weil vorhersehbar und vom Menschen zu beherrschen?

    ... es ein sehr weit hergeholtes Argument ist, dass der Pilot mit seiner Landung 300 Menschen an Bord "gefährdet" hätte.

    Aber  gut, ein Wesen des hier so gerne zitierten Rechtsstaats ist auch die freie Meinungsäußerung, die ich - auch im Rahmen dieser Diskussion - sehr begrüße. Ich meine, ich habe meine rechtliche Einschätzung, meine persönliche Betrachtung der gefragten Forderungen und einige weitere Gedankengänge in diese Diskussion eingebracht und möchte damit meine Beiträge hierzu abschließen.

    Es wäre auch zu viel erhofft, dass alle Menschen gleichen Denkens wären, was auch sicher nicht gut wäre!

    In diesem Sinne wünsche ich allen Diskutanten, dass ihre Hoffnungen, Forderungen, Wünsche so in Erfüllung gehen, wie sie es aus ihrer Sicht für richtig betrachten, dass wir alle niemals in die Entscheidungsituation solcher Entscheidungen kommen und wir nie selbst fern der gewohnten Umgebung selbiges erleiden!

    Herzlichst hier Peter

  • Helmut & Ulla
    Dabei seit: 1250553600000
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    geschrieben 1292932760000

    wieso ist das sehr weit hergeholt???

    wurde hier doch wegen zu hohen Gewichtes gar von Notlandung gesprochen !

     

    Und ganz klar muss man das auch alles moralisch betrachten dürfen.

    Aber Moral hat nicht viel mit dem Recht auf Erstattung bei eingetretenem Schaden zu tun - höchstens damit, das jemand auf sein Recht verzichtet, weil es die Situation ihm moralisch und ganz individuell verbietet.

     

     

    Ein hübsches Gesicht wird altern, ein geiler Körper ändert sich, aber ein guter Mensch wird immer ein guter Mensch bleiben
  • mimi123
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    geschrieben 1292933467000

    Vielen Dank Mosaik für deine fachliche Einschätzung.

     

    So und nun wirklich zum allerletzen Mal: Nein, ich habe kein schlechtes Gewissen dabei, die nicht genutze Nacht im Zielgebiet zu reklamieren, zumal uns dies von der Reiseleitung angeboten wurde.

     

    Ein Schreiben werde ich an die Fluggesellschaft schicken. Denn -trotz allem- war es nunmal mein privater Urlaub und die Anreise auch für mich alles andere als lustig. Nochmal: mir geht es nicht darum lt. Fluggastverordnung p.P. 600 Euro (oder wieviel auch immer) einzufordern, warum auch! Ich finde das Verhalten der Fluggesellschaft korrekt und werde sehen, was die diese zu meinem Schreiben meint. Wenns nichts gibt, ist das doch auch o.k. Ich wollte hier doch nur mal eine Einschätzung, weil ich weiß, dass in diesem Forum viele Leute unterwegs sind, die sich diesbezüglich besser auskennen als ich. In Zukunft werde ich mich aber hüten, hier nochmal um Rat zu fragen. Auch finde ich es sehr bedenklich, dass einige User hier im Forum sich offiziell nicht "trauen" hier offen ihre Meinung zu sagen, aus Angst hier runtergemacht zu werden und sich deshalb nur per PN äußern.

  • mkfpa
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    geschrieben 1292936310000

    @bernardo2001

     

    Die EU Fluggastverordnung sagt folgendes:

     

    Zitat:

    Der Schutz für Fluggäste, die einen Flug von einem Flughafen

    in einem Mitgliedstaat antreten, sollte bei Flügen,

    die von einem Luftfahrtunternehmen der Gemeinschaft

    durchgeführt werden, auf Fluggäste ausgedehnt werden,

    die von einem Flughafen in einem Drittstaat einen Flug

    zu einem Flughafen in einem Mitgliedstaat antreten.

     

    Wobei auf "von einem Luftfahrtunternehmen der Gemeinschaft" zu achten ist. ;)

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